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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
verchromen vernickeln mindermengen in der Trinkwasserinstall
Schnu
(Mailadresse bestätigt)

  03.07.2012

Hallo zusammen.
Ich beschäftige mich mit Bauteilen für eine Trinkwasserinstallation. Hierbei stoße ich immer wieder auf Materialien, Beschichtungen und Zusätze, bei denen mir weder klar ist, ob diese trinkwassergeeignet sind oder wie ich die Trinkwassereignung herausfinden kann.
Zum Beispiel habe ich Kugelhähne gefunden, die es sowohl in einer verchromten, als auch in einer vernickelten Variante gibt. Ist beides automatisch trinkwassergeeignet? Wenn ja, wo steht das?
Viele Hersteller scheuen die Kosten für ein DVGW-Zertifikat für alle Bauformen, sondern bieten nur einzelne geeignete Bauformen an.
Ähnliches bei Dichtungen. Es gibt einen ganzen Zoo an Dichtungsmaterialien, die in der Regel aus Kunststoff sind. Diese sind nicht immer trinkwassergeeignet und ein Zertifikat liegt auch nicht bei. Fällt so eine Dichtung unter eine Mindermenge oder gibt es Materialien die eher geeignet sind?
Wir setzen auch geschweisste Edelstahlbehälter ein. Der Edelstahl ist trinkwassergeeignet. Wie sieht es aber mit der Schweißnaht aus? Wie finde ich heraus, welche Zusatzstoffe ich beim Schweißen verwenden darf?
Über eure Hilfe und Kommentare würde ich mich freuen.

Danke!

Christian



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Ernster Regulator
(Mailadresse bestätigt)

  03.07.2012

Guten Tag, Christian!

Vernickelte Bauteile sollte man auf keinen Fall im Trinkwasser einsetzen, ebenso wenig übrigens solche ohne Zertifikat. Es hat seinen Grund, dass für viele Konstruktionen oder Werkstoffe keine solchen vorliegen: Die würden die Prüfung für ein solches nicht bestehen. Eine Klausel für Mindermengen kennt die Trinkwasserverordnung und auch das dazugehörige Regelwerk nicht. Auch ein verchromtes Kugelhahngehäuse kann sowohl geeignet wie ungeeignet sein, insgesamt ist ein Kugelhahn ein eher kritisch zu bewertendes Bauteil. Billig halt.
Wenn man nun selbst nicht genau entscheiden kann, ob ein Produkt geeignet ist oder nicht, ist es am sichersten, sich auf die Kenntnisse anderer zu verlassen. Ein Zertifikat eines geeigneten Zertifizierers, hier also DVGW, ist da sehr hilfreich. CE oder ähnliches gilt im Trinkwasser nicht.

Zu den Schweißzusatzwerkstoffen für nicht rostende Stähle kann man sich an die übliche Regel, den Zusatzwerkstoff leicht höher legiert zu wählen, halten. Hygienisch gibt es bei nicht rostenden Stählen keine Einschränkungen, die sind eher bei der allgemeinen Korrosionsbeständigkeit gegeben, näheres dazu steht in der DIN EN 12502. Wichtiger hier wäre eine korrekte Nachbehandlung der Schweißnähte, die Anlauffarben sollten entfernt werden.

E. Regulator



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