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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
AVBWasserV 12 2 Möglichkeiten Eigenbau z.B. über Systemtrenn
italowasser
(Mailadresse bestätigt)

  29.12.2015

Hallo,

wenn man keinen eigenen Brunnen für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung hat, ist man als Betreiber/Ersteller einer Trinkwasserinstallation nach der Wasseruhr des Versorgers über die AVBWasserV §12 (2) an einen gelisteten Installateur gebunden. Wir haben aktuell den Fall eines Neubaus.

Eine Anfrage bei gelisteten Installateurbetrieben ergab, dass zwar eine Installation Trinkwasser angeboten würde, aber nur unter den Bedingungen, dass alle Leistungen rund um Trinkwasser, Sanitär mit gekauft werden. Angefragt wurde reine Trinkwasserinstallation nach AVBWasserV §12 (2), kaufen müssten wir beim Anbieter von der Armatur bis zum Badewanne, Badschrank alles. Das ist leider bei uns in der Region wohl eine Absprache unter den Betrieben. Von den Preise der Komponenten ganz zu schweigen. Habe erst im Freundeskreis eine Rechnung besprochen, wo Alu Verbund verbaut wurde, Winkel z.B. mit mehr als 300% der für den Einzelverbraucher zu erwerbenden Preise in Rechnung gestellt wurden....

Da je die Trinkwasserinstallation nicht grundsätzlich für den Betreiber verboten ist, eigene Brunnenanlagen ohne Versorger, sondern nur in Verbindung mit Versorgern, stellt sich uns die Frage, ob es eine Lösung gibt die die AVBWasserV §12 (2) erfüllt, und trotzdem Eigenbau im Haussystem ermöglicht.
Ich denke da an eine "DVGW & Co." geprüfte und freigegebene Systemtrennung. Einen Gartenschlauchsystem darf man ja als Besitzer bis zum heutigen Tage ja, so weit ich weiss, immer noch anschließen, ohne einen gelisteten Installateur beauftragen zu müssen. Da ist ja noch nicht mal eine Systemtrennung technisch vorhanden, z.B.
Wasserhahn am Haus offen, Gartenschlauch über Sprüher verschlossen, und dann 4 h in voller Sommersonne 50m Schlauch, keine Frage Sinnhaftigkeit..... aber erlaubt...

Habe da von z.B. http://www.gruenbeck.de geprüfte Systemtrenner gefunden. Ist das eine Möglichkeit AVBWasserV §12 (2) zu erfüllen, und trotzdem nach Stand der Technik, Normen und DVGW geprüfen Komponenten selbst bauen zu dürfen?

Über Tipps, Infos und Alternativen wären wir sehr dankbar.

Gruß italo_wasser



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  19.01.2016

Gutes Neues Jahr
Ês ist möglich und entspricht dem EU Recht, dass z.B. polnische oder litauische Firmen, sofern sie im Heimatland die Voraussetzungn erfüllen, auch ohne eingetragen zu sein, die Installation durchführen können.Von der Handwerkskammer bekommen sie das benötigte Schreiben.
Gruß Gerd
Ernster Regulator
(Mailadresse bestätigt)

  07.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von italowasser vom 04.01.2016!  Zum Bezugstext

Also, das ganze ist ein wenig missverstanden, fürchte ich:

Auch für Anlagen mit eigenem Brunnen gilt die Trinkwasserverordnung, und damit die entsprechenden Anforderungen an die Trinkwasserinstallation inklusive der fachgerechten Installation. Das hat nichts mit einem Monopol zu tun, sondern ist Verbraucherschutz. Und so eine Installation ist weitaus komplexer in Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und Betrieb, als das dem Laien zunächst erscheinen mag.

Grundsätzlich scheint es eher so zu sein, dass in Deinem Gebiet wenige Installateure sehr rigide Ausführungsvorgaben machen. Die Diskussion über Preise ist müßig und kommt immer wieder an unterschiedlichsten Stellen vor, hier geht es im Kern um eine Mischkalkulation, die eben nicht nur das Anliefern eines Bauteils beinhaltet, sondern eben auch Gewährleistung etc. für das Gesamtbauwerk. Im Zweifel ist es in der Tat aber so, dass jedes Installateursunternehmen bei Dir arbeiten darf, dass in ein Installateursverzeichnis eingetragen wurde. Der Rat zur überregionalen Anfrage wurde ja bereits gegeben. Mit vielen Unternehmen lassen sich übrigens durchaus Absprachen zu Eigenleistungen treffen, wenn das die örtlichen nicht wollen, so bist Du ja frei darin, jemand anderen zu beauftragen.

