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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wasserrechnung zu hoch!
Tanja74
(Mailadresse bestätigt)

  02.04.2014

Gestern war wieder ein Beitrag im mdr zum Thema erhöhter Wasserverbrauch/Wasserrechnung.
Wer selbst betroffen ist sollte sich den Bericht mal anschauen!

www.mdr.de/s/wasserrechnung



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 28
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  02.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Hi,

Petition an Stadt Leipzig
Petition an Land Sachsen
Petition Bundestag
Petition an EU

dann noch Kontakt aufnehmen mit einigen Aufsichtsratsmitgliedern (Gesellschaftervertreter) der LVV und auch den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Problem konfrontieren.

Wenn dann von allen Seiten immer wieder das Thema auftaucht und von verschiedensten Stellen angesprochen wird, so sollte die Gleichgültigkeit von so manchem schnell weichen.


Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,

ja wenn das nichts ist! Danke Hydro. Man beachte den Punkt 6. Menschenbild.
Damit sollte man doch ins Gespräch kommen können.

Muß ich mal drüber schlafen.

Guts Nächtle

Lothar
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Abend,
die KWL befindet sich in der LVV ( Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH)

http://www.lvv.de/lvv-in-zahlen/umsatz

hier findet man den Verhaltenskodex:
http://www.lvv.de/ueber-lvv/verhaltenskodex
Daraus auf der Seite 10 -> Anlage: Leitlinien LVV Gruppe
Zitat:
"6. Auf der Grundlage des Durchschnitts der ostdeutschen Städte orientieren sich Preise, Gebühren und Tarife am Wettbewerbsmarkt. Die Preise, Gebühren und Tarife für die gewerbliche Wirtschaft sollen im bundesweiten Vergleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Leipzig unterstützen.
7. Im ÖPNV sind kostendeckende Entgelte allein über die Fahrgasteinnahmen nicht zu erzielen und öffentliche Zuschüsse und Ausgleichszahlungen notwendig. Im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wird eine marktorientierte Direktvergabe realisiert."

Ob letzteres die vereinnahmten Preise rechtfertigt?

Der Aufsichtsrat der LVV
http://www.lvv.de/ueber-lvv/aufsichtsrat

Zumindest einige sollten sich doch für das Problem Wasserzähler interessieren.

Gruß




Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Ja, dann macht mal Nägel mit Köpfen !

In diesem Forum dürfte es schwer fallen, entsprechend zahlreiche Unterstützung zu finden, da sich hier Betroffene nur teilweise melden wenn sie aus Verzweiflung nach Hilfe suchen. Ansonsten halte ich das eher für ein Fachforum, wo man sich erst hinwendet, wenn man akute Probleme hat und nur in seltenen Fällen zum Lesen da ist.

Es spricht natürlich nichts dagegen diese Diskussion hier zu führen und in anderen Foren Fragen zu stellen und dann hier her zu verlinken.

Mein Ing.-Büro steht auch gerne zur Verfügung um Vorabentwürfe quer zu lesen, Ideen einzubringen und gedanklich mitzuspielen. Mehr geht einfach nicht.

Herr Hei. möge mich mal anrufen um zu erfahren wie der Einstieg beim Bundeskartellamt aussieht. Ich habe vorgestern telefoniert und einen "Vorkontakt " hergestellt.Da gibt es sonst nur das Filter eines Bürgertelefones. Wärmstens empfehlen möchte ich da allen Lesern,sich mal den Fall Berliner Wasserwerke durchzulesen und gegebenenfalls mal die eigenen Kosten zu spiegeln.

Apropopöchen Petition:

Dem Volke aufs Maul zu schauen passt ganz und gar nicht zum Petitionsausschuss. Die versuchen zunächst erst mal so viel wie möglich abzuwimmeln. Aber da mag auch die Anzahl der Petenden mehr in die Waagschale bringen als die pure Vernunft.

Hier bedarf es neben der Anzahl Petenden einer messerscharfen Argumentation zu einer klar umrissenen Thematik, die nicht Wasserzähler heißen kann. Dazu denke ich an die bereits angedeutete Themen, wobei das Thema Wasserzähler als ein Beispiel aufgeführt sein kann.

Da muß aber jemand dahinter stehen, der das im Überblick behält. Ich bin wegen meiner altersbedingten Vergesslichkeit ungeeignet und eine klevere Sekretärin dazu einzustellen rechnet sich für mich nicht.

Noch einen schönen Feiertag !

