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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Gartenschlauch als Trinkwasserleitung
Sepp K.
(Mailadresse bestätigt)

  04.06.2013

Hallo,

bei einem kleinen Straßenfest wird ein Toilettenwagen aufgestellt. Dieser wird mittels Gartenschlauch mit Trinkwasser versorgt. Das ist nicht zulässig, da sind wir uns vermutlich alle einig.

Aber: Wo genau in der Trinkwasserverordnung steht das?

Seppk



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
gnagflow
(Mailadresse bestätigt)

  11.06.2013
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp-s vom 10.06.2013!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp-s
google mal unter KTW-Empfehlungen bzw. http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/pruefleitlinie.pdf
mfg gnagflow
sepp-s
(Mailadresse bestätigt)

  10.06.2013
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jan vom 04.06.2013!  Zum Bezugstext

Hallo Jan sehr oft  werden   Kunststofffässer mit Spannringdeckel angeboten  welche dann zum einmaischen von   Obst usw.  verwendet werden.  Da es sich    dabei fast ausschließlich um  Einweg-Fässer  handelt  welchen   irgendwelche Chemikalien geliefert wurden die Frage sind solche als    für   Lebensmittel  geeignet zu bezeichnen .Aus welchen Material müssten solche Behälter sein bzw   wie erkennt man  solche.

mfg sepp
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  05.06.2013
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von okidoki vom 05.06.2013!  Zum Bezugstext

Hallo Okidoki,

danke für den link ! Danach darf es also schon ein Gartenschlauch sein, wenn die Qualität stimmt. Das Rückschlagventil ist viel wichtiger.

Das Schidlchen "kein Trinkwasser" würde ich alleine schon den Festversorgern zu liebe anbringen. Die Gäste sollen ihren Durst ja nicht auf der Toilette stillen.

LG Lothar
okidoki
(Mailadresse bestätigt)

  05.06.2013

Hallo,

der DVGW hat hierzu eine TWIN-Info (Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen) veröffentlicht:

http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/installation/twin08_03.pdf

Viele Grüße
Jan
(Mailadresse bestätigt)

  04.06.2013

Hallo Sepp K.

Genaueres dazu findest du in § 17 TrinkWV
"Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser"

http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/abschnitt-4-2/

Wenn man die Armaturen im Toilettenwagen mit dem Schild "Kein Trinkwasser" beschildert wäre es bestimmt auch möglich!?

Grüße




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