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Kategorie: > Fernamtstechnik, Vermittlungstechnik
Rufnummern früher
Gast (grobi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2010

Hallo !

Mich interessiert immer noch das Prinzip, nachdem bis Mitte der 90er Jahre in Ortsnetzen Rufnummern vergeben wurden, zum Beispiel deren Stelligkeit:

Ich weiß z.b., dass in einem Ortsnetz 0X932 schon Anfang der 80er neben 3 sogar 5 stellige Nummern vergeben wurden, die dann mit "8" anfingen. Allerdings waren an anderer Stelle noch bis in die 90er 4 stellige Nummern vergeben worden . . .

In einem anderen Ortsnetz ist mir bekannt, dass zur gleichen Zeit schon sogar 6 stellige vergeben wurden, was dann zur zehnstelligkeit führte, was für damals ja ungewöhnlich war.

Wie war damals das System ?

Wie die Gesetze ?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 37
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  23.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dietrich Arbenz vom 18.03.2014!  Zum Bezugstext

> Beim Vergleich  der Numerierung von Festnetz und
> Handy-Netz muss berücksichtigt werden, dass
... ich diesen Vergleich garnicht gezogen hatte (?)
Christoph Lauter
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Rapp vom 18.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,

vielen Dank für den Link. Ich habe gerade mal kurz hineingeschaut. Ich muss sagen, ich werde nicht ganz schlau daraus. So kann ich die Rufnummer meiner Eltern (09621/159**) nirgendwo finden. Die Nummer haben Sie mindest so lange seit ich lebe (1980), und wahrscheinlich schon seit 1974.

Ansonsten finde ich es persönlich schon praktisch, nicht immer die ganze Nummer mit Vorwahl wählen zu müssen, was z.B. hier in Frankreich, wo ich jetzt lebe, gang und gebe ist: Hier sind es immer 10 Ziffern, die erste Ziffer ist immer eine 0, es gibt aber trotzdem einen Ortsbezug durch die zweite Ziffer, die das Gebiet angibt, in dem man wohnt (die Nummern können nur innerhalb dieses Gebiets portiert werden).

Anders ist es doch auch sehr praktisch, von vonherein zu wissen, wie lange eine Nummer ist, was in Deutschland wirklich unmöglich voraussagbar ist. In den US, Frankreich und Russland (seit kurzem) haben Nummern halt immer 10 Stellen.

Gruß,

Christoph
Wolfgang Rapp
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christoph Lauter vom 18.03.2014!  Zum Bezugstext

Hier der Link zur "Datenbank" - im Prinzip sind das CSV-Dateien, die sich dann jeder in Excel oder Access aufbereiten kann.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONVerzeichnisse/ONVerzeichnisse_Basepage.html

Es gibt alle zugeteilten Rufnummernblöcke und den Altbestand vor 1998.

Bezüglich dem vorherigen Beitrag möchte ich zustimmen, daß ich es sehr praktisch finde, meine Famile, Freunde, etc. über die Rufnummer ohne Vorwahl erreichen zu können.

Gut, meine Mobiltelefonnutzung tendiert auch gegen 0, ich nutze fast nur Festnetz. Und wähle die Nummern i.d.R. von Hand, beim 611er geht das ja gar nicht anders...

Komplett gegenläufig zu so manchem europäischen Land, wo der Ortsnetzbezug komplett weggefallen ist, ist es bekanntermaßen in den USA.

Dort ist Telefonie so ortsbezogen wie in keinem anderen Land. Selbst die Mobiltelefone bekommen eine Rufnummer aus dem Bereich, in dem sie registriert sind.

Man kann eine Handy-Nummer nicht so einfach wie bei uns erkennen, weil sie mit 017x anfängt. Sie sieht aus wie eine normale Festnetznummer.


Wolfgang
Dietrich Arbenz
dietargmx.net
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 17.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,

diese Stellungnahme ist aus meiner Sicht etwas subjektiv-emotional. Ich möchte die Diskussion daher  versachlichen.

Beim Vergleich  der Numerierung von Festnetz und Handy-Netz muss berücksichtigt werden, dass beide auf unterschiedlich gewachsenen Systemen beruhen; die Struktur des Festnetzes ist auf Grund früherer technologischer Gegebenheiten eine ganz andere. Aber: selbst wenn die Numerierung des Handy-Netzes aus Benutzersicht  vorteilhafter und daher für das Festnetz wünschenswert wäre, so würde die Umstellung  des Festnetzes doch größerer Änderungen (= Investitionen) erfordern - und warum sollte die Telekom das machen?? Welcher Return-on-Investment würde daraus resultieren?

Auch bin ich überzeugt, dass die Mehrheit der Benutzer eher kürzere Rufnummern bevorzugt - und schon gar keine Festnetz-Umstellung auf längere Rufnummern ohne Murren akzeotieren würde.
Wer von den Älteren erinnert sich nicht noch an den Aufschrei früher, wenn die Bundespost mal wieder bei einer Erweiterung eines Ortnetzes noch in den 80er Jahren für alle Teilnehmer eines Ortsnetz-Teilbereichs eine zusätzliche Ziffer zwangsweise einführte, womit z.B. aus 79xxxx eine 791xxxx wurde.

Die gegenwärtige Handhabung der Telekom (und inzwischen der Regulierungsbehörde) ist eigentlich insgesamt der optimale Kompromiss zwischen Kundeninteressen und technologischen Erfordernissen:
- jeder kann seine Rufnummer behalten, ob kurz oder lang
- Neukunden erhalten aber immer die im betreffenden Ortsnetz übliche längere Rufnummer.

Warum erhalten Neukunden dabei seit vielen Jahren  immer diese längere Rufnummer? Rufnummern sind eine Ressource, die, weil nicht beliebig vermehrbar, nicht verschwendet werden sollte. Eine 6-stellige Numerierung verschwendet bei z.B. einer max. möglichen 8-stelligen Nummerierung insgesamt 99 Nummern, die nicht mehr genutzt werden können (Beispiel:
6-stellig numeriert: 234567, dagegen gibt es
8-stellig: 23456700 bis 23456799.

Und noch eine Klarstellung: das bundesdeutsche Telefonnetz hat in technischer Sicht schon immer eine im Grundsatz beliebig lange Rufnummer erlaubt, z.B. auch 13 Stellen (als international noch 12 Stellen standardisiert waren). Aber Teilnehmer mit solch "überlangen" Nummern waren damals von vielen Ländern (nämlich solchen mit Feststellen-Numerierung) nicht in Selbstwahl erreichbar. Das führte damals schließlich  dazu, dass die Vorwahl von München von (0)811 auf (0)89 umgestellt werden musste, damit große Münchner Firmen mit 5-stelligen Nebenstellen-Nummern auch aus dem Ausland in Selbstwahl erreichbar waren. Diese Problematik führte schließlich dazu, dass die Standardisierung inzwischen auf 15 Stellen überging.

