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Kategorie: > Sonstiges > zum Forum
Schließen des Forums?
Thomas Göbel
thomas.goebelpriteg.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Die von Herrn Klaas angekündigte Schließung dieses Forums mit LÖSCHUNG (in Worten: Löschung) aller Beiträge stellt aus meiner (unmaßgeblichen) Sicht eine (duchaus verständliche) Überreaktion dar, die auf dem Rücken der DSVGO ausgetragen wird. Ich möchte empfehlen, hier Ruhe zu bewahren und Fachinformationen einzuholen, bevor ein solcher drastischer Schritt unternommen wird. Mit einer Schließung des Forums und vor allem dem Löschen der Beiträge würden wertvolle Informationen für immer verloren gehen und ein massiver Schaden für jeden an historischer Fernmeldetechnik Interessierten entstehen.

Daher nochmals meine Bitte: Recherchieren, was sein muß, ermöglichen, was geht und weitermachen!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 28
Wilm Tobias Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  08.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Steffen Froeschle kinobauer.ch vom 06.06.2018!  Zum Bezugstext

Danke, ist berichtigt!
Steffen Froeschle kinobauer.ch
kinobauerkinobauer.ch
(Mailadresse bestätigt)

  06.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von www.erel.de vom 06.06.2018!  Zum Bezugstext

Aus der Mail mit dem neuen PW:

Wenn Sie ihr Passwort fergessen haben...

Vergessliche Rechtschreibung... mit «Vögeles»-f... ;)
www.erel.de
erelerel.de
(gute Seele des Forums)

  06.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 04.06.2018!  Zum Bezugstext

Eigentlich springt der schnelle braune Fuchs über den faulen Hund ("the quick brown fox jumps over the lazy DOG"), um korrekt zu sein!

Es handlt sich übrigens weniger um "Fülltext" sondern einen einprägsamen Satz, in dem alle Buchstaben des Zeichensatzes vorkommen!

Es ginge aber auch korrekt auf deutsch:
"Zwölf süße Boxkämpfer jagten quer durch Vinyl" (Stefan Taxhet), hier sogar mit allen deutschen Buchstaben - man möge diese kleine Abschweifung in die Fernschreibtechnik (dort üblicherweise allerdings: "kaufen sie jede woche vier gute bequeme pelze xy 1234567890") verzeihen!
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  04.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Thies Joachim Hoffmann vom 04.06.2018!  Zum Bezugstext

ich hatte an "lorem ipsum" gedacht, aber Dein Spruch ist besser.
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  04.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Detlef Genthe vom 02.06.2018!  Zum Bezugstext

"vermutlich reicht es, wenn die Erklärung aus Fülltext besteht. Das wird erst mal ganz doof auf Vorhandensein gescannt."

Hihi. The quick brown Fox jumps over the lazy Lawyer ;-)
www.erel.de
erelerel.de
(gute Seele des Forums)

  02.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Detlef Genthe vom 02.06.2018!  Zum Bezugstext

@Detlef, @Turbine
Vielleicht is es mehr als verfrüht, des "Bären Haut" vor dessen "Erliegen" schon zu verkaufen!

Es ist davon auszugehen, das Wilm schon weiß, was er tut und erschöpfende Erläuterungen zur "Rechtslage" hier sind auch nicht unbedingt zielführend!

Konstruktiv: beibt zu wünschen und zu hoffen, daß dieses Forum weitergeführt und möglichst öffentlich (ohne zwingendes Einloggen, was ja auch eine Möglichkeit wäre) erreichbar bleibt.
Nicht auszudenken, welch Wissenverlust eine Schließung zur Folge hätte - das würde auch eine andere Diskussionsplattform niemals aufwiegen können.

Ermutigen wir die Betreiber zur Fortführung!
In diesem Sinne: Weiter so!!!

Ralf
www.erel.de
Felix52
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2018

Ich habe für einen von mir gepflegten Webauftritt erst mal mit "datenschutzgenerator.de" (es gibt da mehrere) eine Erklärung erstellt. Das dauert nicht lange und reicht sicher erst mal. Schön ist das man dabei automatisch erfährt was technisch noch geändert und ggf. rausgeschmissen werden muss. Zu bedenken ist aber dabei immer das es "nur" um personenbezogene Daten geht, Abmahner einen "Geschädigten" brauchen und ich den sehen möchte der die technische Realisierung bei mir kontrolieren will bzw. kann. Im Zweifelsfal mache ich natürlich alles per Hand ....
Das die Rechtslage und deren Auslegung noch nicht ganz klar ist sieht man auch an den ständigen Umbauten dieser, meist von Rechtsanwaltsbüros, betriebenen Generatoren.

mfg
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Turbine vom 02.06.2018!  Zum Bezugstext

oder, wenn es telefonischer gewünscht ist, kann man ja bei Mathias Herbers www.telefonanleitungen.de unterkommen.

