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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Zählt die Wasseruhr falsch?
soldo
(Mailadresse bestätigt)

  28.08.2017

Hallo Zusammen, Anfang August habe ich unseren Wasserzähler abgelesen, Verbrauch 315m3 im 3 Personen Haushalt. Vorher 2013-2016 immer so zwischen 90-110m3.
Im Juli 2016 wurde ein neuer Zähler verbaut und nun haben wir fast den dreifachen verbrauch. Ich habe jetzt oft kontrolliert, der Verbrauch liegt täglich zwischen 150-300Litern. Das ist unserer Sicht auch alles OK. Ich habe auch ein paar mal 10L aus der Leitung genommen, auch das stimmt. Nachts, bei keinem Verbrauch ist der Zähler auch ruhig.
Kann der Zähler trotzdem nicht stimmen? Also nicht bei dem 1 Liter Sprüngen, sondern bei den 100ern oder 1000ern Sprüngen auf der Uhr?
Ich bin Ratlos, da sich an unseren Lebensverhältnissen nichts geändert hat. Der Versorger stellt sich quer, ich kann den Zähler prüfen lassen oder bezahlen.
Ich würde mich über ein paar Einschätzungen/Tipps sehr freuen. Vielen Dank



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
peterstiegler
(Mailadresse bestätigt)

  04.10.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von soldo vom 29.08.2017!  Zum Bezugstext

Die Wasseruhr ausbauen und vom Wasserlieferanten einer "Befundprüfung" unterziehen zu lassen, ist in aller Regel rausgeworfenes Geld!
Bei der Befundprüfung wird im Labor gemessen, nicht aber unter den realen Bedingungen des Einsatzes beim Abnehmer, sprich am eigentlichen Einsatzort.
Da wird fast nie ein Fehler am Wasserzähler festgestellt.
Die wirklichen Ursachen für die Fehlmessungen sind häufig starke Erschütterungenliegen durch Straßen- und sonstigen Bauarbeiten in der Nähe des Zählers, da die meisten eingesetzten Wasserzähler teilweise auch Billigware aus Großbritannien sind und dann durch Rollensprünge zu eklatanten Fehlmessungen führen.
Die Befundprüfungen werden aber unter Idealbedingungen im Labor durchgeführt und zeigen dabei dann ganz normales Meßverhalten"
Wasserbockhart
(Mailadresse bestätigt)

  08.09.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von soldo vom 29.08.2017!  Zum Bezugstext

Hallo,
du hast nur die möglichkeit eine sogenannte befundprüfung machen zu lassen. sollte der zähler bei der prüfung durchfallen zahlt der versorger. wichtig sei bei dem ausbau des zählers dabei und schau ob eingangsseitig steine oder ähnliches den zulauf verengen(venturi). den könnte der versorger vor dem einschicken zur befundprüfung nämlich entfernen.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  31.08.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 30.08.2017!  Zum Bezugstext

Hallo hier leider unformatiert mein alter Text.Das Ing.Büro wurde Ende 2016 aufgegeben.

Ing.-Büro Gutjahr Lothar Teisendorf 27.04.2015
- Technologielabor -
“ Gedanken zum Verbraucherschutz,
gegen Büro-Willkür”
Hier: am Beispiel “Durchsetzung von erhöhten Kosten durch falsche Anzeigen
von Zählern ”