Gruß  Dietrich
Christoph Lauter
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Rapp vom 18.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,

dürfte ich dich bitten, einen Link auf die Seite zu posten, auf der man diese Datenbank, von der du sprichst, herunterladen kann?

Danke!

Christoph

Wolfgang Rapp
(Mailadresse bestätigt)

  18.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 17.03.2014!  Zum Bezugstext

> Nach der Marktöffnung hat sich
> die damalige RegTP noch
> einige Jahre lang die Mühe
> gemacht, die "Zehn-" /
> "Elfstelligkeit" der
> Rufnummern separat je
> Ortsnetz und teils noch
> nur für Durchwahl oder für
> Alle zu verfügen, wo es
> im Einzelnen geboten war.
> Das hat aber viel
> Verwaltungsaufwand gemacht

Einige Jahre ist gut, das waren mehr als 10 Jahre seit dem Ende der DBP.

Im Juli 2011 wurde die 11-Stelligkeit der Rufnummer (ohne 0) bundesweit von der BNetzA verfügt.

Davor war das in jedem Ortnsetz anders geregelt. In unserem (07031) waren -  wie gesagt - bis Juli 2011 Neuvergaben noch 6-stellig.

Meine Rufnummer kann anhand der Rufnummerndatenbank (kann man bei der BNetzA runterladen ) auf ein Telekom-Kontingent von 2001 zurückführen.

Stimmt. 2001 hatte ich meinen ersten eigenen Telefonanschluss bei der Telekom.

Der Anschluss meiner Eltern ist noch als "DBP Altbestand" ausgewiesen. Stimmt auch.

Hier wurde also wirklich akribisch über die Rufnummernbestände und Altbestände Buch geführt, jede einzelene Nummer kann dem ursprünglichen Anbieter, der sie bei der RegTP / BNetzA ausgefasst hat, zugeordnet werden.

An diesen urpsünglichen Anbieter geht die Rufnummer übrigens auch zurück, wenn ein Teilnehmer, der seine Rufnummer portiert hat, kündigt oder umzieht.

Wolfgang
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  17.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Endamt51 vom 17.03.2014!  Zum Bezugstext

> Länge der Gesamtrufnummer / Sinn dieser Vorgabe

im Ursprung galt diese Frage glaube ich nicht der von Dir erläuterten Höchstlänge, sondern wo das heutige für neue Nummern gültige (Mindest)maß herkommt:

Nach der Marktöffnung hat sich die damalige RegTP noch einige Jahre lang die Mühe gemacht, die "Zehn-" / "Elfstelligkeit" der Rufnummern separat je Ortsnetz und teils noch nur für Durchwahl oder für Alle zu verfügen, wo es im Einzelnen geboten war. Das hat aber viel Verwaltungsaufwand gemacht. Bis diese Erkenntnis (doch einfacher Alle über denselben Kamm des größten Nenners zu scheren) reifte, ist es dann zwischenzeitlich noch schick geworden, zu zehn Telekom-Nummern von denen man bloß zwei nutzt noch zehn 1&1-Nummern haben zu wollen, ggf. noch plus SIP-Accounts, und das im Privathaushalt. Daher ist man dann gleich auf die "Elf"stelligkeit gegangen (für normalsterbliche Endanwender, die die Verkehrsausscheidungs-Null die die Ortsnetzkennzahl zur Vorwahl macht mitzählen, zwölf Stellen).

Leider stand und steht die Borniertheit deutscher Regulisten der Alternative im Weg, freie Potentiale kleinerer Ortsnetze dadurch einem Pool zu erschließen, daß man die Ortsnetzgrenzen wegläßt. Der sonst als konservativer geltende Schweizer freut sich, seine Rufnummer bei Umzügen national mitnehmen zu können, nur der Deutsche will angeblich nicht von seiner Gewohnheit lassen, innerorts ohne Vorwahl wählen zu können.

In der Wirklichkeit ist das Quatsch: es gibt inzwischen mehr Handies als Festnetzanschlüsse, aus meinem Homeoffice (mit Nummer aus dem ON der Firma) muß ich den Nachbarn sowieso mit Vorwahl anrufen und es werden auch viele Nummern aus Speichern statt von Hand gewählt; zudem verlaufen Ortsnetzgrenzen auch oft durch Städte hindurch, sodaß man auch für Nachbarstadtteile die Vorwahl braucht.

Es ist auch eigentlich Unfug, in einem deregulierten Netz Mitbewerbern aufzuzwingen, daß sie in ihrem Netz die Ortsnetzgrenzen des Ex-Monopolisten simulieren. Aber die Ortsbezogenheit der Festnetznummern ist in Deutschland eine heilige Kuh. Da darf man eher das Gerücht verbreiten der Papst sei evangelisch, als am Sinn dieses Nostalgismusses zu zweifeln.
RagnarB
texas.rangergmx.net
(Mailadresse bestätigt)

  17.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wählamt Kleinbaumgarten vom 15.03.2014!  Zum Bezugstext

Das ist spannend, es gab nämlich auch ländliche Ortsnetze, in denen mitten in der Digitalisierungsphase Nummern verlängert (St. Ägidi, 07717 von 3 auf 4 Stellen durch Voranstellung von 7).

3-stellige Nummern sind offenbar recht ungleichmäßig verteilt, im mir vertrauten Bereich 02557 ist mir keine einzige begegnet.
Endamt51
endamt51my-funhome.de
(Mailadresse bestätigt)

  17.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf vom 16.03.2014!  Zum Bezugstext

> "Vorgabe der BNetzA. Daran hat sich jeder Anbieter zu halten. Es geht nicht um die Teilnehmernummern, sondern um die Länge der Gesamtrufnummer."

Und kann mir mal jemand den Sinn dieser Vorgabe erläutern, falls es einen geben sollte? <

Es gab schon einen Grund für die Begrenzung der Gesamtrufnummer.

Das ganze kommt noch aus der analogen Telefontechnik.

Zum einen gab es Internationale Verträge die die Gesamtrufnummer (ich glaube es war 12stellig) für den internationalen Verkehr begrenzt hat. Dort wurde die Ländervorwahl (z.B. 49 für die BRD) mitgezählt. Die Technik war in der vordigitalen Zeit noch nicht so fit um sehr lange Rufnummern zwischenzuspeichern und dann evtl. bei unterschiedlichen Telefonsystemen im Ausland auch noch umzucodieren. Hier in der BRD konnte im Fernwahlsystem62 (ich glaube) eine 10stellige Teilnehmerrufnummer zwischengespeichert werden. Das war auch national wichtig, da die Leitwege zur Zielrufnummer erst eingestellt werden mussten während der Teilnehmer munter weitergewählt hat. Als dann in einigen Ortsnetzen die Teilnehmerrufnummern drohten zu lang zu werden, wurden in diesen Ortsnetzen die Ortsnetzkennzahlen verkürzt. z.B. München von 0811 auf 089, Berlin... Hamburg.