In der Praxis werden die Anforderungen der AVB übrigens in der Regel leider überhaupt nicht überprüft, was zu zahllosen Anlagen führt, die erhebliche  Mängel aufweisen. Und ja, die Beauftragung eines Fachunternehmens schützt auch davor nicht. Für den Verbraucher wäre es erheblich günstiger, wenn die Versorger diesen Prüfaufgaben auch nachkommen würden, denn damit ließen sich viele Mängel vermeiden. Nur benötigt dies geschultes Personal, und das ist bei fast allen Versorgungsunternehmen inzwischen nicht mehr vorhanden...

Demnach solltest Du also einfach versuchen, auch andere Unternehmen zu beauftragen, wenn Dir das Angebot vor Ort nicht zusagt. Das ist in jedem Fall legitim.

E. Regulator
italowasser
(Mailadresse bestätigt)

  04.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jan vom 04.01.2016!  Zum Bezugstext

Hallo Jan,

vielen Dank für die Ausführungen. Das nur eine fachgerechte Installation in Frage kommt, steht als Grundlage fest und braucht nicht diskutiert zu werden. Auch wenn man selber bauen dürfte, würde nur eine Anlage in Frage kommen, die vom Versorger als absolut i.O. freigegeben würde.

Bei der gesamten Diskussion in diesem Umfeld verwundert mich etwas sehr. Die körperliche Ausführung einer Trinkwasseranlage im Haus ist erst einmal vollkommen unabhängig von der Person die diese realisiert hat. Entweder entspricht die Anlage den geltenden Reglungen oder nicht. Die Aussage, dass ein Fremdhandwerker, auch z.B. in eigener Person, dieses grundsätzlich nicht zu leisten im Stande ist, und ein zugelassener Handwerker fehlerfrei arbeitet, kann ich selbst aus meinen praktischen Erfahrungen ganz und gar nicht bestätigen. Aber es gelten halt die Vorschriften, hier halt "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" wenn man einen Versorger benötigt.

Kurz zusammengefasst. Ist man auf die Monopolstrukturen der Trinkwasserversorger angewiesen, hat also keinen eigenen Trinkwasserbrunnen, steht in Deutschland nach AVBWasserV sofort der Zwangsinstallateur im Haus. Durch diese Monopolstrukturen kann der Installateur dann auch so veranlagt sein, dass Ihm nicht nur der gut bezahlte Auftrag zu Trinkwasserinstallation reicht, sondern er gleich noch fordern kann, was noch alles an Ihn zu vergeben ist, damit er überhaupt aktiv wird, ohne Ihn ist ja kein Wasser im Haus  :-)

Wie sieht es mit den geltenden Regelungen bei Trinkwasser aus eigenem Brunnen aus? Ich habe da nichts gefunden, wo dies dann nicht erlaubt wäre. Hier sind natürlich wieder die geltenden Regeln der Technik, Ausführung, TrinkWV ... zu beachten.

In AVBWasserV §12 (2)  steht ja "...ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen." Damit kann man per EU Recht ja durchaus auch auf Firmen kurz hinter der Grenze im europäischen Ausland zurückgreifen, die diese Forderung erfüllen?

Damit schließe ich den Beitrag für mich ab und bedanke mich für die Informationen.

Gruß italo_wasser
Jan
(Mailadresse bestätigt)

  04.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von italowasser vom 04.01.2016!  Zum Bezugstext

Hallo Italo_wasser

Mit "Anlage" ist nicht nur Eingangsventil, Wasserzähler, Rückflussverhinderer und Filter gemeint. Die Anlage umfasst die Gesamtheit der Hausinstallation!

Nochmal:
Die TrinkWV verlangt die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik!
An jeder Zapfstelle die sich in einer Trinkwasserinstallation befindet und zur Entnahme von Trinkwasser dient, müssen die Vorgaben der TrinkwV erfüllt werden!

Deshalb haben an einer Installation nur Fachfirmen herumzuwerkeln bzw. darauf geschultes Personal.

Es geht auch nicht nur um die Sicherheit des Versorgungsnetzes sondern auch um die Sicherheit der Personen, die die Hausinstallation nutzen.
Der Gesetzgeber sieht dies nur als gegeben an, wenn eine Fachfirma montiert.
Darum gibt es die TrinkWV und auch die AVBWasserV.

Halt dich an Lothars Tip Vergleichsangebote zu holen, ruhig auch von weiter weg!

Die AVBWasserV sagt wenn ich es richtig verstehe nur aus, das der Installateur bei EINEM WVU eingetragen sein muss.

Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen  dürfen  nur  durch  das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis EINES Wasserversorgungsunternehmens  eingetragenes  Installationsunternehmen  erfolgen.