Bedauerlicherweise sorgen, wenn auch extrem selten, sogenannte “Rollensprünge”
(oder sagen wir zunächst besser extrem unplausible
Verbrauchsanzeigen von Wasserzählern) sehr zum Leidwesen der betroffenen
Verbraucher vereinzelt für Umsatzerhöhungen.
Die Denkweise:
>>> Wenn die Zahlenrolle springt, der Euro in der Kasse klingt <<<
muss daher endlich der Vergangenheit angehören.
Viele Versorgungsunternehmen haben es sich zu eigen gemacht, sich gegen
jede Vernunft und Plausibilität gemäß Satzung und Bestimmungen
über höchst fragwürdige Fehlmessungen, besser Fehlzählungen, hinwegzusetzen
und die betroffenen Familien finanziell gnadenlos auszunehmen.
Dies wird auch noch durch die Tatsache unterstützt, dass die sogenannten
Rollensprünge bei Befundprüfungen nicht zuverlässig nachweisbar sind
und in fast 100 % der Fälle der jeweilige Zähler als in Ordnung befunden
wird
Es ist zwischenzeitlich allgemein bekannt, dass speziell bei Wasserzählern,
seltener auch bei Stromzählern, sogenannte Rollensprünge durch
Produktionsfehler an den Zahlenrollen (bei Wasserzählern aber auch
durch eingetragenen Schmutz von Bauarbeiten am Leitungsnetz) vorkommen.
Ebenfalls ist bekannt geworden, dass solche Rollensprünge in vielen Fällen
durch Vibrationen und Erschütterungen, wie sie bei Straßenbauarbeiten
und vorbei fahrende Fahrzeuge erzeugt werden, begünstigt werden.
Hierbei ist auch beachtenswert, dass manche Erschütterungen durchaus
von weiter entfernten Quellen stammen können. (Siehe dazu “Ausbreitung
von tektonischen Wellen”)
Eine weitere Erklärung ist die von Herrn Dipl.-Ing. Georg Hofmann
Leipzig aufgezeigte Problematik von Luftblasen, die sich zwischen den

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Zahlenrollen befinden können. Machen diese doch den Rauminhalt an
Wasser im Zählergehäuse kompressibel, was bei Eintreffen von Druckschwankungen
aus dem Leitungsnetz zu schwer beschreibbaren hydraulischen
Phänomenen führt, welche durchaus unerwartete Kurzzeitkräfte
freisetzen können, die die Verriegelung (Blockieren) des Weiterdrehens
der Zahlenrollen vorübergehend aufheben.
Also mal eben 100, 1000 oder wie hier auch schon nachgewiesen 10 000
Kubikmeter mehr, führen bei betroffenen Kunden spätestens nach erfolgreicher
Befundprüfung des Zählers zur Verzweiflung.
Es zeigt sich leider in der Praxis, dass diese menschenunwürdige Behandlung
durch “modernes Marketing” betroffener Verbraucher besonders
unnachgiebig in den sog. "Neuen Bundesländern" stattfindet. Zumindest
hat der Unterzeichner dort bisher noch nicht viel von kulanten Reaktionen
gehört. Hingegen sind kulante Lösungen diesbezüglich in den alten Bundesländern
durchaus üblich, von Ausnahmen abgesehen. Man berechnet
dann z.B. den Durchschnitt der Vorjahre plus einen Aufschlag von 10 bis
15%.
Das bedingungslose Bestehen auf solchen Forderungen macht außerordentlich
betroffen. Unbescholtenen Familien wird sozusagen Betrug unterstellt.
Das kann man sehen wie man will. Es hat aber nichts mehr mit
Berufsethik zu tun, sondern erinnert viel mehr an brutale neoliberalistische
Ausbeutungsmethoden.
Ja ich will sogar soweit gehen, zu sagen, man verstößt in vielen Fällen
bewusst oder unbewusst gegen die Rechte des Kunden, welches sich in
Form von Unterstellungen die an “Üble Nachrede”, “Verleumdung”, Bedrohung
und bis zur Erpressung gehen, erinnern.
Da sehe ich sogar das Grundgesetz greifen, denn mit der Würde des Menschen
ist es da auch nicht mehr weit her.
Spätestens wenn der Kunde dem ersten Bescheid zur Zahlung einer solch
unplausiblen Rechnung widersprochen hat, ist daher Seriosität angesagt.
Stattdessen kann es sogar soweit kommen, wie in Leipzig bekannt wurde,
dass Kunden mit der Androhung von Wassersperren verschreckt werden.
Bevor also ein Verkäufer oder Buchhalter eines Versorgungsunternehmens
einen unbescholtenen Bürger oder eine unbescholtene Familie unglücklich
machen darf, sollte man ihm zur Auflage machen, diesem Kunden
zunächst unredliches Verhalten oder einen Hang zur Kriminalität
nachzuweisen.
Es wird den Damen und Herren im Büro zu leicht gemacht mit fragwürdigen
Prüfergebnissen auf machtlos ausgelieferte Verbraucher einzuschlagen.
Man sollte hier versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu
nehmen, um dem einen Riegel vorzuschieben.


