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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wasserrohrbruch vor dem Haus - wer zahlt?? | |
Ben-Sisko (Mailadresse bestätigt) 12.02.2015 |
Hallo, meine Familie und ich haben uns vor kurzem ein Haus gekauft welches wir renovieren, d.h. im Moment wohnen wir noch nicht darin. Als wir gestern in Haus gekommen sind stand der Keller unter Wasser. Das Wasser hat sich durch die Außenwand gedrückt. Im Moment werden die Hauptwasserleitungen in der Straße erneuert und in einem nächsten Bauabschnitt sollen die Hausanschlüsse erneuert werden. Gebrochen ist sehr wahrscheinlich der Hausanschluss irgendwo vor dem Haus, denn als die Stadtwerke die Hauptzuleitung zum Haus abgesperrt hatten lief auch einiger Zeit kein Wasser mehr. Heute morgen wird die Baufirma in Kooperation mit den Stadtwerken vor dem Haus aufbaggern um die genaue Bruchstelle zu finden. - Wer zahlt nun die Kosten für das Aufgraben um den Schaden zu finden?? - Wer zahlt die Entsorgung der aufgequollenen Möbel im Keller (die wir von den vorherigen Eigentümern übernommen haben um sie im Keller zu nutzen)?? - Wer zahlt die Neuanlage der Wasserleitungen?? Denn lt. Stadtwerken muss der Wasserzähler verlegt werden und hinter der Hauswand wären wir dann für die weiteren Kosten für die Verlegung zuständig. - Wer zahlt die Kosten für die Trockenlegung der Außenwand?? Ich weiß es sind viele Fragen - Danke bereits im Voraus für die Antworten. Gruß Elke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Ben-Sisko (Mailadresse bestätigt) 12.02.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 12.02.2015! Hallo Lothar, die Wasserleitungen innerhalb des Hauses werden sowieso erneuert, da die Bäder und die Küche komplett neu gemacht werden. Ebenso Elektrik und Abwasser werden ebenfalls erneuert. Gruß Elke |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 12.02.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ben-Sisko vom 12.02.2015! Hallo Elke, dann sind das ja fast 80 Jahre was bei mir die Frage weckt, wie weit die hausinterne Installation die nächsten Probleme machen wird ? Solltet ihr prüfen, ob man das nicht gleich mit erneuert? LG Lothar |
Ben-Sisko (Mailadresse bestätigt) 12.02.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 12.02.2015! Hallo Lothar, das Haus ist Baujahr 1936. Nein - den Kopf werden wir nicht in den Sand stecken. Da müssen wir nun mal jetzt durch. Der Schaden ist auf jeden Fall VOR der Wasseruhr im Haus. |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 12.02.2015 |
Hallo Elke, generell hängt das wohl davon ab, ob der Schaden vor oder nach dem Wasserzähler des Hauses liegt.Normalerweise ist der Versorger bis zum Hausanschluss, in dem Fall dem Wasserzähler verantwortlich. Für die allgemeinen Kosten der Umbauten muß es beim Betreiber/Gemeinde eine Satzung geben, nach der vorgegangen wird. Danach ist es je nach Gestaltung möglich, die Kosten weitgehend den Anliegern zu berechnen. Das wäre ein wichtiger Punkt gewesen sich vor dem Hauskauf zu erkundigen, ob da von der Planung her weitere Kosten in Form von Anliegerkosten auf euch zukommen. Wenn da auch die Kanalisation erneuert wird, können da ein paar Tausender zusammenkommen; was dann auch von der Bemessungsgrundlage abhängt. Ist auch jetzt noch möglichzu fragen. Nützt ja nichts den Kopf in den Sand zu stecken. Je nach Verhalten des Versorgers, kommt man im allgemeinen nicht um die Einschaltung eines Anwaltes herum. Da wünsche ich euch viel Glück. Was ist das für ein Baujahr ? LG Lothar |
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