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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Zink-Dosierung erlaubt ???
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2006

Hallo an die Experten!

Es gibt Geräte auf dem Markt, die auch im Trinkwasserbereich einzusetzen sind und angeblich mittels Zinkopferanode Kalkbeläge bzw. Korrosionen vermeiden. Nach Herstellerangaben beruht die Wirkung u. a. auf der Abgabe von Zinkionen. Mich interessiert die Meinung der Fachleute, ob dies erlaubt ist. Es geht nicht um die Beurteilung der Wirkung des Gerätes, auch nicht um mögliche Gesundheitsrisiken durch das eingetragene Zink, sondern nur um eine rechtliche Bewertung.

Diese "Juristerei" hat folgenden Hintergrund: Wenn man Dritten Trinkwasser zur Verfügung stellt, beispielsweise als Vermieter oder Firmeninhaber, hat man die Vorgaben der Trinkwasser-VO einzuhalten. Die in Deutschland zugelassenen "Trinkwasser-Zusatzstoffe" sind aus einer Liste des Umwelt-Bundes-Amtes ersichtlich. Zink finde ich dort nicht. Ein gewollter Zinkeintrag (wie es bei o.g. Gerät geschieht) ist meines Erachtens gleichbedeutend mit einer gezielten Dosierung, wäre also nicht erlaubt. Nicht zu verwechseln ist diese "Dosierung" mit der technisch unvermeidbaren Zn-Abgabe verzinkter Trinkwasserleitungen.

Besteht meine Skepsis zu Recht oder sehe ich die Trinkwasser-VO und die UBA-Liste zu eng und darf das Opferanoden-Gerät im Trinkwasser einsetzen?? Ich bitte die Fachleute um Aufklärung.

Viele Grüße
W. Wied



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 10
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter wied vom 11.12.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,
zum einen handelt es sich um Stoffe, welche im Sinne der Wasseraufbereitung zugeführt werden (wie auch immer) und zum anderen handelt es sich um Maßnahmen zur Verhinderung von Korrosion. Das galv. verzinkte Rohrleitungsmaterial war nun mal Stand der Technik - und nun kann man davon ausgehen, dass zu diesem Zeitpunkt die Abgabe von Zink weitgehend untersucht worden sind. So hofft man !
Inwieweit untersucht wurde welchen Einfluss Strömung, Temperatur, Rohrleitungslänge etc, eine Rolle spielte, weiß ich nicht. Wie auch immer - bei dieser Zinkschicht handelt es sich nicht um "Wasseraufbereitung"; deren Zusatzstoffe in der UBA - Liste aufgeführt sein müssen.
Denk ich mal - aber sicherlich wurde dieser Faktor ebenfalls einmal per Norm festgelegt!
mfg
seita
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 11.12.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried!

Technisch, wasserchemisch, physiologisch und ... ist es wohl gleich, ob Zink von Natur aus im Trinkwasser ist, über Korrosionsvorgänge verzinkter Stahlrohre oder über Opferanoden bzw. Dosierung ins Wasser gelangt. Aber juristisch sehe ich das so, dass man nur die bei UBA gelisteten Stoffe unter den angeführten Bedingungen bei der Trinkwasseraufbereitung verwenden darf. Hält man sich nicht daran und ein Trinkwasserverwender bekommt Bauchweh oder mehr, kommt man möglicherweise zunächst in Erklärungs- und Beweisnöte und letztendlich irgendwo hin. Und dies möchte ich auf alle Fälle vermeiden.

Habe mir mal gemerkt, das Juristerei nicht immer für jedermann logisch ist und auch vielfach dem "gesunden Menschenverstand" nicht folgt.

Gruß Walter, der am liebsten ohne Juristenkontakte auskommt.

Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  11.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter wied vom 11.12.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

mir ist nur nicht ganz klar, sowohl technisch als auch rechtlich, wo ist der Unterschied, ob ich nun verzinktes Rohr verwende, oder "ein Stück Zink" zusätzlich einbaue?

Beste Grüße
Wilfried
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2006

Einen schönen guten Morgen an Alle!

Vielen Dank für Eure Antworten. Die stützen meine Meinung. Wir werden also keinen dieser "Vögel" einbauen, auch nicht geleast für einen Test. Und gleichgültig, ob hier sich irgendwer sich etwas davon verspricht oder nicht.

Gruß aus der heute Morgen etwas kälter gewordenen Pfalz
Walter
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.12.2006

Hallo Walter
Zwar kann ich mich mangels Kenntnissen ob Zinkanoden erlaubt sind nicht äussern, allerdings ergibt sich für mich folgende Frage .Haben solche überhaupt einen Sinn? schließlich sind zumindest die alten Leitungen, Windkessel verzinkt und müssten so ohne Zinkopferanode Kalkbeläge bzw. Korrosionen verhindern!  Mfg Sepp



Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  08.12.2006

Hallo Walter,

nach § 11 Abs. 3 TrinkwV darf Wasser, dem entgegen Abs. 1 (zur Aufbereitung dürfen nur Stoffe verwendet werden, die in der UBA-Liste aufgeführt werden) Aufbereitungsstoffe zugesetzt worden sind, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.
Auch wenn hier von "abgeben" gesprochen wird, ist nicht nur ein Vermieter bzw. Firmeninhaber gemeint, sondern dies gilt für alle "Nutzer", d. h. auch für Eigentümer und Mieter und andere, die das Wasser nutzen (z. B. Gäste, Kunden und auch Familienmitglieder). Der Begriff "sonstiger Inhaber", der in der TrinkwV genutzt wird, schließt diese mit ein.

Es handelt sich bei dem § 11 Abs. 3 um eine Verbotsnorm, auf die sich die Strafvorschrift des § 24 Abs. 1 TrinkwV bezieht.
D. h. wenn es sich um eine Hausinstallation handelt aus der "Wasser für die Öffentlichkeit" abgegeben wird (Def. s. § 18) macht sich derjenige strafbar!!!

Gruß
Wulf
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter wied vom 08.12.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,
Aussage von B. Schmitt ist selbsterklärend : Was nicht drinn steht ( UBA - Liste ) => ist auch nicht erlaubt !
Aber dafür kann man die Anlagen bei manchen Anbietern sogar leasen !
Gruß
seita
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 08.12.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried!

Magnesium- und Aluminium-Opferanoden in WW-Bereitern sind bei UBA auch gelistet und daher auch in Ordnung (Al allerding befristet bis Januar 2008). Mir ging es aber um Zink und das sowohl im KW als auch im WW. Da finde ich bei UBA nichts.

Gruß Walter
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2006

Hallo Walter,

ich bin kein Jurist, aber seit 20 Jahren in der Wasseraufbereitung. Für mich gilt: Was nicht in der UBA Liste aufgeführt ist, ist nicht erlaubt. Zink ist da nicht aufgeführt ( dafür aber Magnesium fest als Opferanode ), also nicht erlaubt. Ich würde den Vorgang nicht als Dosierung betrachten ( weil nicht mengenproportional ), sondern eher als unkontrollierte Zugabe.
Es grüßt von der anderen Seite des Rheines aus Mannheim
Bernhard Schmitt
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  08.12.2006

Hallo Walter,

Geräte mit Opferanoden sind im Trinkwassernetz doch keine Seltenheit, wenn ich an die vielen Warmwasserspeicher denke, die auch in Hotels stehen und das Wasser Dritten zur Verfügung stellen.

Beste Grüße
Wilfried



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