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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wasser auf eigenem Grundstück | |
Nini (Mailadresse bestätigt) 18.07.2018 |
Hallo, wir schauen uns gerade Immobilien (Ba-Wü) an. Auf einigen ist ein ein Bach. Anstauen um einen Angelteich anzulegen ist nicht so einfach erlaubt oder? Jemand anderes meinte nun das nicht mal das Wasser aus dem Bach auf eigenem Grund zum zB gießen genommen werden darf. Was ist denn nun generell möglich und was nicht mit so einem Bach auf eigenem Grund? Auch für den Hausgebrauch, also Bad, Küche, ggf Trinkwasser... Freue mich auf eure Antworten :-) Danke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 20.07.2018 |
Hallo Nini"! bei Wasser spiest sich fast alles .Wwen du Wasser aufstauen willst um einen Fischteich zu errichten seht dir meist ein jahrelanger Amtsweg bevor. Dazu muss zuerst erfragt werden ob es bei diesen Bach Nutzungsberechtigte gibt .Wen das der Fall ist wirst du mit einen Ansinnen kaum erfolgreich sein, bzw. nur dann wen die Nutzungsberechtigtem damit einverstanden sind aber auch dann steht dir ein langer Amtsweg bevor es wasserrechtliche Genehmigungen gibt . mfg sepp |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 20.07.2018 |
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