Mehr Gedanken mache ich mir um den "Wissensspeicher"
Hier ist so viel historisches Wissen in einer auch im 21.Jahrhundert noch verständlichen Sprache beschrieben, es wäre schade darum. Das sollte man sichern. Notfalls halt unter einer anderen Domain.

Aber so weit sind wir nicht, eine unsinnige Datenschutzerklärung, beim Provider komplett auf https, logging ausschalten lassen und ich denke, daß wir aus dem Fokus von Abmahnern raus sind.
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk81 vom 02.06.2018!  Zum Bezugstext

"das Unlautere Wettbewerbsrecht "

wundervolle Formulierung.

kurz: behördlich sehe ich hier gar kein Problem, das ist erkennbar privat. die haben genug Arbeit.
problematisch sind ev. Abmahner. Und, das sehe ich genau so, die stürzen sich auf Dinge, die sie sehen: https, Datenschutzerklärung, Impressum

vermutlich reicht es, wenn die Erklärung aus Fülltext besteht. Das wird erst mal ganz doof auf Vorhandensein gescannt.
Turbine
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2018

Sollte die Schließung unvermeidlich sein,
wäre schön, dass die Leute wieder wo anders
Kontakt haben.

Ich bin auf jedenfall bei Fingers elektische Welt
(https://www.fingers-welt.de/phpBB/)
immer unterwegs und Uwe auch.
Da werden wir auch willkommen sein.
Dirk81
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2018

Bei der DGSVO ist noch einiges im Argen. Noch ist nicht raus, wer berechtigt ist, Verstöße zu monieren. Gibt wohl 2 gegensätzliche Gerichtsurteile. Grundsätzlich dürfen die Behörden von sich aus tätig werden. Dort ist es unwahrscheinlich, dass man Ressourcen mit Kleinunternehmen und Hobbyisten, Vereinen und Schulen verschwenden wird. Die Frage ist, ob das Unlautere Wettbewerbsrecht ermöglicht, dass sich Marktteilnehmer untereinander Abmahnen können werden. Erste Versuche sind wohl schon unterwegs. Aber auch hier muss man sich anschauen, dass nur Wettbewerber berechtigt sind.

Die Kommerzielle Grenze kann schnell erreicht sein. Werbung oder Berufliche Nähe des Betreibers. Unten gibts zwar nen Feld Werbung, aber bei mir lädt nichts?

Ansonsten gilt jetzt vor allem möglichst technisch zu schützen und Daten sparsam zu erheben. So sind zum Beispiel Log Daten des Webservers zu löschen, wenn man sie nicht mehr braucht. Persönlich habe ich bei meinem Projekt die eher unspannende Statistik komplett anomysiert, manche Hoster bieten da funktionen, entweder über hashen der IP oder einfach direktes löschen und ersetzten durch 0.0.0.0. Foren Beiträge sind sicher unkritisch. Die sind ja eh öffentlich. Schützenswerte Daten sind hier eigentlich nur die nichtsichtbaren Profildaten und Login. Da wäre es wohl doch angebracht auf https zu setzen und zu verschlüsseln. Leider kostet das bei deutschen Hostern immer noch richtiges Geld und die Gratis Zertifikate von Lets Encrypt funktionieren nicht auf normalen Butter/Brot Hosting Angeboten. Vielleicht ändert das sich ja noch. Bei meiner Seite habe ich deswegen auch das Kontaktformular rausgeworfen. Die einzigen Userdaten die ich verarbeitet habe.

Aber ja, die meiste Arbeit ist, die Erklärung zu schreiben, für vieles wie Cookies und Weblocks reicht das. Man muss es aber auch umsetzen. Zumindest wenn dann doch jemand mal nachfragt. Deswegen wird sich die Abmahngeschichte wohl häufig auf die Verabeitung von Userdaten ohne https stützen. Das ist leicht von Außen erkennbar. Vieles andere halt sowieso nicht.