Gruß Klaus
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf vom 16.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo Rolf,
guck mal hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Telefonvorwahl_(Deutschland)

dann frag mal die B-Netz-A

wolfgang
Rolf
(Mailadresse bestätigt)

  16.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Rapp vom 14.03.2014!  Zum Bezugstext

Danke!

"Vorgabe der BNetzA. Daran hat sich jeder Anbieter zu halten. Es geht nicht um die Teilnehmernummern, sondern um die Länge der Gesamtrufnummer."

Und kann mir mal jemand den Sinn dieser Vorgabe erläutern, falls es einen geben sollte?

Gruß,
Rolf
Wählamt Kleinbaumgarten
(Mailadresse bestätigt)

  15.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von RagnarB vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

In Österreich ist für die Ausgestaltung der öffentlichen Rufnummern die sogenannte KEM-V 2009 zuständig. Die Bestimmungen der erwähnten Gesetzesstelle und der entsprechenden Vorgänger-Vorschriften gelten jedoch nur für neu vergebene Rufnummern.

Allgemein läßt sich - für konventionelle Festnetzanschlüsse - (zur Erinnerung: für Neuvergaben) zusammenfassen:

Ortsnetz Wien: einstellige Vorwahl (1), siebenstellige Normalanschlüsse.

Dreistellige Vorwahlen und die Ortsnetze Baden, Dornbirn, Mödling, Wels (möglicherweise noch ein bis zwei andere Ortsnetze): sechsstellige Normalanschlüsse

Vierstellige Vorwahlen: fünfstellige Normalanschlüsse.

Nun gibt es eine Bestimmung in dieser Vorschrift, daß die Rufnummern jedoch verkürzt werden dürfen (nicht müssen!!!), wenn:

der Anschlußinhaber mindestens 16 Verbindungen gleichzeitig unter dieser Nummer herstellen kann, dann um EINE Stelle,

der Anschlußinhaber mindestens 30 Verbindungen gleichzeitig unter dieser Nummer herstellen kann, dann um ZWEI Stellen.

Der Anschluß einer Nebenstellenanlage ist nicht verpflichtend für den Umstand, daß man dann eine dieser sogenannten KURZRUFNUMMERN zugeteilt bekommt, hat also jemand 30 Einzelanschlüsse, die zu einander in Serie geschaltet sind, kann er eine Kurzrufnummer mit um zwei Ziffern verkürzten Zahlenkombination beantragen.

Wichtig ist zu wissen, daß in Österreich auch bei normal lang ausgebildeten Anschlußnummern und einfachen ISDN-Basisanschlüssen eine Durchwahl beantragt werden kann, wobei bis zu sieben Ziffern an die Anlage durchgegeben werden (im Gegensatz zu Deutschland wird hier die Netto-Durchwahl, also nur die reine Durchwahlziffernfolge, die die Nebenstellenanlage kennzeichnet, durchgegeben).

Im ankommenden Verkehr wird jedoch nur insoferne die Funktionalität gewährleistet, daß nur bis zu 12 bis 16 Stellen der "national signifikanten Nummer" (je nach Provider) verarbeitet und berücksichtigt werden können.

In Österreich kennzeichnen die ersten DREI Stellen der Rufnummer denjenigen Betreiber, der die Nummernvergabehoheit über diesen Nummernblock hat. Je nach Rufnummernlänge umfaßt also ein derartiger Block einen ganzen Hunderter, einen Tausender oder einen Zehntausender, den der entsprechende Provider vergeben kann. Ist ein Nummernblock bereits zu einem gewissen Anteil bereits "verbraucht", dann kann der nächste Block beantragt werden - die Neuvergabe erfolgt arithmetisch aufsteigend.

Wie bereits erwähnt, gelten diese Bestimmungen größtenteils erst seit 1998, davor hergestellte Anschlüsse haben ihr ursprüngliche Rufnummernlänge behalten.

So gibt es z.B. in meinem Heimatortsnetz Laa/Thaya (+43 2522 ...) durchaus:

(zumindest eine) DREISTELLIGE Rufnummer (z.B. 205)
jede Menge VIERSTELLIGE Rufnummern (z.B. 2211) und
jede Menge neu vergebener FÜNFSTELLIGER Rufnummern (z.B. 20799).

In einem Nachbarortsnetz (Gnadendorf, +43 2525) gibt es noch heute eine erkleckliche Anzahl von dreistelligen Rufnummern, diese wurden aus der damaligen analogen Vermittlungszeit ohne Veränderung in die digitale Nachfolgeumgebung übernommen, wenn dort also ein "dreistelliger" Teilnehmer auf seine Rufnummer verzichtet, so fällt dann dieser gesamte Rufnummernblock nach einer gewissen Wartezeit an die Regulierungsinstitution zurück und steht dann für eine Neuvergabe zur Verfügung, wobei dann die entsprechenden Richtlinien betreff der Neuvergabe zu beachten wären.

Wolfgang Rapp
(Mailadresse bestätigt)

  14.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

Hallo,


> 1. Warum sind heute selbst in
> den kleinsten Ortsnetzen
> sechsstellige Teilnehmernummern
> Standard?

Vorgabe der BNetzA. Daran hat sich jeder Anbieter zu halten. Es geht nicht um die Teilnehmernummern, sondern um die Länge der Gesamtrufnummer. Bei uns im Vorwahlgebiet 07031 sind die Rufnummern nun 7-stellig, somit mit Vorwahl 12-stellig. Die alten Rufnummern sind noch 6-stellig.

Wer 5-stellige hatte, bekam schon Anfang der 90er eine Zahl vorangestellt.

Im Vorwahlbereich nebenan, der 07159 lautet, gibt es noch massig 4-stellige Rufnummern. Neu natürlich nicht mehr.

> 2. Gibt es eine Möglichkeit
> trotz der heute üblichen
> Vielstelligkeit an eine
> kürzere Teilnehmernummer
> zu kommen?

Ja, ist aber nicht so einfach.

Man muss sich einen Inhaber einer alten kurz-Nummer suchen (z.B. Zeitungsannounce), der für einen gewissen Betrag X bereit wäre, seinen Anschluss aufzugeben.

