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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Darf ein Wasserzweckverband die Wasserlieferung kündigen?
Alisa
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2014

Hallo,

der WVZV hat mir die Lieferung von Trinkwasser gekündigt. Als Grund wurde das angeblich marode Leitungssystem, welches über ein Privatgrundstück verläuft genannt. Die Wasserleitung wurde vor 40(?) Jahren gebaut und die betreffenden Häuser zwangsangeschlossen. Mir ist nicht bekannt, dass in der Zwischenzweit diese Wasserleitung auch nur einmal kaputt gegangen wäre. Die Wasserleitung kreuzt ein Privatgrundstück, eine öffentliche Straße, dann weiter über ein öffentliches Grundstück und kommt dann zu meinem Grundstück. Der WVZV beruft sich auf: Gesetzblatt der DDR Teil1 Nr.6 vom 22.Februar 1978, Einigungsvertrag vom 31.08.1990 Anlage 1, Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III, Ziffer 16 li.b
In Gesetze-im-Internet steht im Einigungsvertrag: "11 bis 16. (nicht mehr anzuwenden)". Der WVZV beruft sich darauf, dass die Leitung in meinem Eigentum stünde. Wenn das aber so ist, gehts dem WVZV doch gar nichts an, ob die Leitung kaputt ist oder nicht. Wer kann mir Auskunft geben? Darf der WVZV kündigen? Muss ich eine neu zu verlegende Leitung akzeptieren und erhebliche Kosten übernehmen? Wie verhalte ich mich am besten?

Vielen Dank
Alisa



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  09.02.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Alisa vom 09.02.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Alisa,

das Problem ist dabei, daß so ein Verband eine Satzung hat und diese in Verbandsversammlungen wo die einzelnen Komunen vertreten sind ein mal im Jahr an neue Notwendigkeiten anpassen kann. Das wäre eine der ersten Maßnahmen, diese Satzung zu studieren. Dann die  bürgerfeindlichen Passagen herausfiltern. Solche zu bekämpfen geht dann meist nur mit einer Bürgerinitiative und wie schon erwähnt mit Rechtsanwalt. Das setzt aber Gleichgesinnte, sprich Betroffene voraus. In Fällen wo Satzungen unklar sind, kann man sich an die Komunalaufsicht des Landkreises wenden. Die Gemeinden sind über ein Ratsmitglied meistens aber durch die Bürgermeister in den Verbandsversammlungen vertreten und verfügen je nach Einwohnerzahl über unterschiedlich viele Stimmen. Was also in der Satzung steht, ist somit von den Gemeindevertretern abgesegnet. Die nicken erfahrungsgemäß alles ab. Ich war nach der Wende 9 Jahre in SA und bin wegen solcher Behördenwillkür und dem unfairen Wettbewerbsverhalten kurzer Hand nach Griechenland ausgewandert. Krönender Abschluss war dann, daß der Käufer meines Grundstücks nicht bezahlte.

Sorry wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß deine Landsleute schnell gelernt haben und besonders geschäftstüchtig geworden sind was in so einem Verband dann Stilblüten treibt.

Am besten umgehend diese Satzung besorgen und nachlesen, wie das zusammenpasst und diese Satzung mit Datum versehen aufheben.Sonst traue ich es denen glatt zu, daß dein Fall wenn nicht ganz satzungsgemäß, in der nächsten Satzung passend gemacht ist.Das liest sich dann so, als stünde das da schon seit Urzeiten drinne.
Du verstehst hoffentlich wie ich das meine und daß es aus der Sicht wenig bringt, mit egal wehm im Forum über das Thema zu diskutieren.

Idee: Du könntest allerdings versuchen über den MDR eine Art Öffentlichkeitsarbeit zu machen, welche den Verband zu etwas mehr Kulanz bewegen könnte.Einfach mal versuchen den Redakteur, der die Sendung mit dem Wasserzähler gemacht hat an die Strippe zu bekommen und dem mal alles erzählen, ja eventuell einen Termin mit ihm ausmachen.

LG Lothar
Alisa
(Mailadresse bestätigt)

  09.02.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp-s vom 08.02.2014!  Zum Bezugstext

Ja das wäre auch verständlich und was ist mit der neuen Leitung und den anderen Frage. Hast Du da eine gute Antwort?

Das Problem Rechtsanwalt, die Kosten übernimmt die Rechtsschutz nicht.

Alisa
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  09.02.2014

Hallo Alisa,

die Zweck-Verbände in den neuen Bundesländern sind großteils arrogant und überheblich. Da wirst du ohne einen Rechtsbeistand nicht weiterkommen. Da hilft jetzt auch keine Forendiskussion weiter.

Sorry das sagen zu müssen

Lothar
sepp-s
(Mailadresse bestätigt)

  09.02.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Alisa vom 08.02.2014!  Zum Bezugstext

Hallo  Alisa der Wasserzähler müsste dort montiert werden wo deine Wasserleitung von der Hauptleitung abzweigt   du also der alleinige  Benutzer dieser Leitung bist , was   insofern Schwierigkeiten bringt wen dazu ein  fremdes Grundstück benutzt wird.  Bezüglich Frost hätte ich keine Bedenken weil dieser Schacht   bis  in die  frostfreier Tiefe hinunter reichem  muss, was  ja auch bei der Leitung der Fall ist
Alisa
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp-s vom 08.02.2014!  Zum Bezugstext

Hat der WVZV mir auch geschrieben. Ist jetzt natürlich die Frage, ob an meiner Grundstücksgrenze oder wo? Wer kommt für die Kosten auf? Wer muß die Wartung (Frostsicherheit usw.)übernehmen. Die Wasseruhr ist Eigentum des WVZV und ich MUSS sie mieten? Die Kosten für die neue Leitung kann der WVZV zu 75% auf mich abwälzen. Ist die Leitung dann nicht mein Eigentum?
Der WVZV hat mir natürlich die weitere Lieferung von Wasser zugesagt, wenn ich eine neue Leitung gebaut wird. Ist das nicht Nötigung oder Erpressung?

@Sepp Vielen Dank für Deine Antwort

Viele Grüße
Alisa
sepp-s
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2014


Hallo  Alisa"!     damit sich der Versorger bei einem Rohrbruch auf deinem    Grundstück schadlos halten kann  müsste der Wasserzähler an  deiner
Grundstücksgrenze in einem Schacht montiert werden. Dazu gibt sind bestimmt einige Vorschriften zu beachten.

mfg   Sepp

































buber die Ausstattung
mfg Sepp



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