Das ganze ist mal wieder nen gut gemeintes Gesetz. Die Techriesen um die es geht, haben riesige Rechtsabteilungen, die viel hingebogen bekommen und im Zweifel lange Prozesse aushalten können. Kleinunternehmer/Vereine/Schulen treffen die Regeln dagegen mit zweifelhaften Nutzen mit voller Wucht.
Rolf
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilm Tobias Klaas vom 27.05.2018!  Zum Bezugstext

Hallo,
ich möchte mich zunächst für die bisher geleistete Arbeit der Forenbetreiber und der "guten Seelen" bedanken und begrüße ganz ausdrücklich die Bereitschaft, das Forum weiter am Leben zu erhalten, denn es ist m.W. das einzige derart umfassende Forum zu historischer Telefontechnik, das vielen Freunden dieser Technik und auch mir schon weitergeholfen und interessantes Wissen vermittelt hat!
Sollten Anpassung und Betrieb mit Kosteen verbunden sein, bin ich gerne bereit, in eine Art Forenkasse, wie ich sie z.B. vom www.bimmelbahn-forum.de kenne, einen Beitrag zu entrichten!
Grüße,
Rolf
Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  27.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilm Tobias Klaas vom 27.05.2018!  Zum Bezugstext

Ich halte das schon für über das Ziel hinausschießend: ein Begehren nach Löschung seiner Daten kann zwar jeder zu beliebiger Zeit äußern, aber erstens aktiv (wenn auch formlos) und nicht schon konkludent durch Passivität in Form länger keines Logins bzw. neuen Beitrages; und zweitens sehe ich nicht, daß dazu die Möglichkeit der Eigenvornahme implementiert werden müßte.
Wilm Tobias Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  27.05.2018

Hallo zusammen,

danke für Euren Einsatz!
Auch wenn derzeit juristisch noch einiges in Klärung ist, werden wir nach aktuellem Stand versuchen die Inhalte zu bewahren! Und das Forum in Betrieb zu halten!

Dazu sind aber zum Teil erhebliche Änderungen an der Forensoftware (hauptsächlich im Hintergrund) notwendig, um den neuen Auflagen und auch unseren Vorstellungen gerecht zu werden.
Z.B. die Möglichkeit, dass User ihre Nutzerdaten selber gänzlich löschen können.... Änderung der Passwortverwaltung.... Automatische Löschung inaktiver User nach einer gewissen Zeit...

Es wird in den kommenden Wochen immer mal wieder zu Einschränkungen kommen können, ebenso werdet Ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt ein neues Passwort vom System bekommen, mit dem Ihr Euch dann anmelden müsst und dann ein neues eigenes Passwort anlegen könnt.

Und selbstverständlich werdet Ihr dann auch noch aufgefordert, die neue Datenschutzrechtlinie abzusegnen... , ... wenn alles gut läuft!

Gruß Wilm
Markus L.
(gute Seele des Forums)

  26.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wählamt Kleinbaumgarten vom 26.05.2018!  Zum Bezugstext

Sehe ich grundsätzlich auch so!

In Deutschland dürfte das das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein. Das wurde wohl auch gerade erneuert. Muss ich mir mal durchlesen.

Die DS-GVO gilt allerdings auch unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  26.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wählamt Kleinbaumgarten vom 26.05.2018!  Zum Bezugstext

Tu felix Austria

Hallo Herr Dulosy, schön mal wieder von den ganzen Urgesteinen hier zu hören.

Es ist richtig, Geschwätz über Kurbeltelefone ist ganz sicher nicht eigentlicher Gegenstand dieser europäischen Verordnung. Es hat auch sicher keiner die Befürchtung, daß das kontrollierende Ordnungsamt hier mehr als eine private Seite sieht. Dabei ist es sicher gut, daß das von Anfang an werbefrei war.

Leider hat der deutsche Gesetzgeber es versäumt, trittbrettfahrenden B-Klasse-Anwälten das Geschäft zu versauen, im Gegensatz zu Österreich.
Trotzdem bin ich recht gelassen, es gibt IMHO keinen Anlass zur Abmahnung (dazu braucht man nämlich jemanden, der sich durch einen Formfehler benachteiligt sieht). Ausserdem Ist das Feld auch für die Abmahner unübersichtlich.
Wählamt Kleinbaumgarten
(Mailadresse bestätigt)

  26.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus L. vom 25.05.2018!  Zum Bezugstext

Guten Morgen.

