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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Kostenübernahme Sickerwasser nach Rohrbruch
Gast (Marco H.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.01.2008

Hallo,
bei einer Bekannten gab es auf dem Grundstück ihres Hauses ein Wasserrohrbruch im Aussenrohr. Jetzt will das Wasserwerk 11000 Euro haben (fast alles davon ist das Sickerwasser durch den Rohrbruch). Was kann sie gegen die Zahlungsaufforderung tun?

Edit: Name auf Wunsch des Autors entfernt.

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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marco H. vom 24.01.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Marco wen dein Haus auf Fels gebaut ist dann können   da  dieser wahrscheihlich zerklüftet ist schon  Unmengen  Wasser abfließen ohne dass mann viel  merkt.Um die bezahlung der Wassergebühr wirst du nicht herumkommen ,aber bei der Kanalgebühr müsste sich doch eine Reduktion  erreichen lassen da nicht alles  Wasser in  den  Kanal  geflossenn ist.Wie ist es bei euch ist bei euch ein Waserhahn zum Gartensprengeln   erlaubt dessen Wasser nicht über die Wasseruhr läuft?Dann hättest du ein Argument zu sagen das ja auch für Wasser zumm Gartensprengeln verwendet  wird nichts zu bezahlen ist.   mfg sepp
PS diebezüglich kocht jede Gemende ihr eigene Süppchen.
Gast (Marco H.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Also zuerst einmal einen Dank für die ganzen Überlegungen. Komischerweise war der Defekt nach aussen hin kaum auffällig (Haus ist auf Felsengrund gebaut, da hätte eine Menge nach oben kommen müssen)Der Boden über der Bruchstelle war zwar gut feucht, aber viel mehr war nicht zu sehen. Die Bekannte hat jetzt erst einmal einen Einspruch gegen die Rechnung und auch die Neuberechnung für das neue Jahr (Rate über 1000,-€!) beim Wasserwerk eingelegt. Den anderen Ideen müssen wir jetzt erst einmal nachgehen.

Edit: Name auf Wunsch des Autors entfernt.

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Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  20.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Nabend nochmal,
das Stichwort "Absenkung" läßt mich an ganz was anderes denken. :-(

Wenn ihr wirklich 11.ooo,- € für Wasser zahlen sollt, dann dürften einige tausend m³ Wasser versickert sein.

Bei mir kostet z.B. ein m³ Wasser (inkl. Abwassergebühren) ca. 4,50 €. Sollte ich 11.ooo,- € zahlen, müßte ich vorher knapp 2500 m³ Wasser verbrauchen.

Wenn wirklich soviel Wasser versickert, dürfte dies Absenkungen des Hauses und evtl. der Straße zur Folge haben, da die Fundamente unterspült werden.

Zum Vergleich: ein normales 25m Schwimmbecken im Hallenbad faßt ca. 750m³. Bei dir sind da also mehr als 3 Schwimmbecken-Ladungen versickert.

==> Wenn es nicht zu sichtbaren Schäden durch Unterspülungen gekommen ist, würde ich mal überlegen, ob nicht evtl. der Wasserzähler eine Macke hat.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  20.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marco H. vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Marco,

das ist dann schon ein Trauerspiel. Fragen stellen sich mir hier. Ich gehe mal davon aus, dass das über einen längeren Zeitraum ablief und bei regelmässiger Ablesung hätte auffallen müssen.Kann vielleicht ein Rechtsanwalt etwas daraus basteln, dass ein Versorger, der sich das ganze Jahr nicht blicken lässt, zumindest eine Teilschuld zu tragen hat ? Vielleicht wegen fahrlässiger Hinnahme solcher für die Kunden untragbaren Risiken. Man müsste darauf klagen, dass die regelmässige Ablesung wie in dem Beispiel gezeigt durch eine Abschätzung des Vorjahresverbrauchs oder wie auch immer nicht hingenommen werden kann, da es zu unzumutbaren Belastungen des Kunden kommen kann.

Der Abwasserbeitrag sollte leicht herausgestritten werden können, da nachweislich versickert.

Auch gäbe es noch die Frage zu prüfen, wie weit eventuell Senkungserscheinungen durch Strassen oder Kanalbau in Frage kommen für den Bruch ?

LG aus GR

Lothar
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  20.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marco H. vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
ok, meine Wasseruhr liegt im Keller und bei einem gravierenden Wasserrohrbruch höre ich es ordentlich rauschen. Da fällt sowas relativ schnell auf. Hatte selber schonmal das Vergnügen, daß die Spülautomatik eines Rückspülfilters versagte und das Spülventil in offener Stellung verharrte. Da geht auch reichlich Wasser durch den Abfluß.
Liegt bei euch der Zähler in einem Kasten an der Straße, so daß du gar keinen Zugang hast?

Wenn eine Versicherung für sowas einsteht, dann ist es die Gebäudeversicherung, da die Wasserinstallation ja zum Gebäude gehört. Die Frage ist nur, ob sie auch für Folgeschäden einsteht? Der Schaden ist ja der Wasserrohrbruch und der Folgeschaden die entsprechend hohe Wasserrechnung.
Gast (Marco H.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried und Chris
leider ist es hinter der Wasseruhr direkt am Haus passiert. Es wurde auch über längere Zeit nicht entdeckt, deshalb war es nicht auffällig. Das Wasserwerk hat Abwasser auch gleich mit gerechnet, deshalb so teuer. Ich denke, da könnte man wahrscheinlich im Vergleich mit den Vorjahren am ehesten was machen (übliche Wassermenge). Für mich war die Frage, ob eine Versicherung greift oder noch anderes möglich ist.
Grüße Marco

Name: Auf Wunsch des Autors Entfernt.

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Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  20.01.2008

Moin,

11.ooo,- € für Wasser?
Wie viele m³ sind da denn versickert? Müßten da nicht schon die Fundamente des Hauses unterspült worden sein?

Generell würde ich denken, daß man das Wasser bezahlen muß, daß durch den Zähler geflossen ist. Wenn Also das Rohr vor'm Zählergebrochen ist, ist das Sache des Wasserversorgers (wenn man das Rohr nicht durch außergewöhnliche Aktivitäten - z.B. Baggerarbeiten beschädigt hat) ist.
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  20.01.2008

Hallo Marco,

das hängt davon ab, wem die Leitung gehört und wo der Wasserzähler sitzt. Näheres wird normaler Weise im Liefervertrag geregelt.

Beste Grüße
Wilfried



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