Lothar


Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Ich denke, wir müssen Nägel mit Köpfen machen.
Die Sache mit dem Bndeskartellamt und der Petition an den Bundestag halte ich grundsätzlich für gute Ideen.
Es wäre da sicher hilfreich, wenn man das nicht als Einzelperson macht, sondern einige Mitunterzeichner hätte.
Außer 2 weiteren Betroffenen habe ich allerdings keine weiteren Geschädigten ausfindig machen können.
Hier mal eine Kurzbeschreibung zum Petitionsausschuss:

"Petitionsausschuss

Seismograf des Parlamentes

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken,das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen."

Bei den KWL ist alle Mühe vergebens. Die verstehen offensichtlich nur eine Sprache, nämlich "Druck von oben".
Vor Jahren, so um die Jahrhundertwende, wollten sie sogar uns Anwohner an anfallenden Kosten für den Neuanschluss einer Abwasserleitung zur Kasse bitten.
Erst als massiv die Einwände kamen, dass es eine Abwasserleitung gibt, für die schon seit Jahren Abwassergebühren bezahlt wurden, hatten sie wohl gemerkt, dass die eigenen Unterlagen nicht stimmten.
Da gab es wohl ein Missverständnis zwischen den KWL und dem Abwasserzweckverband Leipzig-Land.
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Wo gab's 5 Mark und ' ne Wurscht?

Mit der Mentalität das ist so eine Sache - da hat sich über die Jahre in den NBL viel verändert, ohne das man das ehemalige gelebt hat, kann man das auch nicht richtig nachvollziehen. Das gilt für beiden Seiten.

Kartellamt ist 'ne gute Idee - es haben sich ja viele kommerzielle Wassertropfen zusammengetan und einen falschen Zählerstand verursacht. Das Dumme ist nur, sie hatten alle den selben Besitzer vor dem Wasserzähler. Da allerdings nur ein Bruchteil davon hinter dem Wasserzähler angekommen sind, ist eigentlich ein Anspruch auf eine vollständige Bezahlung der Rechnung nicht gegeben, da die Leistung noch unfertig ist. Der volle Lieferumfang wurde noch nicht erbracht.
Ich würde der KWL jetzt eine Frist setzen und ihr die Gelegenheit geben, die vollständige Lieferung ohne weitere Kosten über den Zeitraum von 3 Jahren zu erbringen. Wäre doch eine praktikable Lösung - ODER!

Mit einem kräftigen Augenzwinkern ;-)

Gruß Hydro
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Sehen sie Herr H.,

so redet man aneinander vorbei. Ich spreche von unterschiedlicher Mentalität bei Menschen und sie vom Wasserzähler. Daß wir über den Wasserzähler selbst nicht weiterkommen wissen wir. Es kann also nur darum gehen die Ungleichbehandlung durch zweierlei Obrigkeitsmentalitäten auszuschalten, indem entsprechende Vorgehensweisen zum Verhalten in solchen Fällen festgeschrieben werden und das möglichst bundesweit.
Ich habe nicht behauptet daß die Fehleranhäufung in den neuen Bundesländern häufiger wäre. Ich sehe die Sturköpfe in Verwaltungen im allgemeinen und bei euch drüben insbesondere als Problem.
Ich versuche jetzt schon mehrjährig immer wieder zu helfen und konnte so auch einige tausend Euro ungerechtfertigte Gebühren abwenden. Ich mache das ehrenamtlich und stehle mir damit meine Zeit. Der größte bisherige Fall war ein Sprung in der 10 000 er Stelle, den jeder normale Mensch als Unding abgetan hätte. Nicht so die Gesellschaft in den NBL. Ich konnte zum Glück an diesem Zähler das Weiterdrehen durch eingeklemmte Verschmutzungen nachweisen.

Sie müssen aber auch verstehen, daß ich es mir nicht leisten kann und will, da einen Fulltimejob draus zu machen.
So, dann einen schönen ersten Mai, auch wenn es heute keine 5 Mark und eine Bratwurst für die Teilnahme an der Demonstration mehr gibt.(grins)

Lothar
Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 01.05.2014!  Zum Bezugstext

Also, Herr Gutjahr, in der Argumentation verfolgen wir doch das gleiche Ziel!
Wenn es der Sache dient, hilft es auch mir.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Problem mit der Falschanzeige der Wasserzähler ja kein typisches ostdeutsches Problem ist. Nicht, dass sich die Geschädigten in Arnsberg, Donaueschingen und anderswo vor den Kopf gestoßen fühlen.
Das Ziel sollte für alle sein, mit der derzeitigen ungerechten Handhabung seitens der Wasserwerke, der Prüfstellen, der Gerichte Schluss zu machen.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  01.05.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 30.04.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,

sie schreiben:

"Diese Argumentation finde ich so übertrieben, weil es ja nicht nur Fälle in den NBL gegeben hat und gibt."