Dann lässt man sich beim Netzbetreiber des Anschlusses als Mitinhaber eintragen und nach ca. 1/2 bis 1 Jahr lässt man sich als alleinigen Inhaber eintragen (bei der Telekom gibts dafür ein spezielles Formular, bei der der ehemalige Hauptinhaber unterschreiben muss, dass der bisherige Mitinhaber nun der Hauptinhaber ist).

Nun kann man mit dem Anschluss an den Hauptwohnsitz "umziehen" oder - noch einfacher - auf VoIP portieren und die Zugangsdaten in seinem Router mit eintragen.

Wer nicht über VoIP gehen will, macht das am besten mit einem Telekom Standard (analog)-Tarif mit geringer MVLZ, so ist man am flexibelsten.


Wolfgang
RagnarB
texas.rangergmx.net
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Stefan163 vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

Dazu habe ich vor Jahren eine damals schon alte Anekdote gelesen. Der Schreiber war in den 80ern als Rezeptionist in einem Hotel in Wien und ein Gast wollte mehrfach handvermittelte Fernverbindungen nach Marokko. Es erforderte jedes Mal einige Überredungskunst dem Fernamt klarzumachen, dass die Rufnummer 3 in einem obskuren marokkanischen Dorf tatsächlich existiert :D

In Österreich sind meines Wissens die kürzesten regulären Nummern 4-stellig bzw. nach offizieller Zählung 9-stellig, da kürzere Nummern ab und an umgestellt wurden. Es könnte aber noch Ortsnetze mit 3-stelligen Resten geben, ich bilde mir ein auf dem Firmenauto eines Elektrikers letztens 280 gelesen zu haben. Das könnte natürlich auch eine gekaufte Nummer sein.

In Wien gab es - so mein loser Überblick - bis in die 20er zwei- bis fünfstellige Nummern, spätestens Anfang der 30er wurde das bis 1999 (teilweise) gültige Schema mit 6-stelligen Nummern für Einzel- und 7-stelligen für Teilanschlüsse umgesetzt (die letzte Ziffer steuerte beim Teilanschluss schlicht einen weiteren Wähler, der den entsprechenden Teilnehmer auswählte). Bis 1957 wurden als erste (und bei Teilanschlüssen letzte) Stelle Buchstaben verwendet.

Bei den digitalen Vermittlungen gab es nur mehr Einzelanschlüsse mit 7-stelligen Nummern. Manche Wählämter wurden nummerngleich umgestellt, aber da wurde viel bereinigt, daher kann man mitunter alte "Viertelnummern" an der zweiten oder dritten Stelle von "digitalen" unterscheiden. Verkürzte Rufnummern haben 5 Stellen, Ausnahme dürfte das Rathaus mit 4 Stellen sein. Die haben dafür 5-stellige Durchwahlen...
Stefan163
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von RagnarB vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

Ich habe auch noch 2 Rufnummern in Schleswig Holstein, die Geschendorf 364 und die 800 (war mal vor Jahrzehnten Geschendorf Nr. 80). Die Fax Nummer wurde uns dann als 1451 zugeteilt.

Theoretisch sind die heute noch geschaltet, und nicht gekündigt, aber das Haus wird derzeit nicht mehr benutzt.

Es gab ein Nummerierungsschema, aber das erinnere ich nicht mehr. Nur, daß einschl. VAZ und ONKZ/Rufnummer insgesamt nur 11 Stellen belegt werden durften. Erst mit ISDN/ SS Nr 7 wurde das zu 21, die, da transparent durchgereicht, auch an meiner TK Anklage mit der RufNr 313- X schamlos benutzt werden. Also nichts mit "1" stelliger DuWa an 8 stelliger Anlagennummer.

Gruß

Stefan
RagnarB
texas.rangergmx.net
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

1) Weil es meiner Erinnerung nach nicht nur Regelungen über die Maximal- sondern auch die Minimallänge von Rufnummern gibt und man die jetzt für Neuanschlüsse flächendeckend durchsetzt.
2) In Österreich kann man für eine Rufnummernverkürzung um bis zu 2 Stellen geschmalzen aufzahlen, ich weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist. Wenn man Glück hat, kann man einen Altanschluss samt dessen Nummer übernehmen (in beiden Ländern), ich habe aber auch schon von Fällen gehört, in denen der rosa Riese das verweigert hat (Ortsnetz Münster, 0251).
Rolf
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von RagnarB vom 13.03.2014!  Zum Bezugstext

Ich hänge mich mal mit zwei Fragen hier an:
1.
Warum sind heute selbst in den kleinsten Ortsnetzen sechsstellige Teilnehmernummern Standard? Ok, dank digitaler Vermittlungstechnik kostet das den Netzbetreiber nix extra, aber es ist doch viel praktischer für den Teilnehmer, z.B. nur drei oder vier Stellen zu haben?
2.
Gibt es eine Möglichkeit, trotz der heute üblichen Vielstelligkeit an eine kürzere Teilnehmernummer zu kommen?

Dank und Gruß,
Rolf
RagnarB
texas.rangergmx.net
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2014
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 09.12.2010!  Zum Bezugstext

Ich habe diese Diskussion zufällig gestern bei der Suche nach etwas anderem gefunden und wollte eine Kleinigkeit ergänzen: manche Teilnehmerrufnummern mit 1 wurden bis heute nicht umgestellt, eine solche ist mir persönlich im Ortsnetz Gütersloh/Westf. bekannt. Der Anschluss existiert möglicherweise seit 1955.
Gast (Wählamt Kleinbaumgarten)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von grobi vom 29.12.2010!  Zum Bezugstext

Zu Rettungsdiensten (eigentlich Notrufdienste): die hatten immer schon spezielle Rufnummern und auch spezielle technische Einrichtungen. Diese waren zu Analogzeiten hinter Gruppenwählerausgängen angeordnet und waren mit diesen gleichstrommäßig durchverbunden, weil Notrufdienste - schon rein systembedingt - jeden Anruf fangen mußten und erst dann, wenn die Identität des Anrufers zweifelsfrei feststand, der Fangzustand aufgehoben wurde.

Andere vergleicbare Dienste hatten normalerweise eine entsprechende Anzahl von Anschlüssen, die dann eben zu einer Sammelnummer (in Österreich nennt man das "Serienanschluß") zusammengefaßt wurden, systembedingt durch die analoge Technik war die Anzahl der derartigen, zusammenschaltbaren Anschlüsse beschränkt (Hebdrehwählersysteme: normalerweise 10 Anschlüsse, mit der Technik des Verschränkens aber mehr, Motorwählersysteme: bis zu 100 Anschlüsse - was aber dann den Leitungswähler "ad absurdum" geführt hätte). Mit der Digitaltechnik sind dann diese Beschränkungen weggefallen.

