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Kategorie: > sonstiges
Wasserrecht ?
Schlüter
(Mailadresse bestätigt)

  31.10.2017

Hallo Zusammen
habe Folgendes Problem . Ich bekomme mein Wasser von meinem Nachbarn aus einer Quelle. Dieser Brunnen ist von meinen Großeltern angelegt worden und einem Zweitem Nachbarn der auch von dieser Qelle wasser bekommt. Meine Eltern und der andere Nachbar haben vor ca. 20 Jahren mitgeholfen den Brunnen zu Sanieren und neu zu bauen. dafür sind die kosten durch drei geteilt worden.Jetzt ist seit ein paar Jahren das Problem das das wasser mit Kolibakterien belastet ist. der nachbar auf dessen grunstück der Brunnen liegt möchte jetzt selber neu Bohren und dafür die alte Wasserleitung nutzen. Das heist er möchte uns das Waseer verweigern und abstellen.
Meine Frage darf er das so einfach ? Habe ich ein anspruch auf das Wasser ?

Ich wollte mir eine Aufbereitungsanlage anschaffen damit ich das wasser weiter nutzen kann. Er ist ja nicht verpflichtet mir Trinkwasser zu liefern.

MfG
Jens



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Wasserbockhart
(Mailadresse bestätigt)

  04.11.2017

Hallo,
wenn nichts geschrieben ist hast du kein recht. der eigentümer des grundstücks kann machen was er will.
einfach reden miteinander und anbieten das du dich an den kosten beteiligen willst. wenn ihr dann eins geworden seit, vertraglich für euch und eure nachkommen alles regeln. so genannte gewohnheitsrechte (das war doch schon immer so) gibst nur im volksmund nicht in unserem rechtssystem.vieleicht geht die leitung oder sonst was von ihm auch über eigentum von dir?? dann gilt für dich das gleiche recht für DEIN grundstück. dann würdet ihr euch gegenseitig brauchen.
Claus
(Mailadresse bestätigt)

  02.11.2017

Was ist im Grundbuch eingetragen bzw. welche schriftlichen Verträge liegen vor?
Falls nichts davon existiert, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als einen versierten Anwalt zu konsultieren, um halbwegs(!) rechtssichere Auskünfte zu erhalten.
Beachte aber: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.



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