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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Mineralwasserverordnung | |
Gast (Alina Albrecht) (Gast - Daten unbestätigt) 19.04.2005 |
Hallo! Nach der MinWasVerordnung darf das Heilwasser nur ueber Apotheke vertrieben werden. Aber in der Praxis wird das Heilwasser auch in Geschaeften verkauft. Wie geht das und ist dann die Verordnung nicht so streng oder ???? Falls jemand mir helfen kann, bin ich sehr dankbar. Vielen Dank Alina |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (Alina Albrecht) (Gast - Daten unbestätigt) 30.05.2005 |
Vielen Dank! |
JayBee aquagmx.eu (gute Seele des Forums) 19.04.2005 |
Hallo Alina, Heilwasser unterliegt ausdrücklich nicht (mehr) der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sondern dem Arzneimittelgesetz, daher vermute ich, dass Du Deine Information aus alten Quellen hast. Der Vertrieb von Heilwasser ausserhalb von Aphoteken ist audrücklich in § 44 Absatz 2 AMG gestattet. Gruss JB |
Rainer Kluth rainer.kluthgmx.net (gute Seele des Forums) 19.04.2005 |
Hallo Alina schau mal hier: http://www.heilwasser-info.de Gruß aus Bonn Rainer kluth |
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