Noch zu der Durchwahl: Das österreichische Wählsystem 48 (und dessen digitale Nachfolger OES-D und OES-E)kannte die Durchwahl auch über den gewöhnlichen Leitungswähler hinaus auch in Klein- und Kleinstanlagen, größere Betriebe hatten dann eben mehrere Anschlüsse (ggfs. mit Durchwahl), ganz große Kunden bekamen dann Kurzrufnummern (um zwei Stellen gegenüber dem normalen Rufnummernplan verkürzt, mindestens aber zweistellig). Diese Kurzrufnummern waren aber - im Gegensatz zum Deutschen Kurzrufnummernverfahren mit Durchwahl  - immer gerichtet von der vorangehenden Gruppenwahlstufe in die Amtsübertragung der Anlage (also rein ankommend), der abgehende Verkehr wurde über normale Einzelanschlüsse, die in Normalhundertern eingestreut waren, abgewickelt (diese Aktivnummern waren passiv nicht erreichbar und trugen die eigene Rufnummer nur zu Verrechnungszwecken).
Gast (grobi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 29.12.2010!  Zum Bezugstext

Ja, mit der Eitelkeit, dass mag stimmen - zumindest in Deutschland und Österreich, ich glaub in den anderen Ländern, da gabs so was eh nie - die hatten ja immer mehrere Einzelnummern, wie heute der Mehrgeräteanschluss.

allerdings heute ist das anders, da wird einem ja quasi eine Anlagenblock angedreht, wenn man zwei ISDN basisanschlüsse haben will.
Oder auch schon bei einem: Da wird man ja im T-Punkt gleich gefragt: "Wofür nehmen sie denn keinen Anlagenanschluss ? Für zwie Euro mehr und viel mehr funktionen" (war mir passiert, als ich mir in meiner Studentenwohnung eine Eumex 800 kaufte)
Allerdings ist das heute ja eh 'uneitel#, diese langen Nummern und die 'billigen' zehn einstelligen durchwahlen . . .

wie war das früher bei rettungswachen und Leitstellen ?
Die hatten doch Sammelsnchlüsse, oder wie war das ?
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  29.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von grobi vom 28.12.2010!  Zum Bezugstext

technisch wären wohl auch weniger als acht leitungen möglich gewesen, aber die durchwahlnummer mit der für den zweistelligen block um eine stelle verkürzten basis hat ja praktisch zehn normale nummern belegt und man wollte die technik wohl auch nicht in so großer zahl einrichten wie es insgesamt geschäftskunden gab, sondern nur für die, wo es auch sinn machte. sicher hätten auch kleinere firmen gerne mit durchwahl einen auf dicke hose gemacht, aber für deren eitelkeit war die post ja nicht zuständig. so gab es ikz-anschlüsse eben erst ab derer mindestens achten. anlagen in den ausbauten 5/25 oder später als 2w30 mit sechs leitungen und dreißig teilnehmern konnten auch nur hkz. acht leitungen waren für die 2w80 (zwölf leitungen) auch gerade richtig: acht in durchwahl und vier hkz für den abgehenden verkehr, das paßte genau. die grundgebühr für die anschlüsse war m.w. identisch (hkz 27 mark, ikz 20 mark aber dafür ohne die zwanzig freieinheiten zu je 23 pfennigen und den wählscheibenapparat für 2,40 DM), dazu kam allerdings noch eine "systemgebühr" von zwei mark je nebenstelle (ich vermute, um versicherungsmathematisch quasi den potentiell höheren entstöraufwand auszugleichen, vielleicht aber auch nur aus reiner lust an der sesselpupserei). einer königlich preußischen (bzw. bayrischen) durchwahlerlaubnis hat es aber wohl nicht bedurft. sich die grundgebühren für acht leitungen nebst der anlage dafür leisten zu können, war wohl aussiebungskriterium genug, daß nicht jeder hanswurst auch soetwas haben wollte. als isdn kam, hat sich diese dunkelziffer an möchtegern-durchwahlhabern ja dann recht flott erhellt.
Gast (grobi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 24.12.2010!  Zum Bezugstext

ja, stimmt !

die 'sammelnummern' der Geschäftskunden sind bei uns in der Tat die 30er (30XX) und 20er (20XX) gewesen.

Ich habe mal überlegt, zumindest bei mir bekannten Nummern ist das so. Also haben die als drittletzte Stelle eine 0.

Die IKZ-Anschlüsse gehören auch den gleichen Blöcken, zum Beispiel 571-x bis 579-X. (oder 61-x bis 69-x)

Wie war das eigentlich früher mit den IKZ-Anschlüssen, welche Kriterien mussten erfüllt werden, um so einen zugeteilt zu kriegen ?

Ich glaube, man musste mindestens 8 Leitungen buchen.
Wie waren die Gebühren ?
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  24.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von grobi vom 23.12.2010!  Zum Bezugstext

für den einzelfall müßte ich wahrsager sein, den jeweiligen grund benennen zu können. grundsätzlich war es so:

bei geschäftskunden mit mehr als zwei leitungen machte es sinn, diesen sammelnummern zu geben. dabei wurde bei besetzt einer leitung der anrufer zur nächsten weitergereicht, bis eine freie gefunden war. dazu mußten die beteiligten anschlüsse entsprechend miteinander verschaltet werden. da man nicht sämtliche gestelle "auf verdacht" dafür vorrüsten wollte, wurden nur einige "hundertergruppen" dafür eingerichtet, deren nummern dann an diese kundengruppe vergeben wurden. häufig - aber nicht zwingend - handelt(e) es sich dabei um hundertergruppen, deren rufnummern auf der drittletzten stelle eine "0" hatten. mit der digitalisierung der vermittlungsstellen wurde dann unbedeutend, ob entsprechend der gewünschten zahl an leitungen nachfolgende rufnummern frei waren.

aus einem ähnlichen grund (leitungen ikz anstelle der nicht durchwahlfähigen hkz) lagen auch die durchwahlanschlüsse früher in bestimmten nummernbereichen.

nummern die mit "1" beginnen, sind fast immer zu zeiten knapper rufnummern vergeben worden und typischerweise um die vornstehende (aber nicht vorangestellte, da es sich in der regel nicht um anschlüsse mit ehemals kürzeren nummern handelt) "1" länger als die älteren aus demselben anschaltebereich.

verändert hat man rufnummern nach möglichkeit nie. ein typischer grund für eine ausnahme hiervon war, wenn ein neues wohngebiet die aufteilung eines anschaltebereiches erforderlich machte. dann ließ man meist dem verbleibenden teil seine alten nummern und numerierte die auf den neuen anschaltebereich umgeschwenkten anschlüsse neu. dabei bemühte man sich, einen praktikablen kompromiß aus einer nicht zu "dünnen" belegung jedes hunderts und einer weitgehenden beibehaltung der nummern zu finden. meistens blieben daher die letzten drei ziffern die alten.

