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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Hauptabsperrarmatur auf der Straße defekt wer zahlt den Scha
Xasca
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016

Hallo,

mein Absperrventil vor der Wasseruhr ist leicht undicht deswegen sollte das gewechselt werden.
Die Stadtwerke wollten dann von der Straße abschieben und das Ventil Oberteil tauschen vor der Wasseruhr.
Das Problem ist der Vierkant ist oben abgerissen (Rost) ... Zur Reparatur soll die komplette Armatur in der Straße neu soll ca 1000€ Kosten die ich bezahlen soll.
Die Versicherung zahlt nicht in der Police steht drinne "erweiterte Versicherung von wasserzuleitung und Heizungsrohre außerhalb des versicherungsgrundstück"
Die sagen nur die Leitung ist versicherter die Armatur nicht.

Wohne in 37213 Witzenhausen (Hessen)


Danke für die Hilfe

Gruß



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Jan
(Mailadresse bestätigt)

  15.04.2016

Hallo Xasca.

Die Stadtwerke werden darauf verweisen:
Anschlussleitungen:
Leitungen von der Versorgungsleitung - beginnend an
der Abzweigstelle - bis zur Hauptabsperrvorrichtung
hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen)
einschließlich der Verbindungsstücke zur
Versorgungsleitung, Anbohrschellen etc. sowie der in die
Anschlussleitung integrierten Absperrschieber.

In der Begriffserkläring ist dein Haupabsperrventil aufgeführt!

§25 bezeiht sich auf die Anschlussleitung, somit bist du ab dem Abzweig unterhaltspflichtig!

Ich würde nochmal bei der Versicherung Nachhaken!
Laut den Stadtwerken gehört die Armatur zur Leitung (was ich auch Grundsätzlich so verstehe!)

Frag mal bei den Stadtwerken, wie andere Kunden das abrechnen!? Es wird doch nicht jeder auf den Kosten sitzen bleiben.

@hydrogeotest
Die Regelung wo eine Kundenanlage anfängt ist bei jedem Versorger anders geregelt, es sei denn er handelst nach der AVBWasserV. Die AVB WasserV ist meiner Meinung nach deutlich Kundenfreundlicher!
Leider gibt es noch viel zu viele Versorger die ihre eigenen Satzungen aufstellen und anwenden und die Kunden zur Weißglut bringen!

Gruß Jan

Olli45
(Mailadresse bestätigt)

  15.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

Soweit du nur Mieter bist, hast Du nichts zu befürchten. Doch als Vermieter sieht die Sache schon ganz anders aus. Hier kann laut http://www.rechtsschutzversicherungen-testberichte.de/rechtsschutzversicherung-baurecht eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein. Denn es wird sicherlich geprüft um bauliche Mängel zu dem Schaden geführt haben.
Claus
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016

Eine schriftliche Aussage ist das A und O jeglicher Rechtsauseinandersetzung mit einer Behörde!

Ob die Überschrift zu einem Paragraphen oder der Inhalt des Paragraphen maßgeblich sind, wage ich nicht zu beurteilen, denn ich bin kein Verwaltungsjurist.

Vor Gericht und auf offener See ist man in Gottes Hand, aber wenn Du rechtschutzversichert bist, würde ich folgenden Gedankengang mal überprüfen lassen:
Deine Versicherung lehnt eine Übernahme der Kosten ab, da sie lt. Deinem Zitat nur für die Leitung, nicht aber für die Armatur aufkommt.
§25 spricht ebenfalls nur von der Leitung, nicht von der Armatur.
Von Interesse wäre dabei die Frage, ob in dem einen Fall (Versicherung) die Armatur nicht zur Leitung gehört, im anderen Fall (Satzung) aber mit zur Leitung.

Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Xasca vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

Das hat nichts mit Grundstücksanschlusskosten zu tun!
Du bezahlst für die Nutzung des Zählers und das Ventil davor und glaub auch das dahinter sind Eigentum der Stadtwerke.
Ist da ein Defekt, so müssen die ohne Zusatzkosten aktiv werden. Denn mit deinen Beiträgen bezahlst du bereits Umlagen für die Wartung und Erneuerung des Wasserversorgungsnetzes.
Ich sehe die Stadtwerke deshalb in der Handlungspflicht den Schieber draußen auf eigene Kosten in Ordnung zu bringen, denn im Havariefall ist dir die Möglichkeit genommen, weiteren Schaden zu verhindern, weil das Wasser nicht abgestellt werden kann.

Fordere die Begründung schriftlich an.


Xasca
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

Danke schon mal für den Link und deine mühen...

In der Satzung steht folgendes:

§ 25 Grundstücksanschlusskosten
(1) Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder
Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe
zu erstatten. Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung der
erstattungspflichtigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabe des
Bescheids fällig.


Dort steht also das die Kosten der Stadt zu ersetzen sind...
Claus
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Xasca vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

Wer sagt was? Bei einem Telefongespräch?
Fordere eine schriftliche Stellungnahme mit Angabe der Satzung (Paragraph etc) an.
Nach allen mir bekannten Quellen ist der Wasserversorger mindestens bis zu Beginn der Grundstücksgrenze für die Leitung verantwortlich.
In den meisten Fällen sogar bis zum Hauptabsperrventil im Haus.
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Xasca vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

lass dir den Paragraphen der Satzung benennen! Mach die Anfrage schriftlich!

Satzung findest du hier:
http://www.stadtwerke-witzenhausen.de/de/wasser/wassergebuehren

Xasca
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hydrogeotest vom 13.04.2016!  Zum Bezugstext

Die Stadtwerke sagt das muss ich bezahlen die machen das heile aber auf meine Kosten so soll es in der Satzung stehn...
Hydrogeotest
hydrogeotestgmail.com
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2016

Hallo,

1. kann jeder den Schieber draußen schließen

2. wenn das nicht mehr geht - weil defekt oder eingerostet, so ist das ein Problem der Stadtwerke und hat dich kostenmäßig überhaupt nicht zu interessieren.

3. Hole dir einen Sanitärfachmann, der friert die Leitung vor dem Ventil ein und wechselt den Ventileinsatz. Der muss aber auch von den Stadtwerken zugelassen sein.

Ich glaube sogar, das für die Wasseruhr und vor der Wasseruhr die Stadtwerke aufkommen müssen. Wenn die Anlage / Leitungen / Absperrschieber defekt sind, so müssen die Stadtwerke handeln.
Du bezahlst für die Bereitstellung von Trinkwasser und das beinhaltet bereits die Wartung des Netzwerkes der Stadtwerke.




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