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Kategorie: > Öffentliche Fernsp., Münztel., Kartentel., ... |
Telefonzelle Privat aufstellen? | |
Karl-Heinz Mayer karl.heinz.mayerweb.de (Mailadresse bestätigt) 28.12.2008 |
Hallo zusammen, ich überlge seit längerem auf meinem Grundstück an der Straße neben einer neumodischen Telefonseule eine gute alte Telefonzelle aufzustellen. Darf ich das? Gibt es vorraussetzungen die ich eventuell erfüllen muss? Gewerbeschein oder so? Es soll ja auch mehr aus Spass sein als weniger um damit etwas zu verdinen da ich dort einen alten DM Münzer von mir reinmachen möchte :-) |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (wolfgang z) (Gast - Daten unbestätigt) 28.12.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christof Handke vom 28.12.2008! Hallo, mach doch die alte Zelle um die neue Säule drum rum, aber wie gesagt wenn da Vandalismus gemacht wird, mußt du dafür aufkommen gruß + guten Rutsch an alle wolfgang |
Christof Handke christof.handkearcor.de (Mailadresse bestätigt) 28.12.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christof Handke vom 28.12.2008! Hier ein Auszüge Anzeigepflicht (TKG § 4) Jeder, der Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, muß die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebes innerhalb eines Monats bei der Regulierungsbehörde schriftlich anzeigen. Die Regulierungsbehörde veröffentlicht regelmäßig den wesentlichen Inhalt der Anzeigen. Bereitstellen von Notrufmöglichkeiten (TKG § 13) (1) Ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, ist verpflichtet, unentgeltlich Notrufmöglichkeiten für jeden Endnutzer bereitzustellen. (2) Ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, hat auf Antrag des zuständigen Bundeslandes oder eines ermächtigten Notdienstträgers in öffentlichen Telefonstellen zusätzlich Notrufeinrichtungen einzurichten, die es dem Nutzer ermöglichen, durch einfache Handhabung und möglichst unter automatischer Anzeige des Standortes der benutzten Telefonstelle Sprechverbindung mit einer Notrufabfragestelle aufzunehmen. Öffentliche Telefonstellen, in denen sich Einrichtungen nach Satz 1 befinden, sind besonders zu kennzeichnen. Für das Bereitstellen und den Betrieb von Notrufeinrichtungen ist vom Antragsteller ein Entgelt zu erheben, das die vollen Kosten deckt. Knackpunkt ist, dass es sich bei deiner Idee nicht um einen Fernsprecher in privaten Räumen wie einem Resaurant oder so handelt, sondern dass sie öffentlich sein soll (wenn auch auf Privatgelände). Lösung: Wenn du wirklich etwas aufwand betrieben möchtest, um leuten eine alte T-Zelle zeigen zu können, dann sprich mit der Telekom oder New World Payphonw! Dort kannst du Verträge über Mietfernsprecher abschließen. die baut diese dann auf, wartet sie und weiß natürlich in allem rechtlichen bescheid. Nur ich gebe 2 Dinge zu bedenken: - Die Telekom wird's dir evtl. ablehnen, da Verwechslungsgefahr zu offizielen DTAG-Zellen besteht. - Mit Vandalismus musst du leider leben. Von den Kosten einmal angesehen. |
Christof Handke christof.handkearcor.de (Mailadresse bestätigt) 28.12.2008 |
Hallo Karl-Heinz. Darüber habe ich mir auch mal vor etlicher Zeit auf jux&dollerei gedanken gemacht: Technisch dürfte das zunächst alles kein Probkem sein. Alles rechtliche hingegen fußt auf dem TKG (Telekommunikationsgesetz). Frag mich jetzt nicht, welche §§ hier relevant sind. Aber nur ein Gedankenspiel: Jeder Mißbrauch (Notruf, Telefonterror, Bomenalarm) etc. fällt zu nächst auf dich zurück. Insbesonder haarig, wenn das über eine MSN deines ISDN-As läuft und nicht über einen eigenen analogen As. Gruß Christof |
Gast (FeE) (Gast - Daten unbestätigt) 28.12.2008 |
Wurde schon mehrmals gefragt und beantwortet, gehe in Dich und SUCHE. Kurzantwort = Nein |
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