Das hat mit der Sache erst mal nichts zu tun, sondern sind Fakten. die ich beobachtet habe und die sie selbst gar nicht erkennen können, wenn sie nicht Jahrzehnte in der BRD gelebt haben. Ich habe dagegen 9 Jahre direkt nach der Wende in Sachsen Anhalt gelebt, war im Gemeinderat und habe an den Verbandssitzungen des Wasser und Abwasserverbandes Ostharz teilgenommen, habe im Eisen und Hüttenwerk Thale eine neue Sparte gegründet und nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen und mich auch mit den Problemen der Arbeiter und der Vorgesetzten aus der Zeit davor herumschlagen müssen. Ich habe mit der Uni Magdeburg und mit der Landesregierung an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gearbeitet und meine darüber einen kleinen Einblick in die Gepflogenheitender der Menschen um mich herum gewonnen zu haben.
Nur wenn ihnen diese Denkweise zu unheimlich ist, können wir das auch schnell abbrechen. Ich will ja hier niemanden wehtun, sondern auf eine Lücke in der bisherigen Betrachtung verweisen, die irgendwie erfasst und bearbeitet gehört.

Gute Nacht

Lothar


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  30.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 30.04.2014!  Zum Bezugstext

Das mit dem Bundeskartellamt hatte ich ja schon mal ins Gespräch gebracht.
An eine Bundestags-Petition hatte ich ebenfalls gedacht.
Allerdings:
" Dringender Handlungsbedarf in den NBL zwecks Ausgleich der durch die Zeit des DDR-Sozialismus entstandenen und noch entstehenden Ungleichbehandlung von unbescholtenen Bürgern durch öffentliche Dienststellen und Verbände, mittels Gestzesänderungen und Ergänzungen so wie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen."
Diese Argumentation finde ich so übertrieben, weil es ja nicht nur Fälle in den NBL gegeben hat und gibt.
Ungerechte Behandlung aufgrund derzeit einfach nicht ausreichender Möglichkeiten irgendeiner Beweisführungsmöglichkeit betroffener Kunden ist das Problem. Möglicherweise haben es dabei die "Ostkunden" besonders schwer.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  30.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 30.04.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Hydro.

Danke für die beiden interessanten links ! Ich sehe das für die Beurteilung der Lage von Wasserzählerbetroffenen eher positiv, indem man sozusagen argumentieren könnte, "wer so etwas macht frisst auch kleine Kinder" oder betrügt brave Bürger um ihr Geld.

Jetzt schauen wir mal ob es gelingt, das so zu verpacken, dß es für das Kartellamt interessant wird. Der zweite Weg wäre noch über den Gesetzgeber, indem man das per Petition in den Bundestag einbringt.

Vielleicht in der Richtung:

" Dringender Handlungsbedarf in den NBL zwecks Ausgleich der durch die Zeit des DDR-Sozialismus entstandenen und noch entstehenden Ungleichbehandlung von unbescholtenen Bürgern durch öffentliche Dienststellen und Verbände, mittels Gestzesänderungen und Ergänzungen so wie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen."

Das muß erkannt und publik gemacht werden.

Mit anderen Worten, den Begriff unbescholtener Bürger erst mal zementieren und so weiter. Da ist einiges an Öffentlichkeitsarbeit nötig, was natürlich auch gegen die schwarzen Schafe im Westen wirksam werden muß.

Man könnte auch sagen, die vom Westen übernommenen rechtlichen Möglichkeiten passen sehr oft nicht zu den aus der Vergangenheit geprägten Gewohnheiten von leitenden Personen, respektive werden von diesen überstrapaziert.
Wenn ihr sagt jetzt spinnt der Lothar ganz, so tut das ruhig. Ich muß versuchen den richtigen Lösungsweg zu finden und nur ihr könnt dabei helfen.

LG Lothar
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  30.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 30.04.2014!  Zum Bezugstext

Von der KWL kann man wohl keine Vernunft erwarten.

http://www.mdr.de/sachsen/chronik-KWL-leipzig100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html

http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/kwl-faq100.html

Was ist eigentlich mit denjenigen, die das abgenickt haben bzw. deren Aufgabe es war die städtischen Unternehmen und deren Entscheidungen zu überwachen?

Wenn die Prozesse die Banken gewinnen, dann ist Leipzig in Ars...
Dann werden nicht nur wieder höhere Wasser-/Abwasserpreise bezahlt...

Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  30.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 30.04.2014!  Zum Bezugstext

Zunächst zur Anfrage von Lothar Gutjahr.
Hier ist das aktuelle Preisblatt nachzulesen:
http://www.wasser-leipzig.de/get.php?f=7fa00889b4f55bfa3a0a4ebe2c2cd4e7.pdf&m=download
Festzustellen ist, dass die Preise wiederum nach oben gehen (wohin denn sonst?)

Die wichtigsten Daten:
Bereitstellungspreis. bei 2,5 Zählergröße und 10 - 100 Kubik:
bisher 5,89 € ab 2014 6,51 € brutto
Der Basispreis von 3,21 € im Monat ist geblieben.
Der Mengenpreis bisher 1,79 €, ab 2014 1,85 €.
Bereitstellung Schmutzwasser bisher 2,08 €, ab 2014 2,38 €. Der Basispreis von 2,38 € ist geblieben, der Mengenpreis von 1,20 auf 1,30 € gestiegen.

Zum 2.Zähler:
Der Herr Landgraf hatte einen 2.Zähler (wurde im Beitrag der MDR-Umschau vom 01.04. kurz erwähnt).
Geholfen hat es ihm nicht, da dieser Zähler nicht geeicht war. Der geeichte Zähler zeigte einen Verbrauch von 1045 Kubikmeter an, der nicht geeichte nur 45, was dem langjährigen Verbrauch entspricht.

Das einfachste wäre, bei derartigen Problemen sich auf den normalen Jahresverbrauch zu einigen. Da müssten aber die Wasserversorger dazu bereit sein.
Die KWL hatten im Jahr über 40 Probleme mit Wasserzählern. Bei den meisten gab es bei der Befundprüfung keine Beanstandungen, wie auch bei meinem Zähler. Das ist ja die Crux, dass eben z.B. Rollensprünge fast nicht nachweisbar sind, zumindest nicht mit den herkömmlichen Methhoden der Befundprüfung. Die Prüfer tun zumindest so, als ob es dieses Problem gar nicht gibt.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  30.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Nun haut euch nicht. Bodi war ja nur erfinderisch tätig. Dabei muß man im Auge behalten, daß seine Vorschläge nur auf eigene Kosten umsetzbar wären.

Neben den Meldungen zu ähnlichen Fällen interessieren mich mal so ein paar Hinweise zu den normalen Kosten, die der einzelne so für sein Wasser bezahlt. Der Fall Leipzig hat mich bewogen, etwas intensiver zu recherschieren und gegebenenfalls das Kartellamt einzuschalten. Irgendwie geht es mir gegen den Strich, daß der eine Versorger mit Vernunft und Plausibilität an solche Dinge herangeht und der andere nur noch die Euros in den Augen hat und bis aufs Blut den Kunden aussaugen will.

Da muß etwas passieren, was auf einheitliche Behandlungsprozeduren die von Vernunft und Plausibilität geprägt sind hinausläuft.

In dem Zusammenhang sind grundsätzlich auch die Fälle aus der Vergangenheit interessant.Zunächst wäre ich für Lepziger Abrechnungen dankbar, die auch die Kosten für Wasserzähler oder sonstige Kosten beinhalten.

Bitte an erfinderlein(ät)t-online.de mailen, danke.

LG und schönen 1.Mai
Lothar
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bodi vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Alles schön und gut, aber ich renne auch nicht jede Woche durchs Haus mit einer Flasche Lecksuchspray und prüfe die Gasleitung. Auch prüfe ich nicht den evtl. Wasserverlust bei unter Putz verlegten Leitungen und die ebenfalls verdeckten Elektro-Leitungen scanne ich nicht mit einer Wärmebildkamera ab.
Das alles haben mal Fachfirmen fachgerecht installiert (hoffe ich zumindest), die Anlagen haben mehr oder weniger eine Abnahme und die einzelnen Bauteile eine Zulassung.
Außerdem würde man Anzeichen von Schäden bemerken, ob es noch rechtzeitig ist, sei dahingestellt. Aber die Ursache bliebe nicht im Verborgenen.

Aber 330 m³ Wasser zusätzlich, ohne das man sein Verbrauchsverhalten geändert hat? Wenn das korrekt wäre, bliebe nur noch eine Lekage übrig und die soll bei der Menge unbemerkt geblieben sein bis zur Ablesung??? ohne ein vorheriges Anzeichen?
Wasser in den Größenmengen muss schon gute Versickerungsmöglichkeiten haben. Was der Boden  hergibt, könnte man mit einem Versickerungsversuch testen.
Im Haus ausgelaufen kann diese Menge wohl kaum.

