Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > sonstiges
Nebenkostenabrechnung bei ungeeichten Zählern
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.01.2011

Hallo zusammen,

Aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17.11.2010 (VIII ZR 112/10) spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob der Zähler noch geeicht ist, sofern der Vermieter durch Gutachten nachweisen kann, dass der abgelesene Wert / Verbrauch zutreffend ist. Gelingt ihm (dem Vermeiter) dieser Nachweis, stehe einer Verwendung der Messwerte § 25 Abs. 1 Nr. 1 a EichG nicht entgegen. Das Gutachten muss dann belegen, dass die Messtolerenzgrenzen eingehalten worden sind.
Dem Vermieter ist jedoch trotzdem zu empfehlen, die Messgeräte in regelmäßigen Abständen zu warten, da ihn hinstichlich der Richtigkeit der Werte bei nichtgeeichten Messgeräten die Beweislast trifft.

Grüsse
Fred



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  26.01.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 26.01.2011!  Zum Bezugstext

Hallo K.A.,

lange nicht mehr gelesen. Ich denke eher, das ist pure Unwissenheit. Und dass der Gestzgeber das nun so regelt ist für den Vermieter oder Versorger auch nicht riskant. Die tatsäclich defekten Zähler zeigen zu 99% eher zu wenig an.
Nachträglich noch ein "GUT JAHR" zu dir.

Lothar
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.01.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 24.01.2011!  Zum Bezugstext


Frage: Warum setzt ein "guter" Vermieter überhaupt nicht (mehr) geeichte Messgeräte ein?

Eine mögliche Antwort: Vielleicht will er unbedingt den staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte Einnahmen verschaffen ;-)
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  24.01.2011

Danke Fred für diese Info.

Das wird natürlich den bisherigen Ratz batz schnell erledigt Fällen einen Riegel vorschieben. So betrachtet nicht verbraucherfreundlich. Aber immerhin muß dann der hohe Verbrauch irgendwie plausibel nachgewiesen werden.

Gruß Lothar



Werbung (1/3)
Trinkwasser Schnelltests supergünstig bei http://shop.wasser.de


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas