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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Warmwasserverbrauch Bad 267 qm! | |
Deniz (Mailadresse bestätigt) 29.05.2012 |
Hallo, wir haben eine kleine Wohnung (50qm) in einem Mehrfamilienhaus mit 30 Parteien. Es gibt 2 Wasserzähler, einer im Bad, einer in der Küche. Keine Waschmaschine, keine Spülmaschine, eine Badewanne. Im Jahr 2010 stieg der Warmwasserverbrauch im Bad von zuvor max. 36qm (MaxWert der letzten 10 Jahr bei 2 Bewohnern) auf 353qm. Die Hausverwaltung kontaktierte uns direkt nach Zählerablesung, der Zähler wurde ausgebaut und geprüft und kein Defekt festgestellt. Für 2011 war der Verbrauch für WW bei 89 qm. Wir haben das Problem, dass die Hälfte des Abrechnungszeitraumes ein Mieter in der Wohnung war (1 Person), seither andere Mieter (2 Personen). Vorher wurde die Wohung von uns selbst genutzt (1-2 Personen). D.h. der Nachweis über einen unrealistischen Verbrauch bei gleichen Nutzern ist nicht möglich. Dennoch ist der Verbrauch sehr unrealistisch. Wo kann der Fehler liegen? Wie kann man sich dagegen wehren? Welche Argumentationsgrundlage kann man anwenden, um evtl. eine Umlage auf die Eigentümergemeinschaft zu erwirken, da evtl. ein technisches Problem (im Gemeinschaftseigentum) vorliegt? Der Rechnungsbetrag allein für WW nach Verbrauch liegt bei 3336 Euro. Besten Dank im Voraus für die Unterstützung! |
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