In einem Zeitraum von 6 Monaten täglich 1,8 m3 = 75 l/h = 1.2  l/min  und das soll unbemerkt bleiben?  Undichtigkeiten? Das ist das ist nicht nur ein tropfender Hahn oder ständig nachfließende Toilettenspülung!

Die Wasserzähler haben eine Eichung und wenn das Gerät aus irgendeinem Grund aussteigt, so sollte es nicht das Problem des Kunden sein, denn wir bezahlen nicht zu knapp für die Bereitstellung.
Wenn der dann nicht richtig funktioniert, sollte man eher deren Rechnung kürzen.

Ich wüsste keinen Grund, warum ein zweiter Zähler installiert werden sollte. Die Dinger haben einfach zu funktionieren und bei einem wohl eindeutigen Fehler sollte sich die KWL entschuldigen und den niedrigsten Verbrauch der letzten 5 Jahre als Abrechnungsbasis nehmen.

Es ist eigentlich ein Unding, das die KWL als Prozesspartei den Zähler bei so etwas ausbaut und selbst untersucht – eine unabhängige Untersuchungseinrichtung wäre da wohl schon eher als Maßnahme angebracht, als das ein 2. Zähler vom Kunden installiert wird.

Gruß
Bodi
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Eigentlich müsste sich das Problem vermeiden lassen, denkbare Maßnahmen z.B. :

- Regelmäßige Kontrolle auf Durchfluss (dreht sich etwa das Sternrad im Zähler, auch wenn alle Zapfstellen geschlossen sind?)

- Einbau eines elektronischen Geräts am Hauptanschluss, welches den Durchfluss bei Erreichen bestimmter einstellbarer Grenzwerte sperrt (z.B. maximale Durchflusszeit ohne Unterbrechung - deckt auch kleine Leckagen auf, oder maximaler Durchfluss innerhalb einer bestimmten Zeit (größerer Rohrbruch). Allerdings kosten solche Geräte einige hundert Euro, was sich im Falle eines Falls jedoch schnell bezahlt machen kann.

- bleibt das Problem mit defekten Zählern. Da hätte ich nur die "Idee", zwei Zähler verschieden Fabrikats in Reihe einzubauen. Große Unterschiede bei den Verbrauchswerten dürften dann ja nicht entstehen, wenn beide Zähler in Ordnung sind. Ob Wasserversorger so etwas anbieten und anerkennen, ist eine andere Frage.

Grüße
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Wenn man sich 110 m³/h in Flaschen liefern lässt, ist das bestimmt kostengünstiger (zumal ja auch kein Abwasser gezählt wird) als 110 m³ + 330 m³ Wasser inkl. Abwasser zu bezahlen.
0,9 m³ am Tag = 4 x Toilettenspülung in der Stunde zusätzlich
oder = 38 Literflaschen Wasser heimlich abgefüllt
oder die Beregnungsanlage hat im Sommer heimlich und unbemerkt 2,5 m³ am Tag auf dem Rasen verregnet.
Wenn es natürlich in einer angeschlossenen Beregnungsanlage durch eine Lekage versickert ist, dürften aber keine Abwassergebühren anfallen... da dürfte sich die Rechnung ja schon mal um einiges reduzieren... das wäre dann aber die letzte Variante die ich prüfen würde, da man dazu ja erst mal die vergrabenen Leitungen freilegen müsste.  ;-)
Oder habt ihr einen extra Zähler für den Garten?

Gruß
Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Hydrogeotest, Du sprichst (schreibst) wahre Worte!
In 15 Jahren immer ein Verbrauch zwischen 90 - 112 Kubikmeter sagen eigentlich alles. Es gab kein Leck und 330 Kubik zusätzlich, wie soll das gehen?
Im übrigen war der Techniker der Wasserwerke und hat alles genauestens kontrolliert - keinerlei Beanstandungen!
Aber was nutzt alle Vernunft, so lange die Wasserwerke mit einem geeichten und geprüften Zähler ihr Geschäft machen dürfen.
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 29.04.2014!  Zum Bezugstext

Der Rückflussverhinderer soll sicherstellen, das kein Wasser zurück in die Trinkwasserleitung fließen kann. Deshalb gibt es auch Hähne mit Belüfter an denen dann z.B. die Waschmaschine angeschlossen ist.

Ich hatte es schon mal angesprochen, wenn das Ventil mit dem Rückflussverhinderer versagen würde, dann wäre es theoretisch möglich, das bei leere Leitung ein Lufstrom durch gesaugt wird, der den Zähler dann auch in Bewegung bringt. Es würde reichen, das man draußen eine Hauptwasserleitung entleert und dadurch ein Sog entsteht.
In dem Fall müsste dann der Zähler rückwärts über die Null laufen.
Könnte sein, das es dadurch auch zu Zählersprüngen kommen kann, die Zahnräder werden ja immer nur in eine Richtung abgenutzt.