Falls ich meinen nichtssagenden Senf dazu beitragen dürfte:

Die DSGVO ist meiner bescheidenen Meinung nach eine Art Anlaßgesetzgebung, eine Art "lex facebook", "lex google" etc., weil durch den rasanten Fortschritt der Technik, das Aufkommen sozialer Plattformen unterschiedlichsten couleurs man seine eigenen Daten freiwillig preisgegeben hat, ohne sich darüber Gedanken zu machen, was mit diesen Daten passiert.

Jetzt versucht man, die Notbremse zu ziehen und diesem Wildwuchs in irgendeiner Form, über die man trefflich streiten kann, Einhalt zu gebieten. Und man schießt in Vielem über die tatsächlich erforderlichen Grenzen hinweg.

Jedenfalls: Die DSGVO ersetzt nunmehr erstens nationale Gesetze (das war in Österreich das "Datenschutzgesetz 2000"), es beschränkt sich zweitens aber andererseits laut Artikel 1 (zitiert siehe unten) (nur(?!?))auf den Schutz der Daten natürlicher Personen. Soweit so gut.

Die hierzulande gelebte Praxis war und ist, daß man erstens die Daten schon bislang aufgrund nationaler Gesetze (in Österreich das erwähnte DSchG2000) schützen mußte und man - ebenfalls basierend auf dem bisher geltenden Gesetz - der Beachtung und Verwertung der persönlichen Daten mehr oder weniger durch reines Tun zugestimmt hat (ohne Angabe von Daten kann ich beispielsweise mir keine Waren zusenden lassen). Daß vielfach mit den Daten dann Schindluder und Mißbrauch getrieben wurde und das dann oftmals ohne Konsequenzen blieb, steht auf einem anderen Blatt.

Daher: als ich seinerzeit mich auf diesem Forum registrierte, habe ich durch Bekanntage meiner Daten mich identifiziert und der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten - alleine durch die Handlung der Registrierung - zugestimmt (ich könnte ansonsten das Forum nicht aktiv und - hoffentlich - auch produktiv nutzen). Diese damals durch die Handlung der Registrierung erteilte Zustimmung ist niemals erloschen, sondern nunmehr m.E.n. formlos dem neuen Regulativ zuzuordnen und in dieses überzuleiten.

Die damals bekanntgegebenen Daten sind - ebenfalls m.E.n. Daten der Klasse 1, also im Prinzip jederzeit öffentlich und aus anderen Quellen leicht erhebbar:

Daß ich existiere, ist ein Fakt, mein Name und meine Adresse sind leicht zu ermitteln, da ich beispielsweise auch im Telefonbuch vorkomme und man meinen Namen auch in diversen Suchprogrammen a la google leicht ermitteln kann. Diese Daten sind also nicht wirklich schützenswert.

Und meine Zugangsdaten zum Formum wären "höchsten" Klasse 2, zwar verständlichertweise nicht öffentlich ersichlich und ermittelbar, aber es ist meine ureigene Aufgabe, aber auch die des Forumsbetreibers, diese Daten zu schützen. Sie sind aber für den vollständigen Forumsbetrieb unbedingt erforderlich.

Weiters: daß Moderatoren eines Forums dafür sorgen müssen, daß ein öffentlich zugängliches Forum die sonstigen Gesetze einhält und daher einer Moderation per se notwendig ist, das war schon bislang Gesetz und steht in keinem Zusammenhang mit der seit gestern geltdenden DSGVO.

Daß ich dann unter meinem Namen oder meinem Alias hier Beiträge einbringe, ist auch nicht wirklich eine Besonderheit, dieses Forum wird aus reinem Idealismus betrieben und beinhaltet keinerlei schützenswerte Daten, sondern dient zum gegensteitigen Austausch von Informationen rund um ein sehr interessantes, rein ziviles Themengebiet.

Daß beispielsweise alte Kurbeltelefone die indirekten Auswirkungen eines militärischen Atomschlages wohl am ehesten überleben, mag zwar von strategischer Bedeutung sein, ist aber bei weitem als Information weder ein Staatsgeheimnis, noch inhaltlich schutzenswert. Und diese Information unterliegt auch nicht der DSGVO.

Meine abschließende Anregung daher wäre, daß lediglich sich neu registrierende Mitglieder durch eine zusätzlich anzukreuzende "Check-Box" sich "expressis verbis" mit der Verarbeitung der bekanntgegebenen Daten im Sinne der DSGVO einverstanden erklären; das scriptmäßig zu implementieren, sollte wohl kein Mirakel sein.