fehlte es (da eine ein- oder mehrstellige anfangs"ziffer" nur je einem anschaltebereich zugeführt werden konnte) für diese möglichkeit an anfangsziffern, mußten die kapazitäten aus dem bestehenden anschaltebereich abgezweigt werden. typischerweise geschah dies durch "aufbohren" der numerierungskapazitäten, an einem asb 2 mit rn 21xxx bis 29xxx kamen dann neue anschlüsse 20yxxx hinzu.

anschaltungen über hilfskonstrukte wurden bei frei werdenden bzw. aufgestockten kapazitäten schnellstmöglich wieder auf anschaltungen regulärer art überführt.

voranstellungen von ziffern vor ganze nummernbereiche wurden in der regel nur bei entsprechender nummernknappheit durchgeführt.
Gast (Wählamt Kleinbaumgarten)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von grobi vom 23.12.2010!  Zum Bezugstext

Die Zusammenfassung von Geschäftskunden in bestimmten Rufnummernhundertern lag darin, daß solche Kunden meist mehrere Anschlüsse hatten bzw. haben.

Um für deren telefonische Erreichbarkeit ausreichend vorsorgen zu können, wurden eigene Serien-Hunderter (in Deutschland wird das wohl dann "Sammelhunderter" geheißen haben).

Während man also für normale Rufnummernhunderter durchschnittlich mit 10 - 13 Leitungswählern pro 100 Teilnehmer auskam, wurden die Serienhunderter so ausgestaltet, daß beispielsweise 40 oder mehr Leitungswähler für diesen Rufnummernhunderter zur Verfügung standen.

In Wien gab es in einigen Ämtern bis zu 80 Leitungswähler pro 200 Teilnehmer, dies allerdings systembedingt durch das Motorwählersystem 48M, wo jeder Leitungswähler zwei Hunderter bedienen konnte. Und es kam trotzdem in Spitzenzeiten zu einem Verlustverkehr ...
Gast (grobi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.12.2010

danke für eure Antworten.

Ich meinte zum beispiel auch, ob bestimmte hunderter für bestimmte Kunden belegt wurden.

In einem Ortsnetz zum Beipsiel haben 4stellige Nummern mit 30XX fast alle Geschäfts-teilnehmern gehört, also Schulen, Banken und Firmen. Oft hatten diese dann mehrere Nummer, z.b. 02407 3015, 3016, 3017 oder 3021, 3022, 3023 u.sw.

Privatkunden hatten oft Nummern mit 17XXX, fünfstellig.

In dem Ortsnetz 02405, das schon in den 80er 'kaputt' war, hatte man oft die Nummern, verlängert, verändert u.s.w.

etwa Ende der 70er bis Mitte der 80er gabs hier 6stellige Nummern 2xxxxx, die mit 2 anfingen, die danach wieder verschwanden. Bis 1999 gabs dann keine 6stelligen mehr, nur wieder 5stellige, die vorher teils 4stellig waren (man hatte ein 8 vorgestellt)

Was war da jeweils der Grund ?
Gast (Wählamt Kleinbaumgarten)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 11.12.2010!  Zum Bezugstext

Aber bitte, das ist doch ein Streit um des Kaiser's Bart.

Faktum ist, daß eine damals übliche Wählscheibe - von wenigen Ausnahmen abgesehen - bei der Ziffer EINS eben EINEN Impuls abgab (und es auch noch heute tut) und bei der NULL eben ZEHN Impulse.

Faktum ist auch, daß man oft beim Übergang von handbedienten System auf das automatische Verfahren eine einfache und logisch nachvollziehbare Umrechnung machte, indem man die alten Handvermittlungs-Rufnummern eben auf (beispielsweise) dreistellige Adressen ergänzte, indem man den zweistelligen Rufnummern eben eine ZWEI voransetzte, also aus "11" eben "211" machte. Bei einstelligen Rufnummern wurde dann eben aus "1" die neue Rufnummer "201". Und alle anderen Anschlüsse wurden nach dem selben verfahren umgerechnet. Die Neuanschlüsse reihten sich dann arithmetisch an den bereits beschalteten Nummernblock an.

Und damit erklärt sich vermutlich auch, warum oftmals die auf ...00 endenden Rufnummern zunächst nicht vergeben wurden, eben, weil es keinen entsprechenden Vorgänger mit "0" aus der Handvermittlungszeit gab.

Hierzulande wurde übrigens oftmals die auf "00" endende Rufnummer des ersten Hunderters dann als "Geheim-Anmelderufnummer" für das örtliche Fernamt verwendet, damit konnte das ansässige Postamt seine Gespräche bevorzugt gegenüber den anderen beim Fernamt anmelden.
Gast (JH)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 11.12.2010!  Zum Bezugstext

Du bohrst dich hier auf die Darstellung der Nummer nach dem mechanischen Prinzip Fest.

Die Zeichnung wurden ein Teil aus dem Fachbuch Dipl. Ing. Krause Ortsvermittlungstechnik nachgezeichnet und auch von noch älteren Publikationen.
Auch hier wurde die Schreibweise so angegeben wie in der Zeichnung. Andere Teile sind aus einem noch älteren Buch nachgezeichnet auch hier ist die Schreibweise so angeben wie in der Zeichnung.

Der letzte Hunderter mit der 0  ist auch ganz unten nach der der mechanischen Reichenfolge der Hebdrehwähler eingezeichnet.

Der Nummerbereich als Beispiel ist von 200 - 299,
diese Schreibweise ist auch in mehreren Fachbüchern so angegeben, oder ganz genau ist die Schreibweise mit Punkten angeben 200...299

Soll ich deiner Meinung nach schreiben der Nummerbereich ist von 211 bis 200.
oder 211 ... 200. Ist zwar aus der Anordnung der Wählertechnik so richtig. Aber für einen grossteil der Leser wird die Schreibart 211 ... 200 völlig unverständlich sein.

Es gab auch noch Länder wo der erste Schritt mit 0 bezeichnet wurde, dann sollte es wieder heißen 200 ... 299, dann wäre die Zeichnung wieder richtig.

Aus meiner Sicht handelt es sich um die Teilnehmer Nummer in dem Beispiel von 200 - 299, und nur diese Schreibart dürfte die größte Verständlichkeit aufweisen.

Es ging um die frage nach der Ursache der verschiedenen langen Nummer. Diese Frage dürfte beantwortet sein.