Ob diese Szenarien auch in der Praxis stattfinden könnten, sei dahingestellt bzw. gehört auf den gedanklichen Prüfstand.
Mögliche Ursachen suchen, auch wenn diese auf den ersten Blick absurd anmuten, wenn man diese dann auf Plausibilität abklopft, wird man sehen, ob möglich oder nicht.
Alles auf ein Leck, den Betrugsvorwurf oder auf einen Zählersprung zu beschränken wäre mir im ersten Moment zu einfach.

Übrigens steht in dem Paper von der KWL, das der zwangsweise Endeigentümer den Rückflussverhinderer bei der jährlichen Wartung mit zu überprüfen hat - das war auch mir neu - bei keinem neuen Einbau wurden wir je darauf hingewiesen bzw. hat die Wartungsfirma diesbezüglich auch nur annähernd was gemacht.

Auf alle Fälle drücke ich euch und den anderen die Daumen, das ihr den wirklichen Fehler rausbekommt und ggf. auch beweisen könnt.
Wenn die KWL so etwas einfach als Zählerfehler und eigenes unternehmerisches Risiko einstufen würde, wären unberechtigte Forderungen vom Tisch und das Unternehmen hätte nicht so einen Imageschaden. Woanders gibt man viel Geld aus um dieses recht hoch zu halten und dann aber solche Sachen... früher hat man gesagt: "Mit den Händen aufgebaut und mit dem Ars... eingerissen".

Wenn Abnehmer jährlich immer fast den gleichen Verbrauch habe und auch eigentlich keine Möglichkeit solche Wassermengen zusätzlich zu verbraten, dann sollte die KWL einfach den Durchschnittsverbrauch ansetzen und sich selber auf die Suche nach der Ursache machen, als Kunden das Leben zu vergällen.

Gruß

Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  29.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 27.04.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Hydrgeotest, zu den Fragen: ansonsten habe ich mindestens 2x jährlich den Wasserzähler selbst abgelesen, nämlich beim Abstellen des Außenwassers und beim Wiederanstellen. Ausgerechnet im fraglichen Zeitraum(Aug. 2012 - Aug. 2013) war das nicht der Fall.
Selbst wenn ich mtl. abgelesen hätte, hätte ich dann auch nur den Zählersprung besser zuordnen können, aber eben auch nicht nachweisen können.
Das mit dem Absperrventil mit Rückflussverhinderer - ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Weder die Beauftragten der Wasserwerke für das Wechseln des Zählers, noch deren Techniker sahen diesbezüglich ein Problem.
Ja und das Leck ist ca. 10m hinter dem Zähler, der sich in einer Grube befindet.
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 27.04.2014!  Zum Bezugstext

Abend,

lässt sich nicht anhand von bekannten Zählerständen aus den letzten Abrechnungen und dem durchschnittlichem Verbrauch der ungefähre Zeitpunkt des Ereignisses (was auch immer es war) berechnen? Ggf. könnte man einen Zählersprung dann evtl. rechnerisch beweisen.

Das Absperrventil mit dem Rückflussverhinderer - wurde das anschließend auch überprüft?

Ist das jetzt vorhandene Leck vor oder hinter dem Zähler?

Gruß aus nach LE
Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 27.04.2014!  Zum Bezugstext

Danke, Hydrogeotest für den Beitrag.
Es sieht ja fast so aus, dass künftig noch weitere Belastungen auf die Wasserkunden -sicher nicht nur in Leipzig- zukommen könnten.

Noch ein weiterer interessanter Fakt: 3 Tage, nachdem der MDR bei uns war und wir die bis dahin geschlossene Außenwasserleitung aufdrehten, hatten wir auf dem Grundstück eine nicht zu übersehende Pfütze. Mir schwante nichts Gutes.
Runter in die Grube und da drehte sich der Zähler, nicht langsam, aber stetig.
Ich schnell die Außenleitung abgestellt und da sah ich die "Bescherung": rund 20 Kubikmeter waren durch ein Leck nach außen getreten und als nichts mehr in den Boden fließen konnte, suchte sich das Wasser einen Weg nach oben. Das waren -wie gesagt- nur 20 Kubikmeter. Bei über 300 Kubikmeter hätten Haus und Grundstück unter Wasser gestanden.
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 27.04.2014!  Zum Bezugstext

@ Lothar

Nicht alles was in Leipzig "In Amt und Würden??" ist, hat auch seinen Ursprung in der Region.
Aber dessen ungeachtet von der Herkunft wird beherzigt: "Gib einem Deutschen Macht und er übt sie aus", was fehlt ist eine gewisse Lockerheit und Augenmaß bei so einigen.

