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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen |
Nebengewerbe zum Gartenbrunnen bohren | |
Bohrstefan (Mailadresse bestätigt) 22.01.2020 |
Guten Morgen Erst mal ein großes Lob hier zum Forum. Zu meinen Anliegen. Ich (36) bin gelernter Heizungsbauer und auch in diesen Bruf noch tätig was auch so bleiben wird. Mein Hobby von meinen Sohn (12) und mir ist der umgang mit Gartenbrunnen erstellen und einfach die Technik von Plunscher/Kiesbüchse usw. Letztes Jahr haben wir uns ein kleines Hydraulisches Spülbohrgerät komplett mit zubehör gekauft. Ich selber war die Vorjahre schon öfter mit einen Brunnenbaumeister als Handlanger mitgewesen. Ich und mein Sohn möchten es gerne so machen bzw das wir Nebengewerbe anmelden wo der Steuerberater auch ok gegeben hat, die Firma wo ich arbeite hat mir auch schriftlich mitgeteilt das es in Ordnung für sie ist. Jetzt ist die Sache kann mir jemand sagen bzw gibt es diesen fall schon???? Ist sowas möglich? Da ich kein Meister bin bzw habe den Beruf Brunnenbauer ja auch nicht gelernt. es sollen wirklich nur mal ein paar Gartenbrunnen am Wochenende erstellt werden, bzw über das KLeingewerbe ist man an der summe wo man nicht drüber kommen darf gebunden. Ich hoffe ein paar Auskünfte hier evtl im Forum zu erhalten und sage im vorraus schnmal vielen Dank. Lg stefan |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8 |
Claus (Mailadresse bestätigt) 01.02.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bohrstefan vom 31.01.2020! Ich bin nur über das Forum erreichbar. Zur Thematik kann ich leider auch nichts weiter beitragen, da ich zum Thema Selbständigkeit mit Meisterzwang keine persönlichen Erfahrungen besitze. Den Dir angegebenen Link habe ich per Zufall gefunden, als ich die Problemstellung bei Google eingegeben habe. Allerdings finde ich die Umgehung des Meisterzwanges durch ein Reisegewerbe recht interessant. |
Bohrstefan (Mailadresse bestätigt) 31.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 28.01.2020! Hallo Claus, Werde mich jetzt am we hinsetzten und dein Link studieren, kann ich dich anderweitig evtl erreichen? Lg stefan |
Claus (Mailadresse bestätigt) 28.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bohrstefan vom 28.01.2020! Lies Dir mal den Link durch, den ich hier vor einigen Tagen (25.1.) angegeben hatte. |
Bohrstefan (Mailadresse bestätigt) 28.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 25.01.2020! Hallo Claus, leider gibt die Hwk kein ok auf brunnen bohren auch nicht für Kleingewerbe. Schade bin gerade etwas am grübeln wie man es sonst machen könnte. möchte wirklich nur kleine brunnen bzw spülbohrungen machen, die geräte kann man sich sogar ausleihen, dann muss es doch bestimmt noch etwas geben?? lg stefan |
Bohrstefan (Mailadresse bestätigt) 25.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 25.01.2020! Hallo Claus Ja ich habe mich weiter schlau gemacht und möchte gerne alle Hebel in Bewegung setzten das es irgendwie klappt, möchte da halt nur auf der sicheren Seite sein. Habe im Netz geforscht und habe die Ausnahmegenehmigung/Ausübungsberechtigung gefunden, dort steht man muss sechs jahre im ähnlichen Handwerk gearbeitet haben dann wäre sowas auch möglich. lese mich aber noch gerade genauer ein. |
Claus (Mailadresse bestätigt) 25.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bohrstefan vom 23.01.2020! Du wirst Dich in der Zwischenzeit kundig gemacht haben. Somit weisst Du, dass Du als Brunnenbauer bei einem "stehenden" Gewerbe zwingend auf den Meistertitel angewiesen bist. Als Lösung könnte sich hier ein Reisegewerbe anbieten. Da muss man nicht zwingend reisen...aber die Thematik ist nicht ganz einfach. Näheres unter: http://www.buhev.de/1997/0000_rgw10.html |
Bohrstefan (Mailadresse bestätigt) 23.01.2020 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 22.01.2020! Hallo Claus Danke für deine nette Auskunft. Also ist es möglich? blicke gerade noch nicht ganz durch bin aber auch unterwegs noch,müsste mich bei der hwk montag erkundigen? Lg stefan |
Claus (Mailadresse bestätigt) 22.01.2020 |
In Deutschland erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl) mit Angabe der Vorschrift und der zuständigen Behörde: . . . Brunnenbauer (Handwerk) Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, Nr. 7 Erlaubnisbehörde für alle Handwerke: die örtlich zuständige Handwerkskammer . . . Quelle: IHK Ffm |
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