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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Kaltwasser und Warmwasserzähler von 1996 | |
CanAm2015 (Mailadresse bestätigt) 04.08.2015 |
Hallo Zusammen, ich habe eure Seite hier entdeckt und versuche Hilfe zu finden. Ich wohne in einer Mietwohnung mit 12 Mietparteien. Alle eingebauten Wasseruhren sind Minol ER1 Q2,5 Uhren mit einer gelben Plakete auf der 1996 steht. Der Vermieter lässt von einer Fremdfirma die Abrechnung machen und verlangt pro Zähler WW = 10,66 Euro und für die KW=8,63 Euro Garantie und Wartungskosten. Ist das legitim bzw. muss ich das aktzeptieren? Das macht er in allen Wohnungen so. Danke schon mal für Eure Hilfe. P.S.: Der Vermieter ist ziemlich cholerisch und lässt nicht gut mit sich reden... |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6 |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 08.08.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp-s vom 07.08.2015! Hallo Sepp, das hängt wie so oft von der Beschaffenheit des Wassers am Einsatzort ab.In jüngster zeit wurden sogar Fälle beobachtet, wo ein Kristallwachstum zum blockieren des Zählers führte. Das gemeine sind aber die verbraucherunfreundlichen Rollensprünge, welche ich zwischenzeitlich als nicht plausible Messungen bezeichne. Auch versuche ich der Öffentlichkeit klar zu machen, dass Rollenzählwerke nicht geeicht sind, ja gar nicht eichfähig sind. Nachdem verschiedene Möglichkeiten erkannt wurden, wie so eine unplausible Messung zu Stande kommen kann, ist auch die Notwendigkeit solche innerhalb einer normalen Qualitätsbetrachtung als vernachlässigbare Einzelevents stattfindenden Ärgernisse als substanziell sehr schmerzhafte Eingriffe in das Leben eines Kunden nicht mehr per locker bestandenen Befundprüfung vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen, sondern den G-Kompromis, wie ich ihn zunächst nenne, zur Anwendung zu bringen. Kann der Versorger dem Verbraucher keinen tatsächlichen Verbrauch oder kriminelle Energie nachweisen, soll der Verbrauch der letzten drei Jahre zur Abrechnung herangezogen werden.( Time for bed) Guts Nächtle Lothar |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 07.08.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 06.08.2015! Hallo Lothar laufen dann die Zähler langsamer oder schneller wen diese älter sind .Gibt es dazu Unterlagen. Wen diese langsamer laufen dann könnte man ich ins eigene Fleisch schneiden wen man auf eine Eichung besteht. mfg Sepp |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 06.08.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 06.08.2015! Hallo Claus, danke für den Link, den wir Betroffenen wärmstens ans Herz legen sollten. LG Lothar |
Claus (Mailadresse bestätigt) 06.08.2015 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 06.08.2015! Ein ausführlicher Beitrag: http://www.zenner.de/tl_files/content/AAA_Dokumente/Services/Eichung_von_Messgeraeten.pdf |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 06.08.2015 |
Hi, """ Der Vermieter ist ziemlich cholerisch und lässt nicht gut mit sich reden...""" Dann wird ihn wohl der Schlag treffen, wenn er erfährt, wie hoch die Strafe ist, die auf ihn zukommt. Ich habe das nicht gegenwärtig, aber 10 000 Euro dürfte das Minimum sein für den Betrieb von ungeeeichten Wasserzählern.? Das erst mal völlig unverbindlich. Ich horch mich da mal um. Nachtrag Zitat aus Juraforum: Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €." LG Lothar Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert! |
Vogel (Mailadresse bestätigt) 04.08.2015 |
Zählermieten zu verlangen und Wartungskosten auf die Nebenkosten umzulegen ist meines Ermessens OK. Es muß aber tatsächlich eine Wartung geben, die der Vermieter auch nachweisen muß. Du kannst verlangen in alle Rechungen, auf die sich seine Nebenkostenabrechnungen gründen, Einsicht nehmen zu dürfen. Davon abgesehen sind Wasserzähler in bestimmten Abständen auszutauschen bzw. neu zu eichen. Inwieweit diese Kosten umlagefähig sind, weiß ich nicht, denke aber ja. Sollte 1996 das letzte mal geeichte Zähler eingebaut worden sein, ist die Eichung abgelaufen. Ob die Höhe der Zählermiete angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, glaube aber das 10 EURonen im Jahr OK sind (oder will er das monatlich?). Bei geplantem Widerspruch zu Nebenkostenabrechnungen evtl. mal ein Mietrechtsforum aufsuchen. Googeln hilft auch. |
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