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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung |
Untersuchung durch das Gesundheitsamt | |
Gast (Christian Gröning) (Gast - Daten unbestätigt) 24.07.2011 |
Hallo liebe User, diese Tage habe ich ein Schreiben der Gesundheitsbehörde bekommen, welche lt. TrinkwV meine Wasserversorgungsanlage überprüfen wollen. Dieses findet allerdings bereits jährlich durch eine unabhängige Firma statt. Grundsätzlich ist dem nichts entgegen zu setzen, allerdings will die Behörde für die Untersuchung 55 Euro berechnen, und spätestens da frage ich mich, ob ich das ganze machen muss. Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank. Grüße Christian |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (Wolfgang Reuter) (Gast - Daten unbestätigt) 26.07.2011 |
Hallo Christian, die Gesundheitsämter zumindest in BW müssen, sollen für die Überprüfung von Wasserversorgungsanlagen auch Eigenwasser (§§ 18-19 der TrinkwV) für ihren Zeitaufwand eine Gebühr erheben. Manche Ämter machen dann bei der Überprüfung eine sogenannte amtliche Wasserprobe die dann in der zu zahlenden Gebühr enthalten sein kann. Also nachfragen. mfg Wolfgang |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 25.07.2011 |
Hallo Christian, ich vermute, die wollen vom Gesundheitsamt keine Wasseruntersuchung vornehmen, sonder die Anlage als solches im Rahmen einer sog. "Wasserschau" besichtigen und auf evlt. Mängel aufmnerksam machen. Für diese "Besichtigung" wird dann die Gebühr erhoben. Ich persönlich denke, dass das auch in Deinem Interesse sein sollte, dass jemand die Anlage gelegentlich mal "abnimmt". Grüsse Fred |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 25.07.2011 |
Hallo Christian bei uns in Österreich ist ein Untersuchungsbefund max 1/2 Jahr zur Vorlage bei Behörde zulässig (in Bauverfahren und §134- Anlagenüberprüfung)auch kann die Lebensmittelbehörde jederzeit aus entsprechendem Anlass Untersuchungen fordern. Meistens passiert das wenn nur Trinkwasserüberprüfungen im Jänner - Februar veranlast werden damit man "durchrutscht". lg Walter |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 24.07.2011 |
Hallo Christian nur wen eine zugelassene Firma dein Wasser untersucht hat und einen Untersuchung - Befund ausgestellt hat welcher die genusstauglichkeit deines Wasser bestätigt dann ist keine weitere Untesuchung nötig Den Befund musst du aber der Gesundheitbehörde vorlegen. Nur dieser schreiben bzw ein Telefon Anruf das Wasser wäre untersucht worden genügt nicht. Um 50 € wird wahrscheinlich nur eine bakteriologische Untersuchung vorgenommen. mfg sepp Unbedingt vorher noch kontrollieren ob die Firma eine behördliche Zulassung hat sonst gilt dieser Befund nicht . |
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