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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Verantwortlichkeit Löschwasser
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  30.10.2009

Hallo.
Wir wohnen in einem Gebiet 4km außerhalb unserer Gemeinde, dicht umwaldet.
Unsere Wasserversorgung läuft über eine uns gehörende Quelle, von wo aus das Wasser zu einem uns gehörenden Hochbehälter gepumpt wird.
Weiterhin haben wir 4 weitere Anschließer, welche wir mit Wasser versorgen.
Schon immer ist bekannt, des wir hier nicht ausreichend Löschwasser haben.
Zwar gibt es Hydranten, aber im Brandfall dürfte der Hochbehälter recht schnell leer sein.
Nun meine Frage: Wer ist für die Bereitstellung von Löschwasser zuständig? Manchmal läuft unser Hochbehälter über, man könnte das Wasser in einer Zisterne auffangen. Aber wer finanziert das oder kann man irgendwann uns beauflagen, dies zu finanzieren?

Danke für die Antworten.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 14
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2009

Hallo Britta
ein anderer Vorschlag, wurde in gleicher Form schon durchgeführt, stell doch der Naturschutzbehörde für ein entsprechend großes Feuchtbiotop den Grund zur Verfügung mit der Auflage im Brandfalle auf das selbige zurückzugreifen zu können.
Die Speisung könnte mit dem Überlaufwasser und der zweiten nicht mehr genutzten Quelle erfolgen.
lg
walter
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von britta buch vom 03.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo  britta / nun, wenn wir "privat" bauen mit Zuschuss, dann wäre es ja kein "öffentliches" Bauen?

Das sehe ich nicht ganz so wena man "Geld" von der öffentlichen Hand  will  dan muss man deren Vorschriften  auch wen nicht unbedingt sinnvoll einhalten .Da für so etwas  eine Bauverhandlung nötig ist Läßst sich  je nach Vorstellungen von beiden Seiten  auch ein  Kompromiss schließen.
mfg sepp

britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  03.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

@sepps...nun, wenn wir "privat" bauen mit Zuschuss, dann wäre es ja kein "öffentliches" Bauen?

Allerdings bleibt für mich immer noch die Frage ob sie uns "beauflagen" können, selbst für Löschwasser zu sorgen:
a.) ...weil wir der Wasserversorger hier oben sind?
oder
b.) ....weil wir als "besonderes Objekt" mit "erhöhtem Löschwasserbedarf" eingestuft würden?
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von britta buch vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo  britta wen ein Löschwasserbehälter /Lösch- Teich nicht von öffentlicher Hand finanziert wird , sondern nur "bezuschusst" wird  heißt es aufpassen    weil Bauten von der öffentlicher Hand oft wesentlich teurer sind als privates bauen .So dass Ihr möglicherweise ohne Bezuschussung
billiger bauen könnt.        mfg sepp
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  02.11.2009

Hallo, ersteinmal vielen Dank für die vielen Antworten.

@wulff..natürlich kenne ich die Pflichten als Wasserversorger und unsere Proben werden regelmäßig gemacht.

@sepps...über eine Art "Gemeinschaft" haben wir auch schon nachgedacht. Aber meine Frage ging ja erstmal dahin, ob WIR/ICH es überhaupt selbst finanzieren müssen.

@wolfgang...nun, ein Löschwasserteich wäre vielleicht auch eine Überlegung. Ich sehe da nur 2 Probleme: 1. sind wir FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat (also hinter jedem Baum 2 "Grüne") - und 2. wir leben auf über 900m, haben noch ordentliche Winter, friert so ein Teich im Winter nicht zu?

@gerd-wilhelm...neue Bauvorhaben wird es hier oben nicht mehr geben, alleine wegen Naturschutz, FFH etc.
Bisher war mit nur bekannt, dass alle FW wissen, wenn es hier oben brennt, dann müssen sie Wasser "mitbringen".

Letztens hatten wir Termin mit dem tech. Verbraucherschutz wegen unserer Erdgastanks. Da war auch einer von der FW dabei. Seine Aussage : Wenn die unterirdischen Tanks brennen, dann können wir hier oben nur kontrolliert abbrennen lassen.

Was sind Firmen mit "erhöhtem Löschwasserbedarf"? Zählen wir als Gasthaus auch dazu?
Nach meiner Definition dürfte den höchsten Löschwasserbedarf im Brandfall hier der Forst haben, für den Wald ringsum.

Ansonsten hätten wir schon Wasser genug. Unsere Quelle bringt ca.3000 Kubik im Jahr, das meiste läuft über den Überlauf ungenutzt weg..

Wir haben noch eine weitere Quelle, die wir nicht mehr benutzen dürfen, weils eine Oberflächenquelle ist, was ja aber für Löschwasser keine Rolle spielen sollte.

Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  31.10.2009

Liebe Frau Buch,
für die Löschwasserversorgung ist grundsätzlich die Kommune verantwortlich. Die Städte haben diese Verantwortung in der Regel auf die örtlichen Wasserversorger übertragen. Das wären Sie.
Ein neues Bauvorhaben wird nur dann genehmigt, wenn der Löschwasserschutz ausreichend ist.
Bei historischen Gebäuden, hier 450 Jahren hat natürlich noch niemand nach dem Brandschutz gefragt.
Also die Kommune muß den Feuerschutz sicherstellen. Damit werden in den großen Städten die Berufsfeuerwehren und in den kleinen Städten und Dörfern die freiwilligen Feuerwehren beauftragt.
Diese Feuerwehren haben mit Sicherheit einen Plan wie das Feuer, falls es brennen sollte, gelöscht werden kann.
also erst einmal wird aus ihren Hydranten gelöscht.
Im Hochbehälter mußte schon zu Zeiten des Deutschen Reiches immer eine bestimmte Menge Wasser für Löschzwecke vorhanden sein. Die Wassermenge die für den Löschwasserzwecke vorhanden sein muß, steht im Genehmigungsverfahren, für die Wasserversorgung.
Falls der Brand damit nicht gelöscht werden kann, stehen Löschfahrzeuge der Feuerwehr zur Verfügung, oder wenn das nicht ausreícht wird eine Schlauchleitung zum nächsten Gewässer verlegt.
Firmen oder andere Bauvorhaben, die einen erhöhten Löschwasserbedarf haben, müssen den selbst sicherstellen oder für die Bereitstellung erhöhter Wassermengen für Löschzwecke bezahlen. Dieser Objektschutz kann für diese Objekte richtig teuer werden.
Im Sauerland werden für solche Weiler gemeinsam mit der Stadt vernünftige Wege gesucht um den Brandschutz zu verbessern. Oftmals werden Feuerlöschteiche angelegt, die durch die Kommune instandgehalten werden.
Eine solche Lösung würde ich auch für ihre Situation vorschlagen.
Hier wollen wir noch einmal die Arbeit der vielen tausenden Feuerwehrleute loben, die sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit und für Sie und mich einsetzen und ihr Leben und Gesundheit riskieren.
Sonnige Grüße aus Südwestfalen wünscht Ihnen Ihr
Gerd-Wilhelm Klaas
Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2009

Hallo Britta,
du schreibst dass ihr genügend Wasser habt, wie wäre es mit der Anlegung eines Weihers /Feuerlöschteiches der für eine Ausfluggaststätte auch entsprechend angelegt und betrieben werden könnte.
Voraussetzung ist natürlich ein geeignetes Gelände.
Gruß W. Reuter
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf da übertreibst du etwas wen  Britta wegen Löschwasserversorgung anfragt und deine  größte Sorge darin besteht ob dieses Wasser Genusstauglich ist.Bei uns ist es jedenfalls so dass selbst beim kleinsten Gasthaus  mit Eigenwasserversorgung  von der Lebensmittelpolizei periodisch  kontrolliert wird ob das Wasser Genusstauglich ist.Dies dürfte auch bei Brittas Ausflugsgaststätte de Fall sein.
mfg sepp
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von britta buch vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo   wen  ihr außerhalb der Gemeindegrenze liegt dann muss es trotzden  einer Gemeinde  geben welche für euch zuständig ist.   Irgend  eine Gemeinde    verlangt doch von euch  Steuern  diese ist dan auch für euch   zuständig.
mfg sepp
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2009

Hallo britta   wer bei uns für so etwas zuständig ist weis ich leider nicht . Löschwasserbehälter    werden in der Größe von 50-80  m³  Durchmesser 5-6 m   von Firmen errichtet welche Gülle -Jauche - Gruben für Landwirte bauen.(Mit Beton Decke  Kostenpunkt  an die 10.000 € ein sehr teures "Stück" sind die Original Nirosta Hydrantden Anschlüsse .Welche aber sollte so etwas  Privat erichtet werden sicher nicht vorgeschrieben werden  könnnen .Es werden auch solche durch einen Zaun gesicherte ohne Decke errichtet in welchem Fische gehalten werden .Wie wäre es einen  Gemeinschaft -Löschwasserbehälter zu errichten wen sonst niemand dafür   aufkommen will .Kostenteilung  wie? Vielleicht auf der Basis der Gebäudegrößen so wie bei uns bei den Kanalanschlüssen. Wie groß ist euer Wasservorrat?
mfg sepp
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  30.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von britta buch vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

hallo Britta,

meines Wissens gibt es den "allgemeinen" und "besonderen" Brandschutz. Für den allgemeinen ist in der Regel die Gemeinde zuständig. Aber auch innerhalb geschlossener Ortschaften reicht dieser nicht immer bei "besonderen" Objekten aus. Dann ist der jeweilige Besitzer für diesen "besonderen" Brandschutz zuständig.
Dies müsstest Du aber mit der zuständigen Behörde, Kreisfeuerwehr abklären.

Viel mehr Gedanken würde ich mir aber um die von Dir versorgten anderen Objekte / Nutzer machen.
Du bist Wasserversorger mit allen Pflichten!
Hast Du schon mal eine vollständige Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durchführen lassen?
Und hast Du das zuständige Gesundheitsamt über den Eigentümerwechsel informiert?
Die Nicht-Anzeige stellt leider eine Ordnungswidrigkeit dar und kann empfindlich geahndet werden.

Gruß
Wulf
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  30.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

unser Gebäude ist eine Ausflugsgaststätte (490 Jahre alt)...Löschwasser gab es hier noch nie...war vielleicht zu DDR-Zeiten auch keine Auflage.
2 Gebäude unserer Anschliesser sind ebenfalls gewerblich betrieben.
Die Frage ist nur, wenn jetzt die Auflage der Löschwasserbevorratung kommt, wer trägt die Kosten???
Wir, weil wir Trinkwasserversorger sind? Oder auch wir, weil wir das größte der Gewerbegebäude hier haben? Oder die Gemeinde?
Wasser hätten wir genug, nur so eine Zisterne kostet ja richtig Geld.
Und da wir "außerhalb" der Gemeindegrenze liegen (4km) weiß ich nicht, ob die Gemeinde hier in der Pflicht ist oder wir???
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2009

Hallo Britta,

Brandschutz ist in der Regel Aufgabe der Gebietskörperschaft (Gemeinde, Kreis ...). Also mal dort nachfragen.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2009

Hallo Britta
Normalerweise wird die notwendige Feuerlöschreserve bei der Bauverhandlung von der Gemeinde-Baubehörde, wenn notwendig, vorgeschrieben.



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