Seite 3 von 3
Hier muss auch technisch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass zum
Beispiel ein Wasserzähler, der als geeicht gilt, lediglich auf die Funktion
und Genauigkeit der Messturbine und dem Zeiger- Zahnradgetriebe geprüft
wird. Vom Rollenzählwerk setzt man einfach voraus, dass es absolut
zuverlässig seinen bestimmungsgemäßen Zweck, erfüllt.
Mit anderen Worten: Der Teil des Zählers, der für die äußerst selten vorkommenden
nicht plausiblen Anzeigewerte in Frage kommt, darf getrost
als nicht geeicht bezeichnet werden. Durch Produktionsfehler höchst
störanfällige Wasserzähler fallen bei der Eichung nicht auf und werden in
den geschäftlichen Verkehr gebracht. Von den Versorgungsunternehmen
wird unisono behauptet "Wir setzen nur geeichte Wasserzähler ein".
Nun denn, wenn also dieser nicht eichbare Teil aus technischen Gründen
auch in Zukunft so hingenommen werden muss, dann sollten die wenigen,
aber technisch möglichen Rollensprünge samt allen vermuteten, bei
denen kein anderer Wasserverlust in der Höhe nachgewiesen werden
kann, entsprechend kulant betrachtet werden. Den Entscheidungsträgern
wird daher wärmstens ans Herz gelegt, unter Berücksichtigung obiger
Fakten, Gnade vor einem „unechten Recht“ walten zu lassen. Das Gerät
hat zwar genau gemessen, hat es aber richtig gezählt ? Das kann tatsächlich
niemand mit Sicherheit feststellen.
Dieses gilt auch für den Bereich Stromzähler, wo diese Fehlerquote zum
Glück in der Häufigkeit doch deutlich niedriger liegt.
(Lothar Gutjahr)
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  30.08.2017

Hallo Soldo,

ich habe mich nach Griechenland zurückgezogen und habe mit 77 nicht vor mich weiterhin mit dem Thema Wasserzähler zu beschäftigen. Mit etwas Glück finde ich einen älteren Artikel zum Thema und werde ihn dir mailen.Auf alle Fälle einen Kalender schnappen und wenn es nicht zu mühseelig ist täglich aufschreiben und sobald eine Unregelmäßigkeit auftaucht das Zifferblatt des Zählers fotografieren. Mit Digicam könnte man das auch täglich dokumentieren.Die Vergangenheit auf Fehlablesung untersuchen.


LG Lothar
Claus
(Mailadresse bestätigt)

  29.08.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von soldo vom 29.08.2017!  Zum Bezugstext

Versuche mal mit dem Mitglied Lothar Gutjahr in Kontakt zu treten. Der ist eigentlich Spezialist für die Thematik falsch zählende Wasserzähler. Vielleicht kann er Dir einige konkrete Tips geben.
soldo
(Mailadresse bestätigt)

  29.08.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 29.08.2017!  Zum Bezugstext

Also von den Stadwerken ausbauen und überprüfen lassen.
Oder bezahlen!?
Claus
(Mailadresse bestätigt)

  29.08.2017
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von soldo vom 29.08.2017!  Zum Bezugstext

Geb mal bei google folgenden Text ein:
wenn der wasserzähler falsch zählt
Du wirst mit Informationen über die möglichen Gründe des Falschzählens zugeschüttet.
soldo
(Mailadresse bestätigt)

  29.08.2017
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 29.08.2017!  Bezugstext gelöscht

Wo finde ich so einen Spezialisten? Stadtwerke sagen das ich den Zähler prüfen lassen kann, kostet 300€. Was gibt es für andere Möglichkeiten?



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