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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Vergleich Wasserdargebot - Wasserbedarf
Stefanti
(Mailadresse bestätigt)

  05.01.2012

Guten Tag,

ich schreibe momentan an meiner Bachelorarbeit in der es um die Reaktvierung von drei Quellen geht, deren Nutzung vor 20 Jahren aufgegebenen wurde. Das theoretische Versorgungsgebiet besteht aus drei kleinen Ortschaften. Es sind alle Versorgungsmöglichkeiten zu prüfen, es ist also denkbar nur eine oder zwei oder alle drei Quellen zu reaktivieren, um damit entweder eine oder zwei oder alle drei Ortschaften zu versorgen. Insgesamt ergeben sich 7x7, also 49 Möglichkeiten.

Nun zu meiner Frage: Ich möchte eine Voruntersuchung anhand eines Vergleichs des Wasserdargebots der Quelle/n mit dem Bedarf der Ortschaft/en machen. Das Ziel ist, sowohl Varianten bei denen eine signifikante Unterversorgung mit Wasser, als auch Varianten bei denen eine signifikante Überversorgung bestünde vorab auszuschließen. In diesem Zusammenhang würde ich mich freuen, wenn mir jemand bei meinen Kriterien für diese Vorauswahl weiterhelfen könnte. Momentan habe ich folgenden Vorschlag:

Damit eine Variante weiter untersucht wird, soll zum einen die durchschnittliche Jahresschüttung der Quelle/n höher sein, als der Jahreswasserbedarf der Ortschaft/en im errechneten Trockenjahr. Zugleich soll die durchschnittliche Jahresschüttung der Quelle/n nicht mehr als doppelt so hoch wie der jährliche Wasserbedarf der Ortschaft/en im Trockenjahr sein. Damit soll eine unwirtschaftliche Lösung vermieden werden.
Außerdem soll die durchschnittliche Tagesschüttung der Quelle/n höher sein, als 2/3 des maximalen Tagesbedarfs der Ortschaft/en im Normaljahr. Dieses Kriterium soll sicherstellen, dass keine zu großen Versorgungslücken auftreten, die nicht mehr über Speichereinrichtungen oder den Fernwasseranschluss gedeckt werden können.

Was halten Sie davon? Sind die Kriterien sinnvoll gewählt oder müsste man doch eher größere Sicherheiten beim Wasserdargebot (vor allem für Tagesspitzen) einrechen?

Viele Grüße

Stefan Ossyssek



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Stefanti
(Mailadresse bestätigt)

  08.01.2012
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 05.01.2012!  Zum Bezugstext

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!
Es gab damals tatsächlich Probleme mit Verunreinigung durch die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Quellgebiet. Das Wasserschutzgebiet wurde wohl nicht wirksam umgesetzt. Auch bei der aktuellen Wasserunteruschung zeigten sich leicht erhöhte Nitratwerte von ca. 25 mg/l. Dies ist aber auch nachvollziehbar, da mittlerweile kein Wasserschutzgebiet mehr existiert.
Für die Ortschaften kann langfristig von gleichbleibenden bis leicht sinkenden Einwohnerzahlen ausgegangen werden.
Bei der Voruntersuchung habe ich angenommen, dass sich das Quellwasser und das Fernwasser chemisch vermischen lassen, bzw. sich eine Mischbarkeit herstellen lässt, daher bin ich auch davon ausgegangen, dass der maximale Tagesverbrauch nicht das ausschlagegebende Kriterium ist, da ja die Notversorgung sichergestellt ist. Aber sie haben recht, mit der Mischbarkeit muss ich mich auf alle Fälle noch genauer beschäftigen, weil es ein zentraler Punkt ist, den ich fast ein wenig übergangen habe. Würden sie sagen, dass eine beurteilung der Mischbarkeit über das Kalk-Kohlensäure-Diagramm nach Tillmanns ausreichend genau ist? Ich habe nämlich nur begrenzt chemische Parameter des Quellwasser wie ph-Wert, Gesamthärte, Säurekapazität bis ph 4,3 zur Verfügung. Für die Ermittlung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts wären diese ausreichend, für genauere Untersuchungen wohl nicht.

Viele Grüße,

Stefan
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  05.01.2012

Hallo Stefanti,
bei der Betrachtung der Reaktivierung der drei Quellen muß geprüft werden, ob eine Vermischung der drei Wässer mit der Fernleitung erfolgen kann?.
Als die Quellen aufgegeben wurden, hatte das doch sicher einen Sinn?
Bakterien, etc waren im Wasser. Den einfach Quellen aufzugeben nur um das Wasser an die Fernleitung
zu beziehen macht keinen Sinn.
Oder das Wasserdargebot war an einigen Tagen im Jahr so gering, dass nicht genügend Wasser vorhanden war.
Die Jahres-und Monatsschüttung spielt eine untergeordnete Rolle. Um Mensch, Tier und Pflanze sowie den Feuerschutz zu gewährleisten, kommt es nur auf die Tagesmenge an. Nach den entsprechenden Richtlinien ausrechnen wieviel das ist. Auch das Quellwasser soltte man nicht unnötig lange im Hochbehälter oder Wasserturm stehen lassen.
Welcher Aufwand muß für welche Menge Wasser betrieben werden um eine Quelle zu reaktivieren.
Das heißt zuerst die Nachhaltigkeit der einzelnen Quellen prüfen.

Gerd

PS Das DVGW-Regelwerk hilft bei der Ausrechnung schnell weiter

Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.01.2012

Hallo Stefanti
2 Dinge müssten meines erachtens auf alle Fälle berücksichtigt werden
1. die Feuerlöschreseve und
2. das raumplanerische Entwicklungskonzept
d.h. auf den max. Jahresbedarf in 10 Jahren eine Auslegung der Hochbehälter durchführen und mittels Niveausteuerung (höhenverstellbaren Überlauf im Sammel - oder Hochbehälter)das Dargebot steuern.
Mit diesem System kann man auch spezielle Spitzen am Besten abpuffern(Gartenbewässerung in Trockenzeiten, befüllen von Schwimmbädern usw.)
Auch eine Notversorgung bei Verunreinigung einer Quelle ist einzuplanen(zeigt immer wieder die Praxis)
lg
Walter



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