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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Zuerst nur 8 qm3 dann 257 qm3
ElMarco
(Mailadresse bestätigt)

  23.01.2011

Guten Tag beieinander!

Ich bin nun auch Opfer der "Wassermafia" geworden! Wir sind am 01.07.2009 in eine neue Neubauwohnung gezogen. Zuvor hatten wir einen per alter Abrechnungen Wasserverbrauch von ca 50 qm3 im Jahr. Bei der Abrechnung 2009 sollen wir dann nur 8 qm3 vom 01.07-31.12.2009 verbraucht haben. Die Wasserwerke haben diese Werte selbst von 2 Zählern abgelesen und ich kann dies per Sichtbeweis bestätigen! Nach Erhalt der Abrechung und der Verringerung des Abschlages von 90 auf 54 € habe ich mich sofort telefonisch bei den Stadtwerken gemeldet und gesagt das der Abschlag nun zu niedrig sei und das was nicht stimme könne. Man hat mich nur beschwichtigt und ich habe noch einen neuen ABschlag von 70 € durchsetzen können. Nun habe ich die Abrechnung 2010 bekommen und bin aus allen Wolken gefallen. 1600 € soll ich für einen Verbrauch von 257 qm3 in 2010 zahlen. Zumal wir durch Abwesenheit einen Monat Verbrauch abziehen können müssen wir also täglich 770 l Wasser verbraucht haben. Das ist alles vollkommen irrational und kann nicht stimmen. Gespräche mit den Stadtwerken verliefen sinnfrei nach dem Motto "Wir haben immer Recht". Einen Vergleich lehnen sie ab. Das schlimme , es handelt sich nicht um einen Ablesefehler. Die Wasseruhren müssen zumindest zeitweise vollkommen falsch gezählt haben, in 2009 und in 2010! Den Vorschlag der Stadtwerke die Uhren auszubauen und prüfen zu lassen habe ich abgelehnt! Sie sind für mich Beweismittel welche ich nur einen Gerichtsgutachter zur Verfügung stelle. Zum Glück bin ich Rechtschutzversichert und werde deshalb jetzt wohl Klage gegen die Abrechnung erheben.

Jedoch kann mir hier jemand helfen den vielleicht was ähnliches passiert ist oder weiss jemand eine Begründung warum ein Zähler erst überhaupt nicht zählt und dann zeitweise doppelt und dreifach?

Vielen Dank für euere Hilfe!

PS es handelt sich um 2 Techem Vario S Wasserzähler.
Hat jemand auch Probleme damit gehabt? Gelten diese Geräte als unverlässig evt?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (El Marco)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.02.2012

Über ein Jahr ist nun vergangen und ich wollte alle hier nun über den Ausgang des Verfahrens informieren. Die Stadtwerke haben sich weiter auf stur gestellt und haben trotz erneuter Vergleichsangebote von 800 € Klage eingereicht. Endergebnis war ein Vergleich vor Gericht über 465 € was vollkommmen in Ordnung ist da Wasser und Fernwärme auch definitv verbraucht wurden. Also nix 1600 €!!!! Ich kann jeden nur raten, Rechtschutzversicherung haben und wehrt euch gegen die Abzocke und Rechnungsfalschstellungen.....
Gast (Thomas D. )
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.02.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 23.01.2011!  Zum Bezugstext

Hallo,
wenn definitiv keine Leckage vorliegt und auch sonst keine "heimlichen" Verbraucher angeschlossen sind (evtl. Leckortungsunternehmen hinzuziehen), dann kann es sich evtl. um folgenden Vorgang handeln, den ich schon oft angetroffen habe und beheben konnte:
- das Zusammenspiel der Sicherungsarmaturen mit dem Netzdruck funktioniert nicht. Dies ergibt pendelndes Wasser. Da Flügelradzähler jedoch nie den gleichen Wert vorwärts und rückwärts zählen, kommt es meist zur Mehrzählungen. Dem kann man entgegenwirken in dem folgende Armaturen der Hausinsallation erneuert werden:
- KFR-Ventil nach dem Wasserzähler,
- Rückschlagventil in der Kaltwasserzuleitung zum Boiler,
- Sicherheitsventil in der Kaltwasserleitung zum Boiler,
- Rohrbelüfter aus Nebensträngen in den Hauptstrang verlegen oder komplett zurückbauen und dafür selbsentlüftende Wasserauslaufarmaturen im Haus einbauen.
Bei den Sicherungsarmaturen genügt meist auch schon der Austausch der kompletten Oberteile. Rohrbelüfter sind in einem Einfamilienhaus sowieso selten eingebaut.
Heimliche Verbraucher wie durchlaufende Spülkästen, laufende-tropfende Wasserarmaturen, Leckagen usw, müssen wie gesagt ausgeschlossen sein.

Gruß

Thomas D.
Gast (Jürgen Gerlach)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.01.2011

Zunächst erkläre doch bitte warum Du mit den Wasserversorger direkt abrechnest.
Die von Dir genannten Zähler, sind diese vom Wasserversorger eingebaut?
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.01.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 23.01.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar und alle anderen "Betroffenen" und "Interessierten",
Habe aus einem Artikel folgendes entnommen:

Aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17.11.2010 (VIII ZR 112/10) spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob der Zähler noch geeicht ist, sofern der Vermieter durch Gutachten nachweisen kann, dass der abgelesene Wert / Verbrauch zutreffend ist. Gelingt ihm (dem Vermeiter) dieser Nachweis, stehe einer Verwendung der Messwerte § 25 Abs. 1 Nr. 1 a EichG nicht entgegen. Das Gutachten muss dann belegen, dass die Messtolerenzgrenzen eingehalten worden sind.
Dem Vermieter ist jedoch trotzdem zu empfehlen, die Messgeräte in regelmäßigen Abständen zu warten, da ihn hinstichlich der Richtigkeit der Werte bei nichtgeeichten Messgeräten die Beweislast trifft.

Grüsse
Fred
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  23.01.2011

Die beste Chance wäre, wenn die Wasserzähler aus der Eichfrist wären. Schau mal bitte was da darauf steht. Kann auch ein kleiner Kleber im Deckel sein.
Wenn da ein 2003 oder älter prangt, hast du gewonnen. Oder geht das um das Wasser im Neubau?

Gruß Lothar



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