Beste Grüsse
JH (autor des Beitrages mit der zeichnung)
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  11.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 11.12.2010!  Zum Bezugstext

auch diese grafische darstellung ist meiner ansicht nach falsch, da die zählweise nicht 0 bis 9, sondern 1 bis 10 ("0") lauten müßte. der erste jedes hunderts ist nicht 0-0 und der letzte 9-9, sondern der erste 1-1 und der letzte 0-0. alles andere widerspräche der logik der drehwählertechnik. auch innerhalb privater wählanlagen kenne ich die zählweise von 0 bis 9 erst seit der "computergesteuerten" generation.
Gast (JH)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wählamt Kleinbaumgarten vom 10.12.2010!  Zum Bezugstext

Anbei noch ein Bild mit grafischen Darstellung der verschiedenen Vermittlungsstellen und der Ausbaugrößen und die daraus abgeleitete Nummernvergaben.

http://www.bayern-online.com/v2261/artikel.cfm?DID=203&Product_ID=22966

Beste Grüsse
JH
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  10.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 10.12.2010!  Zum Bezugstext

da hast du mich mißverstanden: ich meinte mitnichten, daß die letzten nummern jedes hunderters nur selten vergeben worden wären. sondern ich bezog mich auf deine beispiele (von 200 bis 299, von 300 bis 399 bzw. von 8000 bis 8999), die m.w. 211 bis 200, 311 bis 300 und 8111 bis 8000 hätten lauten müssen.
Gast (Wählamt Kleinbaumgarten)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.12.2010

Im Prinzip ist die Sache der Rufnummernstruktur recht einfach. Man muß allerdings berücksichtigen, daß bei den elektromechanischen Vermittlungseinrichtungen, wie sie ab 1908 (Hildesheim) bis in die letzten Jahre des Analogtelefones (in Österreich bis zum 24.12.1999) jede zu verarbeitende Ziffer einen technischen Aufwand bedingt und man diesen also schon aus rein ökonomischen Gründen kleinhalten will.

Da - aus anderen Gründen - immer eine (mindestens) Gruppenwahlstufe und genau eine Leitungswahlstufe erforderlich ist, um eine Verbindung aufzubauen, ergibt sich im Normalfall eine mindestens dreistellige Rufnummer, wenn man annimmt, daß jede Gruppenwahlstufe eine Ziffer der Rufnummer und die Leitungswahlstufe (normalerweise) die letzten beiden Ziffern der Rufnummer aufnimmt und verarbeitet (die Ausnahmen davon lassen wir, zumindest in der ersten Betrachtung) einmal und für hier weg.

Berücksichtigen wir, daß der Höhenschritt "1" des ersten Gruppenwählers für die Notrufträger vorgesehen ist, der Höhenschritt "0" für die Einleitung des Fernverkehres, bleiben normalerweise 8 nutzbare Dekaden, also 2 ... 9 für die Adressierung des Ortsverkehres übrig.

Normalerweise wurde bei der Umstellung vom Hand- auf den Automatenbetrieb erhoben, wieviele Teilnehmer aktuell zur Umstellung anstehen und gegebenenfalls wieviele in nächster Zeit als Neuanschaltungen zu erwarten sind werden.

Diese Überlegungen ergaben meist, vornehmlich in kleineren Ortsnetzen, die Variante, daß man zunächst mit dreistelligen Rufnummern anfing, also mit 211, 212, ... und dann eben aufsteigend beschaltete.

Irgendwann entdeckte man dann meist im Verlaufe von Erweiterungen, daß man mit dem Adreßbereich der 8 Hunderter nicht auskommen würde und nahm dann eine freie Dekade, oftmals eine der letzten freien, also 7... oder 8 ... dazu, dort die vierstelligen Rufnummern anzuordnen, indem man zwischen dem ersten Gruppenwähler und den Leitungswählern des neuen Tausenders eben eine zweite Gruppenwahlstufe anordnete.

Die bestehenden dreistelligen Rufnummern beließ man meist noch unverändert.

Sinngemäß verfuhr man, wenn auch dieser Tausender-Block ausgenutzt war, oftmals gab es dann noch einen weiteren nutzbaren Tausender.

Dieses Prinzip liegt allen Ortsnetzen zugrunde, die nur aus einer(!) Vermittlungsstelle bestehen. In größeren Ortsnetzen mit mehreren Vermittlungsstellen bedient man sich eines sogenannten "verdeckten Kennziffernsystemes", was im Prinzip nichts anderes bedeutet, daß man die Kennziffer des eigenen(!) Amtes auch dann mitwählt, wenn man einen Anschluß des eigenen Vermittlungsbereiches anwählen möchte.

Konkretes Beispiel im Wiener Ortsnetz: Die Vermittlungsstelle Favoriten beherbergte einmal alle Wiener Rufnummern des Nummernbereiches "64" (und, der Vollständigkeit halber auch jene des Nummernbereiches "62"). Es war daher, bei Anwendung des erwähnten "verdeckten Kennziffernsystemes" von allen(!) Anschlüssen des Wiener Ortsnetzes erforderlich, die Ziffern "64" vor der eigentlichen Rufnummer des an das Favoritner Amt angeschlossenen Teilnehmers mitzuwählen und zwar unabhängig davon, ob der Anrufer selber in Favoriten saß oder am anderen Ende der Stadt. Im eigenen Amt verbleibende Anrufe wurden also über Wahlstufen geführt, die im Prinzip eigentlich entbehrlich gewesen wären, man trieb aber dennoch diesen Aufwand, um innerhalb eines homogenen Ortsnetzes einheitliche Rufnummern zu haben und den Teilnehmer unabhängig von der Vermittlungsstruktur im eigenen Orte zu halten.

Größere Ortsnetze wurden im Laufe der Zeit auf (fast) einheitliche Rufnummernlängen umgestellt, die älteren Anschlüsse hatten oftmals eine um eine Ziffer verkürzte Rufnummer gegenüber den später eingerichteten Sprechstellen.

Bei den heute eingesetzten Systemen gibt es keinen wirklichen Zusatzaufwand betreffend der Rufnummernlänge, auch können aktuell Rufnummern bei Übersiedelungen unabhängig von der Vermittlungsstelle, an die der Anschluß herangeführt ist, jeweils auf den neuen Standort (innerhalb des gleichen Ortsnetzes) mitgenommen werden, es ist auch kein Problem, Rufnummern unterschiedlichster Länge gemischt in ein und dem selben Ortsnetz zu betreiben (so manches System des Auslandes hat nicht diesen gravierenden Vorteil ...)