Sprüche wie: so sind die Bestimmungen / Gesetze, da kann man nichts machen, sind aber nicht nur im Osten beheimatet.

Die angeblich verbrauchten Wassermengen sind nicht nachvollziehbar und auf einer Bezahlung zu bestehen ist eine absolute Härte und Ungerechtigkeit für die Betroffenen, für die KWL dagegen wäre es nur ein Tropfen in einem großen Teich.

Vielleicht beim nächsten Stadtfest oder ähnlichem Event (bei dem dann vielleicht noch die KWL als Sponsor auftritt), eine Unterschriftensammlung durchführen, in Folge dessen sich das Rathaus mal damit beschäftigt muss, was das stadteigene Unternehmen mit Bürgern der Stadt Leipzig abzieht.

Ein Unding finde ich auch, das die Beweislast am Kunden hängen bleibt, obwohl es eindeutig ist, das die abgerechneten Mengen nie verbraucht werden konnten.

http://www.wasser-leipzig.de/index.php?session=b976bd4728590f1d43a611bb5f08e865&page=119

http://www.wasser-leipzig.de/get.php?f=393676afc246cb143f0f3afae585610c.pdf&m=download

Zitat daraus:
"Bei der Errichtung einer neuen Wasserzählergarnitur setzt die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH nach dem Wasserzähler ein sogenanntes KFR Ventil, ein Kolbenventil mit eingebautem Rückflussverhinderer, ein. Nach dem Einbau geht das KFR Ventil in das Eigentum des Anschlussnehmers über."

Die Wartung obliegt dem Eigentümer und man hat damit den schwarzen Peter an selbigen weiter gegeben.

Das alles ist schon sehr makaber wenn man andere Vorgänge dagegen betrachtet...

Gemeint ist dies:
http://www.fr-online.de/wirtschaft/leipziger-wasserwerk-spekulation-ubs-im-strudel-des-skandals,1472780,7125206.html

Vor vielen Jahren gab es mal den dämlichen Slogan: "Leipzig kommt" ... ja mir kommt's auch, aber hoch, man fragt sich doch, wie so etwas unbemerkt geschehen kann.

Noch einen schönen Sonntag!
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  27.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wassergeschädigter vom 26.04.2014!  Zum Bezugstext

Ja das scheint ein fettes Problem mit der Gleichbehandlung von Menschen in unserem Land. Wegen einzelner schwarzer Schafe verallgemeinert man auf alle. Das muß aber nicht sein!

Erst vor drei Tagen erhielt ich den freudigen Anruf eines Betroffenen aus Hannover, der mir erfreut mitteilte, daß sein Vorstoß beim Versorger sofort zu der Einsicht führte, daß da etwas nicht mit normalen Dingen zugegangen ist und man ihm bei der Abrechnung die Vorjahreswerte berechnen werde.

Nun ist es scheinbar normal in den neuen Bundesländern, daß der Bürger nicht das Vertrauen der Obrigkeit geniest und man davon ausgeht, daß ein Kunde das Wasser heimlich getrunken hat oder gar in den Westen verkauft hat.
Trifft man also auf Grund seines Wohnsitzes auf besonders geschäftstüchtige "kleine Ulbrichts" als Geschäftsführer , so ist man veraten und verkauft.

Sorry, der Eindruck entstand schon, wie ich den Herrn in dem Fernsehbeitrag hörte. Bei der unverwechselbaren Stimme  meinte ich mich wirklich zurückversetzt in die alten Zeiten.

So ist da tatsächlich eine Altlast des menschenverachtenden DDR-Sozialismus zu bewältigen um einen unbescholtenen Bürger überhaupt erst mal als solchen wahrnehmen zu können. Da ist vermutlich noch viel zu tun.Das fängt bei Altbürgermeistern an und endet vermutlich noch nicht mal bei den Gerichten. Das steckt da scheinbar in den Wänden.

Das sollte man zum zentralen Thema im Fernsehen machen und aufzeigen !

Ich habe selbst an mehreren Verbandsversammlungen teilgenommen. Da sitzen die ganzen Bürgermeister aus dem Einzugsbereich und nicken zu allem was der Geschäftsführer vorträgt. Ja da werden Satzungen sogar zu etwas recht dynamischem, weil man die auf der Jahreshauptversammlung den mit den Bürgern aufkommenden Problemen anpasst.

