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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Wasserrohrbruch Rohrbruch 300 m von Grundstücksgrenze
Bengel321
(Mailadresse bestätigt)

  03.03.2013

unser Grundstück ist an die Wasserversorgung angeschlossen. Die Wasseruhr befindet sich für  uns unzugänglich in einem Straßen-Schacht mehrere 100 m vom Grundstück entfernt. Über den Winter wird die Leitung vom Versorger abgestellt; beim wieder freischalten  wurde lapidar mitgteilt es war ein Wasserschaden.
Die Satzung besagt eine Verantwortung ab dem Wasserzähler für den Kunden und resultiert daraus, dass uns folgende Fragen erschöpfend beantwortet werden müssen da wir den Schaden letzt endlich  bezahlen müßten, bei Rechtmäßigkeit.
Frage :
1) Muss ein Wassermeister über seine täglichen
  Arbeiten einen Arbeitsnachweis führen ?
2) Muss uns mitgeteilt was zu dem Wasserschaden führte?
2) Müssen die defekten Teile aufbewahrt werden, es
 gibt ja viel Möglichkeiten zur Kasse zu bitten ohne
 Kontrollmoglichkeiten des Kunden :defekte Dichtungen
 Rohrplatzer, Druckschwankungen, Pfusch am Handwerk ,
 schlechtes Material, beim Zählerwechsel Dichtung zb.
 falsch montiert und vieles mehr ?
4) Muss uns mitgeteilt werden von wann bis wann der
  Wasserschaden bestand?
5) Muss uns mitgeteilt werden durch welchen Zufall der
  Schaden entdeckt wurde ?
6) Muss uns mitgteilt werden wie diese Stelle gewartet
  wird um Schäden zu verhindern ?
7) Ist eine Verantwortungsübertragung überhaupt zu-    
  lässig wenn die die betreffende Zähler-Stelle
  nie im Zugangsbereich des Kunden liegt ?
8) wenn das wasserwerk vergessen hat die Leitung  
 abzuschalten, sind wir dann trotzdem zahlen, wenn in
 diesem Zeitraum das Wasser floss ?
9) Gibt es eine "Amtsstelle"  bei der man dies
  Vortragen kann um unabhängige Hilfe zu bekommen,
  wenn das Wasserwerk und Gemeinde blockiert ?
10) wir haben das grundstück übernommen aber eine
   Wassersatzung wurde uns nicht ausgehändigt oder
   unterschrieben

Solche Regelungen könnten ja jeden Bürger innerhalb eines Jahres zum Bettelmann machen.
 
vielen Dank für die Unterstützung  



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  05.03.2013
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Josef3 vom 04.03.2013!  Zum Bezugstext

Hallo Josef,

da du nichts genaues wissen kannst, ist deine Schelte absolut gegenstandslos. Solche Postings mag ich nicht.

Halte dich bitte etwas zurück, wenn du nicht willst, daß deine Beiträge zurechtgestutzt werden !

Gruß Lothar
Josef3
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2013

Hallo bengel,
ich hab deinen beitrag so verstanden dass du ein wochenendgrundstück weit draussen hast bei dem der Wasserversorger im Herbst die Leitung abstellt.  im Winter platzte die Leitung durch den Frost, und im Frühjahr floss eine riesige menge Wasser aus dem Frostloch, und du must das jetzt alles bezahlen.

Mein kommentar,:::..  du hast die Wasserleitung nicht leerlaufen lassen bzw. nicht überwacht, also sehe ich dich als für den Schaden verantwortlich, und es nur rechtens, wenn du für deinen Fehler bezahlst.

deinen Fragen entnehme ich nur dass du von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, und irgend einen Deppen suchst den du als Sündenbock hinstellen kannst, deshalb verzichte ich auf einen Kommentar zu den einzelnen Fragen.

leider konnte ich dich nicht unterstützen, sorry,
mfg Josef



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