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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Dachneuausbau Wasserabrechnung
Sven W.
(Mailadresse bestätigt)

  21.05.2012

Hallo Zusammen,

vielen Dank, dass ich meine Frage hier einstellen kann und - bereits im Vorab - dass vielleicht jemand sich die Zeit für eine Antwort nimmt.

Auf einem Altbestand in einem Altbau von 10 Wohnungen wurde das Dach ausgebaut und im Zuge dessen erhielten die beiden Neudachausbauten jeweils eine eigene Wasseruhr, die selbstredend auch geeicht ist.

Auf der Eigentümerversammlung wurde nun beschlossen, dass der Wasserverbrauch durch die Anzahl der Parteien geteilt nach qm der jeweiligen Wohnung abgerechnet werden soll, weil die unteren Wohnungen über keine Uhren verfügen. Ist es da nicht rechtens bzw. machbar, dass die beiden Wohnungen oben nach Zähler hinsichtlich ihres tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden und der Restverbrauch sich unter den übrigen Parteien verteilt?

Es verhält sich nämlich so, dass oben in einem Haushalt lediglich eine Person lebt, in dem anderen zwei. In den Wohnungen unten aber bis zu vier Personen leben, dementsprechend ist dort auch der Verbrauch höher.

Gibt es zitierfähige Urteile diesbezüglich?

Vielen Dank nochmal und viele Grüße

S. Weiß



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Bodi
(Mailadresse bestätigt)

  22.05.2012

Grundsätzlich müssen vorhandene Zähler auch genutzt werden.
Aber:
Wenn nicht in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind und die Mietparteien keine andere Regelung zur Verteilung der Wasserkosten getroffen haben, hat der Gesetzgeber die Abrechnung nach Wohnfläche vorgesehen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43095&linked=pm

http://www.ra-kotz.de/wasserkostenumlage_verbrauch.htm

Zulässig ist ebenfalls eine Abrechnung pro Kopf, also pro Bewohner. Dafür müssen aber alle Eigentümer bzw. Mietparteien zustimmen.

Anspruch auf Änderung des Verteilerschlüssels hat der Mieter nur in Fällen "krasser Unbilligkeit", siehe z.B. :
http://mein-mietrecht.de/mein-mietrechtlexikon/betriebskosten-verteilerschluessel/

Grüße



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