Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Wasserzählermietepreise
yshm47
(Mailadresse bestätigt)

  26.03.2013

17.01.2013 haben wir von der Wasserversorgerfirma Rechnung 2012 bekommen. Wasserzählermiete hat sich verdreifacht. Wir bitten: "Zeigen Ihre schriftliche Wasserpreisliste". Antwort: "Sehen Sie Firmenhomepage. Keine andere Preisliste existiert". Wir haben gesehen.  
23.01.2013 stand auf Firmenhomepage: "Der Jahresverrechnungspreis beträgt je Haushaltzähler:
Haushaltzähler QN 2,5 18€/J(2011) 56€/J(2012) Stand: 01.01.2012".
Aber bei uns stehen QN 1,5. 96 Wohnungen. Wir haben Widerspruch eingelegt.
Nach 1 Monat hat Firma Homepage korrigiert.
08.03.2013 stand auf Firmenhomepage: "Der Jahresgrundpreis beträgt je Haushaltzähler:
Haushaltzähler QN 1,5-QN 2,5 18€/J(2011) 56€/J(2012) Stand: 01.01.2012".
D.h. die Formulierung wurde geändert und noch eine Standard-Größe Zähler QN 1,5 wurde beigefügt. Sie korrigieren in März 2013, aber Datum bleiben 01.01.2012.
Frage 1: "Was ist das? Betrug oder Urkundenfälschung?"
Gehen in Staatsanwaltschaft. Bekommen Antwort: "Homepage ist Information und keinen Urkundendelikt im Sinne des §267 StGB. Gehen Sie in Gericht!"
Frage 2: " ...und im Sinne §271 StGB?" Hier ist: " ...in öffentlichen Urkunden, ..., Dateien...".
Noch: in 2011-2013 bekamen wir von Firma keiner schriftlichen Information über die Strom- oder das Wasserpreiserhöhung.
Wollen Sie mehr s. http://shnik3.schmedro.de .



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Josef3
(Mailadresse bestätigt)

  30.03.2013

Hallo,
Antwort zu Frage Nr 1:    Es handelt sich weder um Betrug noch um Urkundenfälschung.

Antwort zu Frage Nr. 2:  § 271 StGB greift hier nicht, die nachträgliche Änderung der Eintragung ist Korrektur eines Druckfehlers und wirkt sich auf keinste Weise auf die Preisgestaltung aus.Ausserdem wurde die Korrektur von einer "berechtigten" Person vorgenommen.

Sorry, falls ich das jetzt etwas zu direkt sage, der ganze Aufwand geht am Sachverhalt vorbei, ist meiner Meinung nach völlig aussichtslos und die Klage trägt einzig dazu bei, dass die deutschen Gerichte durch sinnlose Prozesse extrem überlastet sind.

Mfg Josef



Werbung (3/3)
Laboruntersuchung für Ihr Brunnenwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas