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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Entnahme aus Bach
henfri
hendrikfriedels.name
(Mailadresse bestätigt)

  20.05.2013

Hallo,

unser Grundstück grenzt an einen Bach. Jetzt würde ich gerne Wasser zum Bewässern des Garten aus dem Bach entnehmen.
Jetzt habe ich schon gesucht und finde:
http://wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000005591&seite=1&begriff=genehmigung entnahme&tin=&kategorie=

Aber daraus werde ich nicht ganz schlau. Zur Entnahme steht in dem zitierten Gesetz ja nichts.

Eine Alternative wäre ja eine "Grundwasserbohrung" direkt neben dem Bach. Wäre das empfehlenswerter?
Ich müsste hier ja dann sicher nur einen Meter tief, oder?

Gruß,
Hendrik



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
sepp-s
(Mailadresse bestätigt)

  21.05.2013

Hallo   henfri wen  jemand ein eingetragenes Wasserecht  wie Mühle, Sägewerk, Fischereirecht  mit Teichen  unterhalb  deiner  gewünschten Wasserentnahmestelle  hat,dann wirst du staunen  wie ein solcher um jeden Liter  Wasser  kämpft und so dein  ansinnen zunichte macht.Auch das bohren  eines Brunnens in unmittelbarer Bachnähe wird man bei  Brunnen mit geringer Tiefe wie du meinst  als Wasserentnahme aus dem  Bach   bekämpfen.  mfg sepp
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  21.05.2013

Hallo Henfri,

wenn Du hier auf "Nummer Sicher" gehen willst, frag bei der zuständigen Wasserbehörde nach.
Die können es Dir verbindlich sagen.
Da hier sehr oft komunale Satzungen, bzw. die konkrete örtliche Lage eine große Rolle spielen, kann man das aus der Ferne nicht beantworten.

Gruß

Rainer



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