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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Versicherungspflicht eines Bezugsvereins
Gast (Thomas G)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.01.2008

Moin zusammen,

in unserem Wohngebiet wurde uns folgende Auflage seitens der Gemeinde gemacht: Zur Wasserversorgung ist ein Bezugsverein zu gründen, dieser hat in Gemeintschaftseigentum für die Anschaffung und den Unterhalt der Wasserversorgung sorge zu tragen.

Soweit so gut, formal alles gelaufen, aber jetzt meine Frage:
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für das vorhandensein einer Haftpflichtversicherung für so einen Zusammenschluß??

Der Sinn einer Versicherung ist nicht zu kommentieren, daran gibt es nichts zu rütteln, aber es gibt bei uns leider Spinner, die meinen eine Versicherung ist sinnlose Geldausgabe (leider kann man nicht diskutieren, daher die Frage nach einer Regelung).

Danke für eine Antwort
Thomas



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Klaus J. Nick
nickwasser-agentur.de
(Mailadresse bestätigt)

  17.01.2008

Hallo Thomas,

ob das immer "Spinner" sind, die den Sinn einer Versicherung infrage stellen, möchte ich doch bezweifeln.
Gesunder Menschenverstand und Sachkenntnis sollten selbst in Deutschland Eigenverantwortung noch erlauben...
Ich kann daher die Verständisschwierigkeiten von Lothar absolut nachvollziehen.
Ich vermute zunächst, die Gemeinde möchte einen verantwortlichen Ansprechpartner haben und/oder ein "empfundenes" Risiko abwälzen.
Ist Eure Wohnsiedlung eine Eigentümergemeinschaft im Sinne das WEG?
Betreibt die Gemeinde das örtliche Wasserversorgungsunternehmen (Weiterleitung)?
Inwieweit können denn Haftungsfälle entstehen, hat die Siedlung marode Leitungen?
Eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung gibt es für Eigentümergemeinschaften nicht, aber eine Gebäudeversicherung ist üblich. Vielleicht deckt die das ja ab.
Gruß,
Klaus
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  17.01.2008

Hallo Thomas,

da ich jetzt schon sieben Jahre in Griechenland lebe,
habe ich da ein echtes Verständnisproblem.
Ein Bezugsverein, soll das heissen, dass die Gemeinde sich komplett aus der Verantwortung stiehlt ?

Bekommt ihr dann das Wasser wenigstens zum "Einkaufspreis" oder übernehmt ihr nur die ansonsten teilweise durch die Bürger über Anschlussgebühren mitfinanzierten Leitungskosten in eigener Regie ?

Ist das ganze von Vorteil für den Bürger ?

Danke für ein wenig mehr Details.

LG aus GR

Lothar



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