Im übrigen, und, obgleich meines Erachtens nach nicht erforderlich: Auch ich erkläre mich dezidiert und "coram publico" mit der Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Sinne der DSGVO in der geltenden aktuellen Fassung und in der im deutschen Bundesgebiet geltenden Form ausdrücklich einverstanden.
Teletom
allfernsprecheryahoo.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Die Nachricht von der Forumslöschung hat mich geschockt. Dieses Forum und die hier gesammelten Informationen sind Kulturgut und daher insofern schützenswert, als dass sie der Nachwelt unbedingt erhalten werden müssen. Eine Löschung käme der Zerstörung von historischem Fernmeldematerial und einer Verbrennung von Büchern gleich. Diese Konsequenz hat der Gesetzgeber mit der DSGVO nicht gemeint und falls doch, wäre Widerstand legitim.

Auch ich bin dafür, dass ruhig bleiben und abwarten das Beste ist. Alle aktiven Forumsmitglieder sind Autoren, die hier ganz bewußt ihre Beiträge veröffentlicht haben. Persönliche Anmeldedaten konnten doch schon immer auf Antrag gelöscht werden. Somit gibt es eigentlich kein Problem. Ich vermute und hoffe, mich damit nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen, dass es Markus eine Ehre sein würde, das Forum ggf. juristisch zu unterstützen.

Ansonsten verneige und bedanke ich mich, dass es diesen Ort hier gibt, bei allen Leuten, die dieses ermöglichen.

Wir alle haben uns der Aufgabe verschrieben zu bewahren. In diesem Sinne.
Markus L.
(gute Seele des Forums)

  25.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus L. vom 25.05.2018!  Zum Bezugstext

Auf die Schnelle gefunden (Ohne Gewähr):

https://www.selbstaendig-im-netz.de/recht/dsgvo-was-man-bei-eigenen-websites-und-blogs-beachten-muss/

https://www.mybb.de/forum/thread-35403.html
Markus L.
(gute Seele des Forums)

  25.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus L. vom 25.05.2018!  Zum Bezugstext

Jetzt heißt es erst einmal kühlen Kopf bewahren. Bevor was auch immer gelöscht wird, ist erst einmal Aufklärung angesagt.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass alles, was Nutzer hier eintragen oder angeben, freiwillig bzw. öffentlich vorgenommen wird.

Das Forum gibt auch keine Daten weiter.

Über das "kleingedruckte" kann man sicher reden, aber in vorauseilendem Gehorsam alles zu löschen ist sicher der falsche Weg. Auch nach der neuen Rechtslage muss der Betroffene von einem etwaigen "Recht auf Löschung" erst einmal Gebrauch machen...
Markus L.
(gute Seele des Forums)

  25.05.2018

Auszug aus der DS-GVO:

"(...)Gründe:

18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online- Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

...

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

...

Artikel 5
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(1)Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken („Zweckbindung“);
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
(2)Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“).

Artikel 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1)Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
(2)Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1 Buchstaben c und e beibehalten oder einführen, indem sie spezifische Anforderungen für die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.
(3)Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird festgelegt durch a) Unionsrecht oder b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt. Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX. Das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen.
(4)Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Ziele darstellt, so berücksichtigt der Verantwortliche — um festzustellen, ob die Verarbeitung zu einem anderen Zweck mit demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist — unter anderem
a) jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung,
b) den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 verarbeitet werden,
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen,
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann."

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 25.05.2018!  Zum Bezugstext

eine Datenschutzerklärung wäre nicht schlecht. Die gibt es von diversen Kanzleien umsonst, wenn man den Link auf den Ersteller drin lässt.
Ich denke nicht, daß irgendwer liest, was da drin steht. Es werden Abmahner unterwegs sein, die einfach Seiten auf das Fehlen der Datenschutzerklärung scannen.
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.05.2018
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Detlef Genthe vom 25.05.2018!  Zum Bezugstext

Hallo,

also ich schließe mich voll den Ausführungen meiner Vorredner/-schreiber an + fände es auch schsde. wenn das Forum voreilig geschlossen würde.

Vielen Dank an Gerd + seinen Familienangehörigen, die hiermit zu tun haben, für die Bereitstellung des Forums, den Seelen danke ich für die geleistete 'Seelen'aufsicht.

wolfgang züche

Ich erkläre meine Daten für öffentlich.