P.S.: In Österreich verwendete man oft die auf ...99 bzw. ...90 endenden Rufnummern als Prüf- und Ersatzschaltenummern, diese waren daher seinerzeit verhältnismäßig selten als Teilnehmerrufnummern anzutreffen. Rufnummern mit ...00 bekamen meist VIP's, wo man absolut keine Fehlrufe durch hängenbleibende Wähler haben wollte.
Endamt51
endamt51my-funhome.de
(Mailadresse bestätigt)

  10.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 09.12.2010!  Zum Bezugstext

>Wenn es absehbar war das es bald nicht mehr ausreicht, dann wurden bei der letzten freien Hunderter Gruppe 4 Stellen lange Nummern vergeben. Also von 8000 bis 8999<

In den kleinen Endämtern lag auf dem I.GW-Ausgang 8 die Nummernschalterprüfeinrichtung
und die 9 war in einigen ON für den vereinfachten Ferndienst vorgesehen.
Die Nummernschalterprüfeinrichtung ist dann meist ausgebaut worden.

Gruß Klaus
Gast (JH)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 09.12.2010!  Zum Bezugstext

Das ist richtig dass diese Nummern im Normalfall nicht vergeben wurden. Vielleicht ticken die Uhren in unserer Gegend ein bisschen anders.

Es ging in diesem Beispiel nur um die allgemeine Nummernvergabe und Länge. Es hat viele Ausnahmen gegeben. Man kann auch ein ganzes Buch darüber schreiben.

Habe mal zwei Nummern rausgesucht die es schon ewig in unsere Gegend gibt. Da wurden auch die letzten 00 vergeben. Die Nummern gibt es heute noch.


(0 99 71) 5000
(0 99 71) 3000

Beste Grüsse
JH
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  09.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JH vom 09.12.2010!  Zum Bezugstext

daß in jedem hundert zuerst die letzte (00) und zuletzt die elftletzte (99) nummer vergeben worden sein sollen, wage ich zu bezweifeln.
Gast (JH)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2010

Fangen wir von Oben in der Fernwahltechnik an.

Beispiel an einer Nummer 09973-8404

0 = Verkehrsausscheidung für Ferngespräche
9 = Zentral Bereich Nürnberg
99 = Hauptvermittlung Deggendorf
997 = Knotenvermittlung Cham
9973 = Ortsamt Furth im Wald

Jetzt sind die ersten 5 Nummern schon mal weg.

Für ein Ortsamt mit 3 Nummern kann man 800 bis 900 Teilnehmer anschließen. Die 0 kann wegen der Verkehrsausscheidung für die Fernwahl nicht verwendet werden.

Für ein Ortsamt mit 6 Nummern kann man 800000 - 9000000 Teilnehmer anschließen.

Die Vorwahl und die Teilnehmernummer durften damals nicht länger als 10 Stellen sein.
Es wurde für die größeren Orte deshalb kürzere Vorwahlen vergeben. z. B. 0811 für München.

Sobald das Ortsnetz in München mehr als 800000 Teilnehmer bedurfte, musste von 6 Stellen auf 7 Stellen erweitert werden. Die Vorwahl wurde dann von 0811 auf 089 verkürzt.

Kommen wir nochmals auf die kleinere Ortschaft mit 3 Stellen langen Nummern. Diese wurden in der Regel so verteilt. Beispiel.
Zuerst alle Nummer von 200 bis 299 vergeben
Dann 300 bis 399 usw.

Wenn es absehbar war das es bald nicht mehr ausreicht, dann wurden bei der letzten freien Hunderter Gruppe 4 Stellen lange Nummern vergeben. Also von 8000 bis 8999

Wenn möglich sollten alle Nummerkreise die mit 1 anfangen nicht für Teilnehmer vergeben werden. Weil diese Nummern für Sonderdienste (Feuerwehr, Polizei, Auskunft) usw. reserviert waren. Aber auch diese Rufnummerngasse mit 1 wurde vereinzelt in einigen Ortnetzen als letzte Not Lösung verwendet. Wurden aber dann später dann wieder umgestellt.

Die Nummernvergabe war damals immer auf die entsprechenden Wahlstufen abgestimmt. Es konnte nichts elektronisch an der Nummer verändert werden.

Ort mit 3 Stellen Nummern haben die 1. Gruppenwahlstufe (1. Nummer) und eine Leitungswahlstufe (2 und 3 Nummer), werden mehr Nummern benötigt, so wurde bei einer freien ersten Nummer (Beispiel die 8) eine 2. Gruppenwahlstufe eingefügt. Es gab dann in diesem Ortsnetz 3 und 4 Stellen lange Nummern.

Wenn ein größeres Ortsnetz aus mehreren Vermittlungsstellen besteht, dann gelten diese Varianten getrennt für jede Vermittlungsstelle.

Die Begrenzung der Länge der Rufnummern liegt in den Rufnummernspeichern. Bei der Landesfernwahl musste die Nummer bis zur Entscheidung über den Leitweg zwischengespeichert werden. Es gab damals nur mechanische Speicher, der Speichervolumen begrenzt war. Das Telefonsystem in USA konnte nur 10 Stellen verarbeite, deshalb durften die Nummern nicht länger als 10 Stellen sein.

Beste Grüsse JH

http://www.bayern-online.com/v2261/kategorie.cfm/203/Telefontechnik.html



Endamt51
endamt51my-funhome.de
(Mailadresse bestätigt)

  09.12.2010

Es kam manchmal auch auf den Planer drauf an, wie die Rufnummern erweitert wurden.
Jeder Planer hatte seine eigene Handschrift. Manche hielten sich an die Vorgaben,
andere nicht.
Firmen kamen normal in ein Hundert für Sammelrufnummern die kurz waren.
Es spielte auch eine Rolle, ob das Ortsnetz mehrere VSt'n hatte.

Gruß Klaus
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  09.12.2010

regeln gab es damals schon, allerdings hatten die keinen gesetzesrang (das ftz war ja auch eher ein interner think tank als eine vorgesetzte regulierungsbehörde wie heute die bnetza). zu drehwählerzeiten wurden rufnummern gerne kurz gehalten und nur bei knappheit im anschaltebereich oder knappheit im ganzen ortsnetz verlängert. bestehende anschlüsse blieben dabei unberührt, sonst hätte sich ja auch wähltechnisch für sie etwas ändern müssen. typische änderungen waren z.b. bei gewachsener teilnehmerzahl anschaltebereiche zu bilden und den ansonsten unveränderten rufnummern eine stelle (z.b. "2" im ortskern) voranzustellen; eine hinzukommende anfangsziffer eine stelle länger zu vergeben (z.b. nach 211 bis 700 nun 8111 bis 8000) bzw. (bei knappheit in einzelnen asb´) eine null einzuschieben (die hundertergruppen 4711 bis 4780 waren schon nahezu ausgeschöpft > die nächsten hundertergruppen hießen dann 47011 ff., weil 4791 bis 4700 zu wenig kapazitäten geboten hätten).



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