Gruß
Jan
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  04.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von italowasser vom 01.01.2016!  Zum Bezugstext

Grüßt euch, da bin ich wieder. Also der Systemtrenner schützt vor Strafe nicht. Alles was da neu installiert wird hat die dämliche "zugelassener Handwerkerpflicht". Da bleibt nur die Variante viele Angebote im weiteren Umkreis einholen.Zur Not auch Nachbarlandkreis.

Wenn der Versorger nur ein zwei zugelassen hat riecht das arg nach Kungelei und ich würde den Versorger zwingen, den von dir gefundenen Betrieb aus der Nachbarschaft zuzulassen. Sonst MDR oder anderen TV-Kanal einschalten.

LG Lothar
italowasser
(Mailadresse bestätigt)

  04.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jan vom 03.01.2016!  Zum Bezugstext

Hallo Jan,

vielen Dank für deine Antwort. Meine Anfrage ist leider damit noch nicht ganz geklärt.

"...Eigentlich hast du deine Frage schon beantwortet:
AVBWAsserV § 12 (2): Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das WVU oder ein in ein Installateurverzeichnis eines WVU eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen..."

Für den Bereich Wasseruhr bis Systemtrenner stimme ich dir 100% zu. Dieser Bereich wird durch AVBWAsserV § 12 (2) zwingend abgedeckt. AVBWAsserV § 12 (2) verlangt aber nicht jede Erweiterung des Trinkwassernetzes durch einen gelisteten Installateur umsetzen zu lassen, Bsp. Gartenschlauch an Wasserhahn, sondern nur die relevanten Systembereiche bis zu Ventilen/Hähnen, nicht aber 100% Wasserstrecke bis zum Endaustritt. Damit stellt sich mir die Frage, mal bildlich gesprochen, ob der Systemtrenner nicht meine Wasserhahn für den Gartenschlauch sein kann und meine Trinkwasserinstallation im Haus das "Gardena System", welches ich rechtlich beim realen Gardena System problemlos bauen kann.

Die ursprüngliche Frage betrifft die Systemtrennung und AVBWAsserV. Ein Systemtrenner gewährleistet all die Sicherheiten die durch AVBWAsserV § 12 (2) für das Netz des Versorgers notwendig ist. Sogar fachlich falsch ausgeführte Installationen nach dem Systemtrenner führen durch die Funktion des Systemtrenner nicht zu Beeinträchtigungen des Versorgernetzes. Dafür ist ja ein zugelassener Systemtrener zertifiziert.


Vielen Dank und Gruß
italo_wasser
Jan
(Mailadresse bestätigt)

  03.01.2016

Hallo Italowasser,

ich wünsche ein frohes neues (Gut)Jahr!

Eigentlich hast du deine Frage schon beantwortet:
AVBWAsserV § 12 (2): Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das WVU oder ein in ein Installateurverzeichnis eines WVU eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

§13 Inbetriebnahme der Kundenanlage
Jede Inbetriebsetung der Anlage ist beim WVU über das Installationsunternehmen zu beantragen.

Die TrinkWV verlangt die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik!
An jeder Zapfstelle die sich in einer Trinkwasserinstallation befindet und zur Entnahme von Trinkwasser dient, müssen die Vorgaben der TrinkwV erfüllt werden!

Desweiteren könntest du im Schadensfall Probleme mit der Versicherung bekommen.
Beim Handwerker bekommst du außerdem erstmal die Gewährleistung.

Die ganze Sache würde ich, wie Lothar schon geschrieben hat, mit deinem WVU besprechen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die da nicht so begeistert von sind.

Viel Erfolg!

Gruß Jan
italowasser
(Mailadresse bestätigt)

  01.01.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 31.12.2015!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar,

vielen Dank für deine Bemühungen und deine Antwort. Die Fa. Grünbeck war erst einmal ein Aufhänger für die grundsätzliche Anfrage zum Thema. Sicher gibt es auch noch andere Anbieter. Wenn Fa. Grünbeck da was anbieten könnte wo Eigenbau, zusätzliche Systemabsicherung und AVBWasserV §12 (2) erfüllt wären, einfach prima. Ich muss dann sicher zusätzlich noch mit dem Versorger in Kontakt treten, ob er das System akzeptiert.

Gruß und Dank italo_wasser
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  31.12.2015

Hallo,

das ist natürlich eine ganz spezielle Frage. Ich habe eben versucht bei Firma Grünbeck anzurufen. Gestern wäre da jemand da gewesen; heute arbeitet da keiner. Also werde ich das auf nächstes Jahr verschieben. So kann ich dir nur die Neujahrsgrüße vom Anrufbeantworter der Firma weiterleiten.

Ich denke die sollten sich da auskennen.

Dann bis nächstes Jahr, welches hoffentlich ein GUTJAHR wird.

Lothar



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