Müssen wir sonst noch was machen?
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Zur Diskussion:
ich habe volles Verständnis für die genervte Reaktion von Gerd-Wilhelm.
Diese DSGVO ist einfach schlechtes gesetzgeberisches Handwerk.
Persönlich gehe ich nicht davon aus, daß das hier Ziel von Abmahnern wird. Es fehlt schlicht die Gewinnerzielungsabsicht, zum Abmahnen braucht man ja jemanden, der behauptet, daß ihm ein Wettbewerbsnachteil etc. entstanden sei.

Ich schlage vor, vorläufig die Neuanmeldungen zu blockieren, schlimmstenfalls neue Beiträge. Das Rückwirkungsverbot sollte ja in diesen idiotischen Zeiten wenigstens noch gelten.


Auf jeden Fall sollte man das Forum nicht löschen. Ich denke, selbst wenn die schlimmsten Befürchtungen zutreffen, wird sich die Lage in ein paar Monaten entspannen. Dann muß nämlich der Gesetzgeber reagieren. Es handelt sich eh um eine zu rein privaten Zwecken betriebene Seite, die DSGVO gilt also explizit nicht.
Detlef Genthe
posttelegenthe.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Also vom einer Seite:

ich stimme hiermit der Veröffentlichung meiner Beiträge sowie für die Verarbeitung nötiger Daten, insbesondere meines Namens und meiner Mailadresse, ausdrücklich zu.

Dies gilt auch rückwirkend.

Übrigend danke an alle, besonders an Gerd-Wilhelm Klaas.


Thies Joachim Hoffmann
parlaweb.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Man hat schließlich selbst in der Hand, ob man seine Mailadresse hier sichtbar einträgt. Das Forum ist öffentlich auffindbar. Besitzer welcher Apparatemodelle ich bin, habe ich bei klarem Verstand erzählt und erwarte das nicht geschützt. Viele User sind hier unter ihrem Realnamen unterwegs, was Telefonsammlern wohl eher nicht aus mangelnder Medienkompetenz passiert.

Schutzwürdige Daten sehe ich hier nur in Mailadressen und Realnamen derjenigen User, die diese Daten nur für Admins zugänglich eingegeben haben. Sach- und Meinungsinhalte hat hier m.E. jeder User im Wissen um die Öffentlichkeit seiner Worte gepostet.

Sollte das etwa der Zweck dieser Verordnung sein, die Meinungsfreiheit dadurch zu beschränken, daß sich nur noch große Medienkonzerne mit eigenen Anwaltsarmeen trauen, Foren zu unterhalten ?
wolen
lensehbeben.de
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Ich verstehe ja die Angst auf Seiten des Betreibers des Forums, der das alles hier nun mal ehrenamtlich macht und natürlich dadurch keinen Nachteil erleiden will. Aber bitte, bitte keine Kurzschlussreaktion! Zurzeit wird in Hinblick auf die neuen Datenschutzvorschriften eine extreme Panikmache betrieben. Vermutlich ist die ganze Sache am Ende gar nicht so wild.

Die wichtigsten Punkte sind meines Erachtens:
- Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten ist - so wie ich das verstehe - erst ab heute notwendig. Für die bereits vorhandenen Daten (also die alten Beiträge) muss diese nicht rückwirkend eingeholt werden.
- Die Webseite wird privat und hobbymäßig ohne Gewinnerziehlungsabsicht betrieben. Damit fallen sämtliche Vorschriften, die für kommerzielle Anbieter gelten, schon mal weg.
- Die Behörden werden nicht gleich Bußgelder verhängen. Vorgesehen sind auch Ermahnungen und ähnliche Dinge.
- Es ist möglich, dass das Forum eine neue Datenschutzerklärung braucht. Aber das ist auch nur ein Text, der formuliert werden muss - und das ist machbar. Möglicherweise gibt es sogar Vorlagen von anderen Foren, die man verwenden kann.

Also bewahrt jetzt bitte Ruhe und bringt in Erfahrung, was wirklich nötig ist! Und auf jeden Fall vielen Dank an den Betreiber für seine Arbeit!

Viele Grüße
Wolfgang

mozarella
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2018

Mal wieder ein Beweis dafür, daß die Datenschutzgrundverordnung eindeutig in die falsche Richtung läuft. Ich würde es sehr sehr schade finden, wenn dieses Forum schließt. Seit ich es gefunden und mich dafür registriert habe, bin ich fast täglich hier und schaue ob es Neuigkeiten gibt. Also Neuigkeiten zu alter Technik. Schön was es hier an Fachwissen rund um diese alte Technik gibt. Wo gibt es sowas noch?



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