Trinkwasserverordnung
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§ 26
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Quellwasser und sonstiges Trinkwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt ist, nur, soweit dies in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung bestimmt ist. Natürliches Mineralwasser und Tafelwasser sind kein Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.
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