Dabei ist es fatal, wenn solche Leute neben ihrer beinahe angebohrenen Handlungsweise auch noch Dollarzeichen in den Augen haben.( Raffgier)

Fassen wir zusammen: es ist also Aufgabe der Politik, für eine verbesserte Gleichbehandlung der Bürger zu sorgen und gegebenenfalls solche Härtefälle aus historisch gewachsenem sogenannten "gesundem Mißtrauen" oder auch aus Raffgier heraus  auszuschliessen.

Der Vorjahresverbrauch als Maßstab muß Standard werden und wenn der Versorger das nicht will, muß ER den vermuteten Betrug nachweisen.

Soviel zu meiner Erleuchtung in Sachen Wasserwerke und Wassergenossenschaften und dem "nassen Wort zum Sonntag"

LG Lothar
Wassergeschädigter
(Mailadresse bestätigt)

  26.04.2014

Hallo Tanja74, ich bin der im Beitrag Betroffene.

Wir sind inzwischen 3 Geschädigte, die sich bereits in Leipzig getroffen haben, um gemeinsam zu beraten, wie wir weiter vorgehen können.
Klage vor Gericht ist das eine, löst aber nicht die Gesamtproblematik.
Wir wollen noch mehr an die Öffentlichkeit, wollen an staatliche Stellen und Institutionen mit der Problematik herantreten.
Der BGH hat nun eine Entscheidung getroffen, wonach die Wasserversorger gezwungen sind, zu groß dimensionierte Zähler auszutauschen. (Az.: VIII ZR 97/09) Nach Schätzungn wird davon ausgegangen, dass etwa 10% der Zähler überdimensioniert sind, also bspw. Zähler mit Qn 6 statt 2,5.
Ein weiteres Problem ist der Nachlauf. Je nach Menge des entnommenen Wassers und des verwendeten Zählers können da durchau 10, 20 oder noch mehr Prozenz zusätzlicher Wasserverbrauch angezeigt werden und sind zu bezahlen!
Relativ neu ist das Problem des "Zählersprungs" oder "Rollensprungs" oder "Durchrutschers", was aber extrem teuer werden kann, weil es hier um mehrere Hundert oder gat 1000 Kubikmeter gehen kann, die die Wasserversorger zur Zahlung einfordern.

Wir sind interessiert, dass sich noch mehr Geschädigte melden oder auch Experten und Juristen, die uns in unserem Anliegen helfen wollen.
Bitte hier melden oder über Herrn Gutjahr.
Er hat meine Tel.-nummer und meine Mailadresse.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  04.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 03.04.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Hydro,

das ist zwar ein interessanter Effekt, kann aber kaum zu den behandelten Fällen beitragen. In Grichenland habe ich dem alten Griechen, der die Wasserrechnung kassierte grundsätzlich 5€ für gelieferte Luft abgezogen.

Wenn das mal einzeln auftaucht, daß der Wasserhahn spuckt und zischt sieht man darüber weg. Das darf nur nicht zum Programm werden.

LG Lothar
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  03.04.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 03.04.2014!  Zum Bezugstext

Abend ihr Zwei,

auch mir ist ein Fall aus Leipzig bekannt, wo das Grundstück zum Mangrovenwald geworden wäre.
Riesige Rechnung und keine Kulanz. Ist aber schon über 10 Jahre her.

Mir ist manchmal schon ein anderer Gedanke gekommen...
Wenn man in einen Zähler hineinbläst, so fängt dieser an mit einer unglaublichen Geschwindigkeit zu rasen.
Mal angenommen es gibt einen Rohrbruch und das Rohr läuft leer, da ja eigentlich jeder am Waschmaschinenanschluss  eine Zwangsbelüftung hat, könnte bei nicht geschlossenem Hahn dann der Zähler in Bewegung geraten. das geschieht dann aber rückwärts - zumindest bei mechanischen. Wenn es dann zu einem "Überlaufen" kommt steht ggf. eine astronomisch hohe Summe da. Welche sich dann auch nicht mit einem Zählersprung und dem üblichen Durchschnittsverbrauch rein rechnerisch zu erklären wäre.
Auch in einem leeren Rohr gibt es einen Luftzug.
Wer Lust hat kann es ja mal mit einem Staubsauger ausprobieren, wie lange es dauert einen Zähler rückwärts über die "000000" zu bringen.

Gruß Hydro
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  03.04.2014

Liebe Tanja,

vielen Dank für den link ! Das ist ein von mir beobachteter Fall und bis jetzt wurde am Zähler kein Grund gefunden, der die erhöhte Kubikmeterzahl auf unübliche Weise ( Zählrollensprung) erklären könnte.

LG Lothar



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