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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Kontrolle der Eigenwasserversorgung mit Brunnen durch Gesund
Wolf
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014

Hallo, wer weiß etwas?
Muß das Wasser aus einem Brunnen, das für ein Wochenendhaus(Toilette,Dusche) und den Garten benutzt wird jedes Jahr durch ein Zertifiziertes Labor untersucht werden, oder gibt es da Ausnahmen oder Einschränkungen für solche Auflagen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
sepp-s
(Mailadresse bestätigt)

  26.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 26.03.2014!  Bezugstext gelöscht

Hallo bei uns Österreich kontriert niemand das Trinkwasser  wen  dieses nicht gewerblich genutzt wird.
eine Kontrolle ist aber  bei Milchbetrieben  vorgeschrieben.  Auch  bei  Vermietungen muss das Waser kontrolliert  werden.

 mfg Sepp
Ernster Regulator
(Mailadresse bestätigt)

  19.03.2014

Guten Morgen!

Steht alles in der Trinkwasserverordnung, z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf zu finden.

Deine Anlage ist eine nach §3 Abs. 2 Abschnitt c. Für diese Anlage ist in §14 Abs. 2 festgelegt, dass das Gesundheitsamt festlegt wie oft, aber nicht seltener als alle drei Jahre, untersucht wird. Das Labor ist in §15 Abs. 4 beschrieben, in der Tat muss es durch die oberste Landesbehörde zugelassen sein.

Vermutlich wird das GA zunächst jährlich Proben nehmen. Kommt es mehrere Jahre nicht zu Abweichungen, kann man die Intervalle verlängern, das liegt aber im Ermessen des GA.

E. Regulator
Renrew
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014

Hallo Wolf,
in der Bundesrepublik ist das Wasserrecht in weiten Teilen Ländersache. Zuständig ist häufig das jeweilige Umweltamt bzw. die untere Wasserbehörde des Landkreises. Dort müßtest Du erschöpfende Auskunft erhalten.
Gruß, Renrew

siehe auch unter "Wasserhaushaltsgesetz" bei Wikipedia
Wolf
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 18.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,danke Dir, aber ich brauche die Info für Deutschland
Gruß Wolf
Walter
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014

Hallo Wolf
Kann dir die österreichische Gesetzeslage sagen:
So lange du kein Wasser als Trinkwasser in Verkehr bringst - an Dritte abgibst - verkaufst, kann dir nur der Bürgermeister nach dem Bautechnikgesetz alle 5 Jahre eine Untersuchung vorschreiben. Ausser du setzt irgendwelche Bautätigkeiten die in einem Bauverfahren abgewickelt werden. Z.B. Errichtung einer Gartenmauer die höher als 1,5m ist ein Carport oder andere Kleinigkeiten. Wird aber nur in 80% von der Obrigkeit verlangt.
LG
Walter



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